Anforderungen, Errichtung und Betrieb von Pärken

Ein Park von nationaler Bedeutung beruht auf einer regionalen Initiative und entsteht in einem demokratischen und partizipativen Prozess. Parkprojekten, die langfristig gesichert sind und die Anforderungen des Bundes erfüllen, verleiht das BAFU das Parklabel für die Dauer von 10 Jahren. Für die Errichtungsphase steht den Parkkandidaten das Kandidaturlabel zur Verfügung.

Damit ein Park errichtet werden kann, muss er die allgemeinen sowie die für die jeweilige Parkkategorie spezifischen Anforderungen erfüllen. Gesuche um globale Finanzhilfen sowie die Verleihung des Parklabels beurteilt das BAFU aufgrund der entsprechenden Anforderungen.

Anforderungen an Pärke

Die wichtigsten Anforderungen an Pärke von nationaler Bedeutung sind:

  • Hohe Natur- und Landschaftswerte: Das Parkgebiet zeichnet sich durch hohe Natur- und Landschaftswerte aus und umfasst Gebiete, die in den verschiedenen nationalen Biotop-, Landschafts- und Kulturinventaren aufgeführt sind (z.B. BLN, Moorschutzgebiete usw.) oder durch nationale und kantonale Bestimmungen einen Schutzstatus (z.B. Jagdbanngebiete) geniessen.
  • Geringe Beeinträchtigungen durch Infrastrukturen und Nutzungen: Das Landschafts- und Ortsbild eines Parks wurde bisher nicht durch schwerwiegende Eingriffe für Infrastrukturen beeinträchtigt. Seine Ökosysteme haben keine bedeutenden Beeinträchtigungen erlitten. Die Ortschaften in den Umgebungszonen der Nationalpärke und in den Regionalen Naturpärken haben ihren traditionellen, landschaftlichen respektive historischen Charakter im Wesentlichen bewahrt. Die für die regionale Architektur repräsentativen Gebäude und historischen Verkehrswege bilden nach wie vor eine Einheit. Der besondere Charakter einer Ortschaft hängt auch von den sie umgebenden Kulturlandschaften ab.
  • Langfristige Sicherung: Der Park muss in der Region demokratisch verankert und die Partizipation der Bevölkerung gewährleistet sein. Die Finanzierung ist langfristig gesichert und hängt nicht nur vom Bund ab. Durch die Bezeichnung im Richtplan ist auch die räumliche Sicherung gewährleistet.
  • Trägerschaft und Management: Das Parkmanagement arbeitet professionell. Es verfügt über die nötigen Ressourcen sowie die fachlichen und administrativen Kompetenzen, um den Park erfolgreich zu führen. Eine zweckdienliche Strategie, ein Managementplan, der die Umsetzung festlegt, und die nötigen konzeptionellen Grundlagen liegen vor.

Errichtung und Betrieb

Der Prozess zur Errichtung eines Parks nimmt mehrere Jahre in Anspruch und erfolgt in drei Etappen.

  • Abklärung der Machbarkeit und Projektierung: Die Region, in der ein Parkprojekt geplant wird, erarbeitet eine Machbarkeitsstudie und erstellt einen Managementplan, der die detaillierte Planung sowie Inhalte für die Errichtung des Parks enthält.
  • Errichtung: Die Errichtung umfasst die Umsetzung der im Projekt geplanten Massnahmen und die Erarbeitung der Charta des Parks als Basis für das Parklabel. Die Errichtung dauert für Regionale Naturpärke und Naturerlebnispärke maximal vier Jahre, für Nationalpärke maximal acht Jahre.
  • Betrieb und Qualitätssicherung: Mit der Verleihung des Parklabels beginnt die Betriebsphase, während der die Massnahmen umgesetzt werden, um die in der Charta festgelegten Ziele zu erreichen. Die Charta hat eine Laufzeit von mindestens 10 Jahren. Sie umfasst den Parkvertrag und den Managementplan für den Betrieb. Sie wird ergänzt durch eine 4-Jahres-Planung.

Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung

uv-1414-d

Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde an Gesuchsteller. 2018

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Letzte Änderung 10.05.2023

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