Vollzug

Vollzug ist die Umsetzung der Umweltgesetzgebung in der Praxis. Dies geschieht mehrheitlich im föderalen Vollzug durch die Kantone. In Bereichen wie der Gentechnik oder der Ein- und Ausfuhr von Abfällen vollzieht der Bund selbst, ebenso bei der Anwendung anderer Bundesgesetze (Eisenbahnen, Nationalstrassen, Flugplätze etc.).

Eine umfassende Umweltgesetzgebung alleine garantiert noch keinen wirksamen Schutz der Umwelt, sondern sie muss auch angewandt und durchgesetzt werden. Erst mit der praktischen Umsetzung, dem Gesetzesvollzug, wird die geschriebene Umweltgesetzgebung wirksam. Unter Vollzug ist daher der Einsatz von Instrumenten, mit denen das Gesetz umgesetzt wird, zu verstehen. 

Die Verantwortung für den Vollzug des Umweltrechts liegt in den überwiegenden Fällen bei den Kantonen, die damit eine zentrale Rolle im Umweltschutz einnehmen. Die Kantone organisieren den Gesetzesvollzug sehr unterschiedlich, insbesondere inwieweit sie die Aufgaben den Gemeinden übertragen oder selbst erledigen. In den letzten Jahren hat sich aber zunehmend eine regionale Zusammenarbeit der Umweltämter etabliert. Durch gemeinsame Vollzugsinstrumente (Merkblätter, Empfehlungen, Messinstitutionen etc.) wird der Vollzug zunehmend harmonisiert. Einzelne Aufgaben übertragen die Kantone auch privaten Unternehmen, Wirtschafts- oder Umweltorganisationen.

In bestimmten Teilbereichen ist der Bund selbst für den Vollzug verantwortlich. Dabei ist zwischen dem direkten Bundesvollzug (z.B. Umsetzung Gentechnikgesetz, Umgang mit Organismen, Ein- und Ausfuhr von Abfällen) und dem Vollzug durch Bundesleitbehörden (z.B. Nationalstrassen, Eisenbahnen, Flugplätze, militärische Anlagen) bei der Anwendung anderer Bundesgesetze zu unterscheiden.

Stärkung des Vollzugs

Das BAFU hat mit den Vollzugsverantwortlichen der Kantone und ausgewählten Bundesstellen eine Analyse des Vollzugs der Umweltvorschriften durchfüh­ren lassen. Die Umfrage hat erge­ben, dass die Umweltvorschriften in der Schweiz unterschiedlich gut vollzogen werden und in Berei­chen wie Landschaft, Boden, Arten, Biotope, aber auch in der Störfallvorsorge und im Grundwasser­schutz eine Mehrheit der Vollzugsverantwortlichen einen Bedarf zur Stärkung des Vollzugs feststellen.

Im Rahmen der Studie wurde aufgrund der Umfrage auch eine Reihe von Massnahmen ausgearbeitet, mit denen der Vollzug gestärkt werden kann.

Stärkung des Vollzugs im Umweltbereich (PDF, 1 MB, 30.07.2013)Studie von Interface/kpm im Auftrag des BAFU

BAFU und Vollzugsverantwortliche aus den Kantonen und anderen Bundesämtern haben fünf Massnahmen priorisiert, nämlich Vergleich und Beurteilung, Stärkung der Kontrollen, Förderung der Zusammenarbeit, horizontale und vertikale Vernetzung der Umweltpolitik, Überarbeitung der Sanktionsmechanismen.

Zu den ersten vier Massnahmen wurden auf Grund der von den Vollzugsbehörden gemeldeten Vollzugsdefiziten, einer BAFU-internen Evaluation sowie von Diskussionen mit Vertretern der Vorsteher der kantonalen Umweltämter ein bis drei thematische Bereiche festgelegt, in denen die Umsetzung der Massnahme starten soll.

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Letzte Änderung 30.03.2015

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