Thema Umweltrecht
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Produkte und Dienstleistungen
Vollzugshilfen und Mitteilungen an Gesuchsteller
Vollzugshilfen sind Publikationen des BAFU als Aufsichtsbehörde und richten sich primär an die Vollzugsbehörden.
Rechtsgutachten
Rechtsgutachten im Auftrag des BAFU.
Abteilung Recht
Die Abteilung Recht ist verantwortlich für die rechtliche Betreuung sämtlicher Aufgaben des BAFU in allen Bereichen des Umweltschutzes (Vorbereitung Rechtsetzung, Vollzug, Vollzugsaufsicht, Information und Internationales).
Medienmitteilungen
Geltendes Umweltrecht
Nationale, europäische und internationale Rechtsgrundlagen, geordnet nach Themen.
Rechtsetzung
Informationen zur Rechtsetzung im Bereich des Bundesamtes für Umwelt BAFU.
Rechtsprechung
Eine Übersicht über die Rechtsprechung im Umweltrecht erhalten Sie bei der Vereinigung für Umweltrecht (VUR). Dort sind die Urteile des Bundesgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts abrufbar.
Vollzug
Der Bund legt in 12 Bundesgesetzen und 74 Verordnungen die Ziele des Umweltschutzes fest. Vollzug ist die Umsetzung der Umweltgesetzgebung in der Praxis. Dies geschieht mehrheitlich im föderalen Vollzug durch die Kantone. In Bereichen wie der Gentechnik oder der Ein- und Ausfuhr von Abfällen vollzieht der Bund selbst, ebenso bei der Anwendung anderer Bundesgesetze (Eisenbahnen, Nationalstrassen, Flugplätze etc.).
Aufsicht
Der Bund wacht gemäss Art. 49 Abs. 2 Bundesverfassung (BV) darüber, dass die Kantone ihre Aufgabe gesetzeskonform wahrnehmen und stellt damit sicher, dass die Umweltgesetzgebung überall in der Schweiz gleichermassen zur Anwendung kommt.
Programmvereinbarungen im Umweltbereich
Die programmorientierte Subventionspolitik ist seit 1. Januar 2008 in Kraft. Seither legen Bund und Kantone in Programmvereinbarungen gemeinsam fest, wie die Verbundaufgaben im Umweltbereich gelöst werden und welche Subventionen der Bund dafür zur Verfügung stellt. In der ersten Programmperiode (2008-2011) wurden 665 Mio. Bundesmittel in Umweltmassnahmen investiert.
Verbandsbeschwerderecht
Das Beschwerderecht der Umweltschutzorganisationen (Verbandsbeschwerderecht) berechtigt gesamtschweizerische Umweltschutzorganisationen, gegen bestimmte Projekte Einsprache oder Beschwerde zu erheben.
Aarhus-Konvention
Das Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten der UNO-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) wurde 1998 in Aarhus (DK) beschlossen und ist 2001 in Kraft getreten. Die Schweiz hat die Konvention im März 2014 ratifiziert und ist seit dem 1. Juni 2014 Vertragspartei. Insgesamt sind 46 Staaten und die EU der Konvention beigetreten.
Kompetenzzentrum Europarecht
Europäisches Umweltrecht und rechtsvergleichende Rechtsgutachten
Rechtsgutachten
Rechtsgutachten im Auftrag des BAFU.
Abteilung Recht
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3003 Bern