Die Landschaften von nationaler Bedeutung zeichnen sich durch hohe Natur- und Landschaftswerte aus. Für ihren Schutz und ihre Entwicklung existieren behördenverbindliche Ziele. Gemeinden, Kantone, Bund, öffentlich-rechtliche sowie private Körperschaften haben verschiedene Möglichkeiten, um diese zu erreichen.
Die Schweiz besitzt zahlreiche Landschaften von ausserordentlicher Schönheit und hoher Vielfalt. Der Bevölkerung bieten sie hohe Lebensqualität. Gleichzeitig sind diese Vorzeige-Landschaften ein wertvolles Kapital für den Tourismus und ein Trumpf im Standortwettbewerb. Als «Landschaften von nationaler Bedeutung» haben sie einen besonderen Status und je nach Typ sind sie in unterschiedlichem Mass geschützt. Die Entwicklung der Landschaften von nationaler Bedeutung erfordert in jedem Fall besondere Sorgfalt.
Der Begriff «Landschaften von nationaler Bedeutung» wird im Landschaftskonzept Schweiz für folgende Gebiete verwendet:
- Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung
- Objekte des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN)
- Objekte des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS)
- Objekte des Bundesinventars der historischen Verkehrswege der Schweiz (IVS)
- Welterbegebiete (UNESCO)
- Pärke von nationaler Bedeutung
- Natur- und Landschaftsschutzgebiete von nationalem Interesse mit Verzicht auf Wasserkraftnutzung (VAEW-Gebiete)
«Herausragende Landschaften»
Zu den «herausragenden Landschaften» zählen nebst den oben aufgeführten Landschaften von nationaler Bedeutung zusätzlich grossflächige Objekte der Biotopinventare sowie kantonal geschützte oder schützenswerte Landschaften.
Ziele für Landschaftsqualität
In den Landschaften von nationaler Bedeutung gelten spezifische Schutz- oder Erhaltungsziele. Das Landschaftskonzept Schweiz und kantonale oder kommunale Raumplanungen enthalten fallweise auch behördenverbindliche Entwicklungsziele.
- Landschaftsschutz- oder -erhaltungsziele legen fest, welches die charakteristischen Eigenschaften und Landnutzungen sind, die die Qualitäten einer bestimmten Landschaft ausmachen. Erhaltungsziele existieren auch für Biotope von nationaler Bedeutung, die Wasser- und Zugvogelreservate oder andere Naturschutzgebiete.
- Landschaftsentwicklungsziele geben an, wie sich eine Landschaft künftig entwickeln soll. Sie zielen darauf ab, den spezifischen Charakter und besondere Werte der Landschaft zu stärken.
Für den Bund sind diese Ziele bei all seinen Tätigkeiten verbindlich. Für andere Akteure kann die Verbindlichkeit vertraglich geregelt sein. Beispiele dafür sind Verträge mit den Kantonen im Rahmen von Programmvereinbarungen oder mit Körperschaften bei Finanzhilfen.
Das vom Bundesrat aktualisierte Landschaftskonzept Schweiz (LKS) bildet den Rahmen für eine kohärente und qualitätsbasierte Entwicklung der Landschaft. Das LKS formuliert inhaltliche Vorgaben in Form von sieben allgemeinen und sieben spezifischen Landschaftsqualitätszielen. Das Qualitätsziel 14 bezieht sich auf «herausragende Landschaften» und gilt damit für alle Landschaften von nationaler Bedeutung.
Es verlangt, dass der Charakter herausragender Landschaften sowie deren Kultur- und Naturwerte durch Bund, Kantone und Gemeinden langfristig gesichert und gestärkt ist. Die Landschaften sind mit auf den Schutz- und Entwicklungszielen basierenden Massnahmen aufgewertet und die landschaftliche Eigenart ist gestärkt.
Weiter formuliert das LKS auch Sachziele zu «Landschaftspolitik, Natur- und Heimatschutz». Das Sachziel 5.B hält beispielsweise fest:
«Die Landschaften von nationaler Bedeutung sind in ihrer Fläche und Qualität mindestens erhalten und räumlich gesichert. Sie sind mit aufwertenden Massnahmen weiterentwickelt. Bestehende Beeinträchtigungen sind bei sich bietender Gelegenheit vermindert oder behoben.»
Instrumente für Schutz und Entwicklung
Gemeinden, Kantone und der Bund verfügen über spezifische Instrumente, um ihre Landschaften von nationaler Bedeutung zu schützen und qualitätsbasiert weiterzuentwickeln. Etliche Instrumente stehen auch privaten oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften (Korporationen, Flurgenossenschaften, Trägerschaften, Regionalplanungsorganisationen etc.) zur Verfügung.
Für das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) und für die Moorlandschaften von nationaler Bedeutung gelten objektspezifische Schutzziele.
Gemeinden können sich zu einem Park von nationaler Bedeutung zusammenschliessen und das Parklabel beantragen. Sie formulieren in ihrer Charta Ziele zu Erhalt und Aufwertung von Natur und Landschaft und zur nachhaltigen Entwicklung des Parkgebiets.
In der Schweiz befinden sich 13 Stätten des UNESCO-Welterbes. Es handelt sich um Stätten, Landschaften oder Denkmäler, deren Wert für die gesamte Menschheit von Bedeutung ist. Vier dieser Objekte sind als Weltnaturerbe anerkannt, die anderen 9 als Weltkulturerbe.
Kantone oder Gemeinden (sogenannte «Gemeinwesen») können eine Landschaft von nationaler Bedeutung unter Schutz stellen und dabei auf eine Wasserkraft-Nutzung verzichten. Sie haben für diese «VAEW-Gebiete» Anspruch auf Abgeltungen.
Das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder sichert Landschaften, die aufgrund ihres baukulturellen Erbes von nationaler Bedeutung sind. Das Inventar der historischen Verkehrswege stellt schliesslich für das Landschaftserlebnis wichtige Wege, Brücken und andere Infrastrukturen unter Schutz.
Letzte Änderung 19.04.2024