Absichtserklärung UVEK-BPUK über den Vollzug von Umweltrecht auf Bundesbaustellen

Am 20. Oktober 2017 haben Bundesrätin Doris Leuthard und die Präsidentin der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK), Jacqueline de Quattro, die Absichtserklärung UVEK-BPUK betreffend des Vollzugs von Umweltrecht auf Bundesbaustellen unterzeichnet. Dieses Dokument ersetzt die Version von 2009 und beinhaltet als wesentliche Neuerung ein standardisiertes Vorgehen für die Delegation der umweltrechtlichen Kontrollen von UVEK-Leitbehörden an die Standortkantone.

Von den über 4000 Bauprojekten, welche die UVEK-Leitbehörden jährlich bewilligen, sollen rund 750 gestaffelt nach ihrer Umweltrelevanz umweltrechtlich kontrolliert werden. Da die Leitbehörden weder über die personellen Ressourcen noch über die nötigen Fachkenntnisse verfügen, sollen jährlich ca. 150 Bauprojekte mit mittlerer und hoher Umweltrelevanz aufgrund von Vereinbarungen von den Standortkantonen, welche über das nötige Know-how verfügen und auch die lokalen Gegebenheiten bestens kennen, kontrolliert werden. Das standardisierte Vorgehen soll sicherstellen, dass die Bauprojekte aller Leitbehörden schweizweit nach vergleichbaren Massstäben kontrolliert und die Kantone dafür einheitlich entschädigt werden. Bei etwa 600 Bauprojekten mit geringer Umweltrelevanz führen die Leitbehörde stichprobenweise einfache Kontrollen durch. Dafür können sie auch kompetente Privatbüros mandatieren.

Die Absichtserklärung ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Eine Begleitgruppe, in der die Leitbehörden und die Kantone vertreten sind, sorgt für den Erfahrungsaustausch und die Weiterentwicklung. Das BAFU unterstützt diese Begleitgruppe, wertet die Kontrollberichte periodisch aus und macht wenn nötig Verbesserungsvorschläge. Zudem berät das BAFU die Leitbehörden nach seinen Möglichkeiten.

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Letzte Änderung 19.10.2018

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