VASA-Fonds Stand 31.12.2019

VASA-Einnahmen

Gemäss der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA) wird eine Abgabe auf Abfällen erhoben, die auf schweizerischen und ausländischen Deponien abgelagert werden.
Im Jahr 2019 betrugen die Einnahmen 53,9 Mio. CHF. Der Hauptteil der Einnahmen steuerten mit 29 Mio. CHF die Deponien des Typs B bei. Aus den Deponien des Typs C flossen 2,2 Mio. CHF, des Typs D 12,6 Mio. CHF und des Typs E 7,6 Mio. CHF in den VASA-Fonds ein. Die VASA-Einnahmen aus den Ablagerungen im Ausland betragen 2,3 Mio. CHF (prozentuale Aufteilung siehe Abb. 1).

Herkunft der VASA-Einnahmen 2019
Abb. 1

Im Vergleich zum Jahr 2018 mit 55,7 Mio. CHF sind die Einnahmen im Jahr 2019 mit 53,9 Mio. CHF um 3,2 Prozent (1,8 Mio. CHF) gesunken. Bereits 2018 konnte gegenüber dem Vorjahr 2017 ein Rückgang der abgelagerten Mengen verzeichnet werden. Massgeblich verantwortlich für die geringeren Ablagerungsmengen sind die Betriebe der Deponien des Typs B und des Typs E. Vor allem bei Deponien des Typs B kann eine Reduktion der abgelagerten Mengen damit begründet werden, dass im Bereich der Bauabfälle dem Recycling eine immer gewichtigere Rolle zuteilwird. Zudem wird die Verwertung von Abfällen durch zahlreiche Kantone intensiv vorangetrieben.

VASA-Einnahmen und -Ausgaben von 2002-2019
Abb. 2

VASA-Auszahlungen

Die von 2002 bis 2019 summierten VASA-Auszahlungen im Gesamtwert von 390 Mio. CHF und Zusicherungen von 90 Mio. CHF stehen VASA-Einnahmen von 642 Mio. CHF gegenüber. Die Summe der Auszahlungen und der Zusicherungen ergibt die total verpflichtete Summe von 480 Mio. CHF. Die Differenz der summierten VASA-Einnahmen und der verpflichteten Summe ergibt also den (virtuellen) Kontostand per 31.12.2019 in der Höhe von 162 Mio. CHF (siehe Abb. 3).

Summierte VASA-Einnahmen und Verpflichtungen von 2002-2019
Abb. 3

Total sind bis Ende 2019 von den Kantonen rund 3 000 Gesuche um Zusicherung oder Auszahlung von Abgeltungen eingereicht und vom BAFU bearbeitet worden.
Die total ausbezahlte Summe setzt sich folgendermassen zusammen:

  • 335 Mio. CHF an die Sanierungsmassnahmen.
  • 23 Mio. CHF an die Untersuchungsmassnahmen.
  • 4 Mio. CHF an die Überwachungsmassnahmen.
  • Der Rest setzt sich zusammen aus weiteren Zahlungen, wie z.B. für die Untersuchung von Standorten, die sich als nicht belastet erwiesen haben, für Studien oder Expertisen.

Das BAFU hat im Jahr 2019 zu 42 Gesuchen um Anhörung Stellung genommen, sowie 28 Zusicherungen und 190 Auszahlungen verfügt. In diesem Jahr wurden VASA-Auszahlungen von insgesamt 14.4 Mio. CHF an die Kantone geleistet. Die Sanierung von Altlasten wurde mit 11.1 Mio. CHF, die Untersuchung von belasteten Standorten mit 2.3 Mio. CHF und die Überwachung mit 741 000 CHF mitfinanziert. Darüber hinaus wurde an die Untersuchung von im Kataster eingetragenen Standorten, die sich nachträglich als nicht belastet herausstellten, ein Beitrag von 228 000 CHF geleistet.
Die VASA-Auszahlungen hatten im Jahr 2008 einen damaligen Höhepunkt erreicht und danach bis 2011 stetig abgenommen. Die tieferen Werte in den Jahren 2010 bis 2012 sind vor allem darauf zurückzuführen, dass die geplanten Teilzahlungen an die Sanierung der Sondermülldeponie Kölliken (SMDK) aufgrund verschiedener Abklärungen nicht erfolgen konnten. 2013 konnten diese Teilzahlungen getätigt werden, was den starken Anstieg in diesem Jahr erklärt. Die Auszahlungen im Jahr 2014 und 2015 entsprechen ziemlich genau den Einnahmen. Ab dem Jahr 2016 konnte weniger ausbezahlt werden als eingenommen wurde. Dies vor allem, weil die jährlichen Auszahlungen an die Sanierung der SMDK nun stetig zurückgehen (Abb. 2).
Gemäss USG werden VASA-Abgeltungen für Schiessanlagen nur geleistet, wenn ab dem 31. Dezember 2020 nicht mehr in den Boden geschossen wird (ausgenommen historische Schiessanlässe und Feldschiessen). Oft werden gleichzeitig mit der Installation von künstlichen Kugelfangsystemen die Schiessanlagen gerade saniert. Daher ist es wahrscheinlich, dass die Abgeltungsgesuche für 300m-Schiessanlagen in den nächsten Jahren zunehmen werden. Die Kosten pro Schiessanlage sind jedoch meist eher tief, so dass rein aufgrund der Schiessanlagen nicht mit einer starken Steigerung der Auszahlungen gerechnet werden kann.
Der Trend zu eher geringen Auszahlungsbeträgen wird sich somit voraussichtlich in den nächsten 2 bis 4 Jahren fortsetzen, bis dann Abgeltungen an die nächsten grossen Sanierungsfälle (z. B. Betriebsstandort "Rheinlehne" in Pratteln, Deponie "La Pila" in Fribourg, Deponie "Stadtmist" in Solothurn, oder die Feldreben-Deponien in Basel) geleistet werden können. Wann genau die jeweiligen Gesuche beim BAFU eintreffen werden, steht jedoch noch nicht fest

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Letzte Änderung 02.07.2021

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