Das Landschaftskonzept Schweiz (LKS) ist ein Konzept nach Artikel 13 des Raumplanungsgesetzes (RPG). Seine Aktualisierung wurde am 27.05.2020 vom Bundesrat verabschiedet. Das LKS legt als Planungsinstrument des Bundes den Rahmen für eine kohärente und qualitätsbasierte Entwicklung der Schweizer Landschaften fest.
In den strategischen Zielsetzungen und den raumplanerischen Grundsätzen des aktualisierten LKS wird die übergeordnete Ausrichtung auf eine kohärente Landschaftspolitik des Bundes behördenverbindlich festgelegt. 14 Landschaftsqualitätsziele bilden den inhaltlichen Rahmen des LKS und unterstützen die landschaftsrelevanten Akteurinnen und Akteure auf Ebene Bund, Kantone und Gemeinden dabei, hohe Landschaftsqualitäten zu erreichen. Die Sachziele des LKS sind auf 13 Politikbereiche aufgeteilt - etwa Bundesbauten, Energie und Verkehr - und konkretisieren die Landschaftsqualitätsziele. Zur Unterstützung der Umsetzung der Sachziele enthält das LKS einen Massnahmenplan.
Behördenverbindliche Ziele für Bund, Kantone und Gemeinden
Die Ziele des LKS sind behördenverbindlich und durch die Bundesstellen umzusetzen. Dies gilt insbesondere bei der Weiterentwicklung ihrer Politiken, bei Interessenabwägungen und der Erfüllung von Bundesaufgaben nach Art. 2 des Natur- und Heimatschutzgesetzes NHG. Die Behörden der Kantone setzen die Ziele bei den an die Kantone delegierten Bundesaufgaben sowie bei Vorhaben, die mit Finanzhilfen des Bundes realisiert werden, um. Die Kantone berücksichtigen in dem ihnen zustehenden Handlungsspielraum das LKS in der kantonalen Richtplanung. Auch Behörden der Regionen und Gemeinden berücksichtigen das LKS bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in dem ihnen zustehenden Handlungsspielraum und entsprechend der kantonalen Vorgaben.
Gemeinsame Umsetzung
Die Umsetzung des aktualisierten LKS mit seinen Massnahmen erfolgt wie bisher in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Akteuren aus den Sektoralpolitiken. Zudem werden Vertretende der Kantone, der Gemeinden sowie Dritte aus Forschung, NGOs und Praxis in geeigneter Weise einbezogen.
Rückblick auf den Aktualisierungsprozess
Die Aktualisierung des LKS erfolgte von 2018 bis 2020 in einer breit abgestützten Zusammenarbeit unter Federführung des Bundesamts für Umwelt. Einbezogen waren alle Bundesstellen mit Verantwortung für landschaftsrelevante Sektoralpolitiken, Kantonsvertretende sowie Dritte aus Forschung, Praxis und Interessenorganisationen.
Die Anhörung und öffentliche Mitwirkung nach Art. 19 RPV fand vom 20.5. bis 15.9.2019 statt. Die Aktualisierung des LKS wurde fast einhellig begrüsst. Insgesamt unterstützen über 90% der Stellungnahmen die Ziele und Stossrichtungen ganz oder teilweise. Erfreulich ist insbesondere die Zustimmung durch fast alle Kantone und die sachbezogenen ausserparlamentarischen Kommissionen. Der Auswertungsbericht der Anhörung und öffentlichen Mitwirkung gibt umfassend über die eingegangenen Stellungnahmen sowie die vorgenommenen Anpassungen Auskunft.
Weiterführende Informationen
Dokumente
1. Bericht an den Bundesrat über den Stand der Umsetzung der Ziele (PDF, 88 kB, 27.10.2012)Landschaftskonzept Schweiz LKS
Anhang zu 1. Bericht an den Bundesrat über den Stand der Umsetzung der Ziele (PDF, 1 MB, 27.10.2012)Landschaftskonzept Schweiz LKS
Letzte Änderung 02.09.2022