Bei Lawinen, Felsstürzen und Steinschlag gibt es überdurchschnittlich oft Todesopfer und Verletzte zu beklagen.
Was kann passieren.
In der Schweiz treten fast alle Naturgefahren-Prozesse auf.
Naturereignisse haben die Landschaft der Schweiz schon immer geprägt. Wenn Naturereignisse aber auf Personen, Siedlungsräume oder Infrastrukturen treffen, dann werden sie zu Naturgefahren.
Es gibt unterschiedliche Arten von Naturgefahren. Rutschungen, Felsstürze, Waldbrände, Lawinen, Hochwasser und Erdbeben sind sehr verschieden – gemeinsam ist ihnen, dass sie alle in der Vergangenheit in der Schweiz schon aufgetreten sind. Die untenstehende Tabelle verdeutlicht: Die Schweiz ist ein Naturgefahren-Land, in welchem fast alle möglichen Gefahrenprozesse auftreten können.
Naturgefahren-Prozesse | Treten in der Schweiz auf |
---|---|
Unwetter, Hagelschlag, Sturm / Orkan, Kältewelle, Hitzewelle, Trockenheit, Waldbrand |
Ja |
Hochwasser, Oberflächenabfluss und Murgänge, Rutschungen, Sturzprozesse (Stein- und Blockschlag wie auch Fels- und Bergstürze), Lawinen. |
Ja |
Erdbeben |
Ja |
Vulkanausbrüche |
Nein |
Massenverbreitung von Schädlingen und gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten |
Ja |
See-Tsunami, Meteoriteneinschlag, Sonnensturm |
Ja |
Naturgefahren können grosse Schäden verursachen und Menschenleben gefährden.
Zwischen 1972 und 2023 verursachten Hochwasser, Murgänge, Rutschungen und Sturzprozesse in der Schweiz durchschnittliche Schäden von rund CHF 306 Mio. pro Jahr. Über 90 % der Schäden sind auf Hochwasser und Murgänge zurückzuführen.
Auch Winterstürme und sommerliche Hagelgewitter verursachen grosse Sachschäden. Trockenheit beschädigt landwirtschaftliche Kulturen und belastet Ökosysteme, die auf Feuchtigkeit angewiesen sind (z.B. Auengebiete). Auch Wälder nehmen durch den Wassermangel Schaden und die Waldbrandgefahr steigt.
Die Naturgefahr mit dem grössten Schadenpotenzial in der Schweiz sind Erdbeben. Starke Beben sind zwar selten, können aber jederzeit und überall auftreten – auch ausserhalb der bekannten Erdbebengebiete.
Der Klimawandel verändert die Naturgefahren-Situation in der Schweiz.
Der Klimawandel ist in der Schweiz sicht- und spürbar. Und er verändert auch das Auftreten von Naturgefahren.
Starkniederschläge treten häufiger und intensiver auf als in der Vergangenheit. Diese Niederschläge fliessen teilweise direkt an der Oberfläche ab und verursachen vermehrt lokale Hochwasser.
Zudem können Rutschungen, Hangmuren und Sturzereignisse vermehrt vorkommen. Lawinen können an anderen Orten niedergehen als bisher. Im Sommer muss mit häufigeren Hitze- und Trockenperioden gerechnet werden – womit auch die Waldbrandgefahr steigt.
Weil sich der Klimawandel auch auf die Naturgefahren auswirkt gilt: Klimaschutz ist auch ein Beitrag zum Schutz vor Naturgefahren.
«Jede Gesellschaft braucht ausreichend Sicherheit, damit sie sich entwickeln kann. Das gilt auch
für die Schweiz und die Sicherheit vor Naturgefahren.»
Josef Eberli
Abteilungsleiter
BAFU Gefahrenprävention
In der Schweiz können Naturgefahren überall auftreten.
Ob Berggemeinden oder Städte und Dörfer im Tal, ob Süd- West-, Nord- oder Ostschweiz: Die Mehrheit der Gemeinden war in der Vergangenheit schon mindestens einmal von Naturgefahren betroffen.
Rund 20-25% der Bauzonen befinden sich in Gefahrengebieten. Etwa zwei Drittel der Gebäude in der Schweiz sind potenziell von oberflächig abfliessenden Starkniederschlägen betroffen.
Die Gefahrenkarten zeigen, wo mit Naturgefahren zu rechnen ist.
Wo, wie häufig und wie stark Naturgefahren auftreten- das zeigen Gefahren- und Gefährdungskarten. Die Karten sind frei zugänglich und dienen den Behörden und allen Planenden als verbindliche Arbeitsgrundlagen.
«Grosse Naturgefahren-Ereignisse treten selten auf. So geraten sie im Bewusstsein der Bevölkerung in Vergessenheit – und das Risiko wird oft deutlich unterschätzt».
Friederike Braune
Erdbebenvorsorge
BAFU Gefahrenprävention
Was kann an Ihrem Wohnort passieren? Ist Ihr Arbeitsort, die Ferienwohnung oder der Campingplatz gefährdet?
Die Antworten finden Sie auf dem Portal Schutz vor Naturgefahren.ch - und auf den kantonalen Gefahren- und Gefahrenhinweiskarten.
Das Naturgefahrenportal des Bundes zeigt die aktuelle Gefahrensituation
Auf www.naturgefahren.ch finden Sie aktuelle Warnungen, geltende Hinweise und nützliche Verhaltensempfehlungen.
Damit können Sie sich auf Ereignisse vorbereiten, sich über die Lage informieren und in gefährlichen Situationen richtig verhalten.
«Schützen Sie sich, Ihre Mitmenschen – und Ihr Zuhause. Bereiten Sie sich auf Ereignisse vor, informieren Sie sich über die aktuelle Lage und folgen Sie den Verhaltensempfehlungen».
Markus Müller
Ereignisbewältigung
BAFU Gefahrenprävention
Wie man in der Schweiz mit Naturgefahren umgeht.
Der Schutz vor Naturgefahren ist eine Gemeinschaftsaufgabe.
Behörden und Versicherungen, Planende, Anlagebetreiber, Bürgerinnen und Bürger – es braucht den Einsatz aller, um die Sicherheit erhalten und verbessern zu können.
Die Behörden haben den Auftrag, die Bevölkerung und grosse Sachwerte vor Naturgefahren zu schützen. Wichtig sind hier vor allem die Kantone: Sie erstellen zum Beispiel Gefahrenkarten oder setzen grosse Schutzmassnahmen um. Oder sie warnen vor Ereignissen und bewältigen Gefahrensituationen mit ihren Interventionskräften (Feuerwehr, Polizei, etc.).
Auch die Versicherungen leisten einen wichtigen Beitrag, indem sie Betroffene zu Gefahren und Massnahmen beraten und für den Schadenfall versichern.
Zusätzlich sind auch Planende, Verkehrsbetriebe, Anlagenbetreiberinnen und -betreiber sowie Bürgerinnen und Bürger gefordert: Auch sie müssen die Naturgefahren in ihren Entscheidungen berücksichtigen.
Je nach Prozess liegt die Verantwortung in unterschiedlichen Händen.
Erdbeben, Hagel und Sturm
Für den Schutz vor Erdbeben, Hagel oder Sturm sind hauptsächlich die Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden oder Infrastrukturanlagen (z.B. Transportbahnen) verantwortlich.
Hochwasser, Rutsch- und Sturzprozesse (Lawinen, Steinschlag, etc.)
Hinweis: Die folgenden Ausführungen beschreiben den Normalfall, je nach kantonaler Gesetzgebung gelten im Detail unterschiedliche Regeln.
Beim Schutz vor Hochwasser, Lawinen oder Steinschlag sind die Verantwortlichkeiten aufgeteilt, je nachdem, wo eine Massnahme nötig ist:
Für Massnahmen an der Gefahrenquelle (z.B. Flusslauf, Bergflanke oder Felswand) ist normalerweise die öffentliche Hand (Gemeinde, Kantone und Bund) verantwortlich.
Massnahmen, die ein gefährdetes Objekt (z.B. Gebäude, Bahnlinie) direkt schützen, sind in der Regel durch die Eigentümerinnen und Eigentümer des Objektes selbst umzusetzen.
Auch Bürgerinnen, Bürger und Planende haben Pflichten und Möglichkeiten.
Bürgerinnen und Bürger sind für die eigene Sicherheit und den Schutz ihrer privaten Güter selbst verantwortlich.
Planerinnen und Planer sind dafür verantwortlich, in ihren Aufträgen die Naturgefahren zu berücksichtigen - sei es in der Rolle als Gesamtleitende, Fachplanende, Beratende oder Spezialistinnen und Spezialisten.
«Alle können von Naturgefahren betroffen sein. Und alle können dazu beitragen, die Risiken zu begrenzen».
Dorothea Wabbels
Stabschefin
BAFU Gefahrenprävention
Die Schweiz betreibt ein integrales Risikomanagement.
Wo gefährdete Gebiete genutzt werden, entstehen Risiken. Naturgefahrenereignisse können dann Menschenleben gefährden und Schäden an Gebäuden und Infrastrukturen verursachen. Diese Risiken sind ermittelbar und bewertbar. Sie dienen als Mass für unsere Sicherheit.
Zur Verbesserung der Sicherheit vor Naturgefahren verfolgt die Schweiz eine Strategie nach den Grundsätzen des Integralen Risikomanagements. Beim Integralen Risikomanagement werden verschiedene Schutzmassnahmen möglichst optimal kombiniert, damit bestehende Risiken gesenkt und neue Risiken verhindert werden können.
Integral ist das Risikomanagement dann, wenn alle Beteiligten ihren Beitrag leisten, unterschiedliche Massnahmenarten kombiniert werden und ein dauerhafter Einsatz für die Sicherheit vor Naturgefahren gelebt wird. Und dies vor-, während und nach einem Ereignis!
Am Beispiel Lawinen lässt sich das integrale Risikomanagement gut veranschaulichen.
Fachleute beurteilen im Auftrag der Kantone mit Modellierungen und Beobachtungen im Gelände die generelle Lawinengefahr an einem Ort. Auf dieser Grundlage entstehen die Gefahren- und Gefahrenhinweiskarten.
Kantone und Gemeinden planen die nötigen Massnahmen und setzen sie um. Dazu gehört zum Beispiel die Pflege von Lawinenschutzwäldern oder das Errichten von Lawinenverbauungen und Ablenkdämmen.
Die Gemeinde schreibt die Gefährdung im Zonenplan fest. Der Zonenplan ist für Eigentümerinnen und Eigentümer verbindlich. Je nach Ausmass der Gefährdung – von gelb-weiss (Restgefährdung), gelb (geringe Gefährdung) über blau (mittlere Gefährdung) bis rot (erhebliche Gefährdung) – gelten unterschiedliche Vorgaben für Neu und Umbauten. Diese reichen von Bauauflagen in der gelben oder blauen Zone bis hin zu Bauverboten in der roten Zone.
Forschungsinstitute und lokale Behörden beobachten während des Winters die Entwicklung der aktuellen Lawinensituation. Bei akuter Gefahr eines Lawinenabganges werden Warnungen ausgegeben, Strassen und Wege bei Bedarf gesperrt und notfalls Personen evakuiert. Bei einem Lawinenabgang kommen wo nötig Einsatz- und Rettungskräfte zum Einsatz.
Die Betroffenen informieren sich über die Lawinensituation und passen ihr Verhalten entsprechend an.
«Alle nehmen ihre Verantwortung wahr, packen gemeinsam an und schöpfen ihre Möglichkeiten aus: Das ist integrales Risikomanagement.»
Wanda Wicki
Risikomanagement
BAFU Gefahrenprävention
Die Sicherheit wurde verbessert – die Risiken nehmen aber weiterhin zu.
Die Sicherheit vor Naturgefahren wurde in den letzten Jahrzehnten massiv verbessert. Und die Beteiligten setzen sich dauerhaft für das Erhalten dieser Sicherheit ein.
Die Risiken durch Naturgefahren nehmen in der Schweiz aber kontinuierlich zu und damit auch die Schäden, die zu erwarten sind. Ein grosses Risiko bedeutet: wir müssen bei einem Naturgefahrenereignis mit gravierenden Folgen rechnen.
Das sind die Hauptgründe für den Risikoanstieg.
Die Risiken nehmen hauptsächlich deshalb zu, weil die Siedlungsräume wachsen und Naturgefahren bei der Planung und beim Bau und Unterhalt von Objekten zu wenig berücksichtigt werden. Auch in gefährdeten Gebieten werden teure und empfindliche Bauten und Anlagen erstellt und nur ungenügend vor Naturgefahren geschützt.
Daneben lässt der Klimawandel das Risiko zusätzlich ansteigen. Er führt dazu, dass einzelne Naturgefahren häufiger, intensiver oder an anderen Orten auftreten als bisher. Zum Beispiel Starkniederschläge: sie treten öfter und stärker auf und die Wassermassen fliessen teilweise direkt an der Oberfläche ab. Dabei kommt es vermehrt zu lokalen Hochwassern, auch fernab von Bächen und Flüssen.
Mit der Strategie des Integralen Risikomanagements können auch neue Risiken wirksam begrenzt werden. Vor dem Hintergrund des Klimawandels werden bestehende Konzepte und Massnahmen bezüglich der sich ändernden Gefahrensituation überprüft und entsprechend angepasst.
«Aus welchen Baumarten setzt sich der Schutzwald von morgen zusammen? Diese Frage beschäftigt uns schon heute».
Benjamin Lange
Förderung Schutzwald
BAFU Gefahrenprävention
Was Sie beitragen können.
Informieren Sie sich über die Gefährdung.
Von welchen Naturgefahrenprozessen kann Ihr Haus, Ihre Wohnung, Ihr Arbeitsplatz oder die zu planende Infrastruktur betroffen sein? Womit müssten sie an Ihrem Urlaubsort rechnen?
Das Portal schutz-vor-naturgefahren.ch und die Gefahren- und Gefahrenhinweiskarten geben Auskunft.
Wo es aktuell gefährlich ist, zeigt das Naturgefahrenportal des Bundes: www.naturgefahren.ch.
Berücksichtigen Sie die Naturgefahren.
Sichern Sie wo nötig ein bestehendes Gebäude mit Objektschutzmassnahmen. Beachten Sie Naturgefahren bei der Planung von Neu- und Umbauten. Passen sie auch die Nutzung von Gebäuden der Gefährdungssituation an.
Worauf dabei zu achten ist, erfahren sie ebenfalls auf dem Portal schutz-vor-naturgefahren.ch.
Sorgen Sie vor.
Halten Sie die wichtigsten Notfallnummern und eine Hausapotheke bereit und legen Sie einen Notvorrat an.
Überprüfen Sie ihr Gebäude einmal im Jahr auf allfällige Schäden und kontrollieren Sie die Befestigung von Antennen, Solaranlagen, Satellitenschüsseln, Storen usw. sowie die Stabilität von Vordächern und Vorbauten.
Überprüfen Sie, ob in Ihrem Kanton die kantonale Gebäudeversicherung durch Elementarereignisse verursachte Schäden an Ihrem Gebäude abdeckt. Existiert keine kantonale Gebäudeversicherung in Ihrem Kanton, wird der Abschluss einer privaten Gebäudeversicherung empfohlen.
Verhalten Sie sich während einem Ereignis richtig.
Folgen sie den Verhaltensempfehlungen auf dem
Naturgefahrenportal des Bundes: www.naturgefahren.ch.
Haben Sie Fragen zu Schutzmassnahmen an einem Gebäude?
Wenden Sie sich an die Kantonale Gebäudeversicherung.
Brauchen Sie detaillierte Angaben zur Gefahrensituation vor Ort?
Melden Sie sich direkt bei Ihrer Gemeinde oder der Naturgefahren-Fachstelle Ihres Kantons.
Planen Sie ein Gebäude und haben Fragen zu Gefährdung, Bauauflagen oder Objektschutz?
Melden Sie sich beim Bauamt Ihrer Gemeinde oder bei der Naturgefahren-Fachstelle Ihres Kantons.
Sind Sie Medienschaffende und benötigen weitere Informationen?
Auskunft erhalten Sie bei der Medienstelle des BAFU.
«Vor, während oder nach einem Ereignis: Wir können zu jedem Zeitpunkt etwas unternehmen um das Naturgefahren-Risiko zu senken. »
Katharina Edmaier
Hochwasserschutz
BAFU Gefahrenprävention
Letzte Änderung 19.04.2024