Bis 1972 sind PCB als Weichmacher und Flammschutzmittel in Anstrichfarben und Lacken eingesetzt worden.
PCB-haltige Produkte wurden für die Beschichtung verschiedenster Untergründe verwendet. Neben Betonlackfarben und Lacken für metallische Bauteile sind auch Grundier- und Deckanstriche auf Dispersionsbasis für die Anwendung auf Beton oder Verputz mit PCB ausgerüstet worden. Die PCB-Gehalte in den alten Anstrichen liegen heute typischerweise im Bereich zwischen einigen Hundert mg/kg bis zu einigen Prozent. Je nach PCB-Gehalt im Anstrich, behandelter Fläche, Temperatur und Lüftungsbedingungen können PCB-haltige Anstriche in Innenräumen eine PCB-Belastung der Raumluft verursachen.
In den 70er Jahren sind in Deutschland bestimmte Akustik-Deckenplatten (Typ „Wilhelmi") von der Herstellerfirma mit einer offenporigen Anstrichfarbe behandelt worden, die ein hochchloriertes PCB-Gemisch (Clophen A60) in Konzentrationen bis zu 20 % enthielt. In Räumen mit solchen Deckenplatten sind in Deutschland stark erhöhte PCB-Konzentrationen in der Raumluft gemessen worden. Vereinzelt sind PCB-haltige Akustik-Deckenplatten auch in der Schweiz verwendet worden.
PCB-verdächtige Altanstriche und Akustik-Deckenplatten in Bauten sollen rechtzeitig vor einer baulichen Sanierung auf ihre PCB-Gehalte untersucht werden. PCB-haltige Altbeschichtungen müssen von Fachleuten mit geeigneten Verfahren und Schutzmassnahmen entfernt werden, so dass die Belastung der Ausführenden und der Umwelt mit PCB-haltigen Stäuben, Aerosolen und Abfällen vermieden wird.
Vorgezogene Sanierungen sind dann angezeigt, wenn der Jahresmittelwert in der Raumluft mehr als 6 Mikrogramm pro m3 beträgt. Dieser Wert gilt für Gebäude mit Tagesaufenthalt, wie Schulen und Bürogebäude. Für Gebäude mit Daueraufenthalt, wie Wohngebäude und Heime, gilt ein Richtwert von 2 Mikrogramm pro m3 Raumluft.
Weiterführende Informationen
Dokument
Die sachgemässe Entfernung und Entsorgung PCB-haltiger Fugendichtungsmassen und Anstriche (PDF, 889 kB, 28.01.2016)Wegleitung für die Bau- und Sanierungspraxis, AUE Basel-Landschaft, Juni 2004
Letzte Änderung 17.09.2024