VASA-Fonds Stand 31.12.2021

VASA-Einnahmen

Gemäss der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA) wird auf Abfällen, die auf Schweizer Deponien abgelagert oder zur Ablagerung ins Ausland exportiert werden, eine Gebühr erhoben. Im Jahr 2021 betrugen die Einnahmen 55 Millionen Franken. Die Deponien des Typs B steuerten mit 29,7 Millionen Franken den grössten Anteil bei. Deponien des Typs C trugen 2,6 Millionen Franken zum VASA-Fonds bei, Deponien des Typs D 12,6 Millionen Franken und Deponien des Typs E 7,7 Millionen Franken. Die VASA-Einnahmen aus den Ablagerungen im Ausland betrugen 2,4 Millionen Franken (prozentuale Aufteilung siehe Abb. 1).

Herkunft der VASA-Einnahmen 2021
Abb. 1

Im Vergleich zu 2020 mit 55,8 Mio. CHF sind die Einnahmen im Jahr 2021 leicht um 1,5 Prozent (0,8 Mio. CHF) auf 54,99 Mio. CHF gesunken. Die Entwicklung der Einnahmen bei den einzelnen Deponietypen zeigt eine markante Zunahme beim Deponietyp D (Verbrennungsrückstände) und eine leichte Zunahme beim Deponietyp C (anorganische, restmetallhaltige Abfälle). Diese stehen einer markanten Abnahme beim Deponietyp E (Abfälle mit reaktiven Restkohlenstoffgehalten) und einer leichten Abnahme beim Deponietyp B (vor allem Bauabfälle) gegenüber. Die Einnahmen der Ablagerungen im Ausland beliefen sich auf den gleichen Betrag wie im Vorjahr.

VASA-Einnahmen und -Ausgaben von 2002-2021
Abb. 2

VASA-Auszahlungen

Die von 2002 bis 2021 summierten VASA-Auszahlungen im Gesamtwert von 420 Mio. CHF und Zusicherungen von 116 Mio. CHF stehen VASA-Einnahmen von 753 Mio. CHF gegenüber. Die Summe der Auszahlungen und der Zusicherungen ergibt die total verpflichtete Summe von rund 536 Mio. CHF. Die Differenz der summierten VASA-Einnahmen und der verpflichteten Summe ergibt den (virtuellen) Kontostand per 31.12.2021 in der Höhe von 217 Mio. CHF (siehe Abb. 3).

Summierte VASA-Einnahmen und Verpflichtungen von 2002-2021
Abb. 3

Total sind bis Ende 2021 von den Kantonen rund 3’540 Gesuche um Zusicherung oder Auszahlung von Abgeltungen eingereicht und vom BAFU bearbeitet worden.
Die total ausbezahlte Summe setzt sich folgendermassen zusammen:

  • 359 Mio. CHF an die Sanierungsmassnahmen.
  • 27 Mio. CHF an die Untersuchungsmassnahmen.
  • 5,6 Mio. CHF an die Überwachungsmassnahmen.
  • Der Rest setzt sich zusammen aus weiteren Zahlungen, wie z.B. für die Untersuchung von Standorten, die sich als nicht belastet erwiesen haben, für Studien oder Expertisen.


Das BAFU hat im Jahr 2021 zu 49 Gesuchen um Anhörung Stellung genommen, sowie 32 Zusicherungen und 150 Auszahlungen verfügt. In diesem Jahr wurden VASA-Auszahlungen von insgesamt 14,8 Mio. CHF an die Kantone geleistet. Die Sanierung von Altlasten wurde mit 12,1 Mio. CHF, die Untersuchung von belasteten Standorten mit 1,7 Mio. CHF und die Überwachung mit 569 000 CHF mitfinanziert. Darüber hinaus wurde an die Untersuchung von im Kataster eingetragenen Standorten, die sich nachträglich als nicht belastet herausstellten, ein Beitrag von 466 000 CHF geleistet.
Die VASA-Auszahlungen hatten im Jahr 2008 einen damaligen Höhepunkt erreicht und danach bis 2011 stetig abgenommen. Die tieferen Werte in den Jahren 2010 bis 2012 sind vor allem darauf zurückzuführen, dass die geplanten Teilzahlungen an die Sanierung der Sondermülldeponie Kölliken (SMDK) aufgrund verschiedener Abklärungen nicht erfolgen konnten. 2013 konnten diese Teilzahlungen getätigt werden, was den starken Anstieg in diesem Jahr erklärt. Die Auszahlungen im Jahr 2014 und 2015 entsprechen ziemlich genau den Einnahmen. Ab dem Jahr 2016 konnte weniger ausbezahlt werden als eingenommen wurde. Dies vor allem, weil die jährlichen Auszahlungen an die Sanierung der SMDK stetig zurückgegangen sind (Abb. 2).
Der Trend zu eher geringen Auszahlungsbeträgen wird sich voraussichtlich in den nächsten 1 bis 3 Jahren fortsetzen, bis dann Abgeltungen an die nächsten grossen Sanierungsfälle (z. B. Betriebsstandort "Rheinlehne" in Pratteln, Deponie "La Pila" in Fribourg, Deponie "Stadtmist" in Solothurn, oder die Feldreben-Deponien in Basel) geleistet werden können.

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Letzte Änderung 22.02.2023

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