Das Landschaftsübereinkommen des Europarates fordert die Unterzeichnerstaaten auf, die Landschaft in allen relevanten Sektoralpolitiken zu berücksichtigen. Die Welterbekonvention engagiert sich für die Erhaltung der Natur- und Kulturgüter von aussergewöhnlichem universellem Wert.
Die beiden für die Landschaft wichtigsten internationalen Übereinkommen sind das internationale Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt (Welterbekonvention) und das Landschaftsübereinkommen des Europarates. In der Schweiz ist die Welterbekonvention 1975 und das Landschaftsübereinkommen 2013 in Kraft getreten.
Landschaftsübereinkommen des Europarates
Das Landschaftsübereinkommen des Europarates fordert die Unterzeichnerstaaten auf, die Landschaft zum Bestandteil der Raumplanung sowie der Kultur-, Umwelt-, Landwirtschafts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik zu machen. Das Übereinkommen verlangt, sich nicht nur mit besonders schönen oder geschützten Landschaften zu befassen, sondern mit dem gesamten Raum, also auch den Landschaften, in denen wir arbeiten und wohnen. Diese leisten einen entscheidenden Beitrag zum Wohl und zur Lebensqualität der Bevölkerung.
Das Landschaftsübereinkommen beauftragt seine Mitglieder, Landschaftsqualitätsziele festzulegen und das Bewusstsein für den Wert der Landschaften zu fördern. Ein Mittel dazu ist der Landschaftspreis des Europarates.
Die Schweiz setzt die Ziele des Landschaftsübereinkommens des Europarates mit dem Landschaftskonzept Schweiz (LKS) um.
UNESCO-Welterbestätten
Die Schweiz trägt mit dreizehn Welterbestätten eine besondere internationale Verantwortung für die Landschaft. Es handelt sich dabei um vier Weltnaturerbestätten (Schweizer Alpen Jungfrau-Aletsch, Monte San Giorgio, Tektonikareana Sardona sowie die alten Buchenwälder in den Kantonen Tessin und Solothurn), eine Kulturlandschaft (Lavaux) und acht Weltkulturerbestätten.
Über eine Aufnahme in die Welterbeliste entscheidet das Welterbekomitee. Die Mitglieder der Konvention haben sich zur Aufgabe gemacht, die Kultur- und Naturgüter der Welt, die einen «aussergewöhnlichen universellen Wert» besitzen, zu erhalten. Das internationale Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt (Welterbekonvention) ist weltweit das international bedeutendste Instrument zum Schutz des kulturellen und natürlichen Erbes.
Das Ministerkomitee des Europarats vergibt alle zwei Jahre einen Landschaftspreis. 2019 siegte die Schweiz mit dem Renaturierungsprojekt des Flüsschens Aire des Kantons und der Republik Genf. 2021 ging der Preis an die Stadt Bergamo und das Astinotal für ihre Wettbewerbseingabe «Biodiversität in der Stadt». Das Schweizer Dossier «Val Bregaglia» erhielt eine Anerkennung für den grossen Wert des Projekts.
UNESCO-Biosphärenreservate
Die Biosphärenreservate gehen auf eine Initiative der UNESCO zurück. Ziel ist es, neue Modelle für eine sorgsame Bewirtschaftung des Lebensraumes zu entwickeln. In der Schweiz gibt es zwei Biosphärenreservate: die Biosphäre Entlebuch und das Biosphärenreservat Engiadina Val Müstair. Die Schweiz kommt mit den Instrumenten der Pärkepolitik ihren Verpflichtungen nach, die sich aus der internationalen Auszeichnung durch die UNESCO ergeben.
UNESCO-Global Geoparks
Die UNESCO hat 2015 mit dem Programm der «Global Geoparks» ein weiteres Instrument geschaffen, um geologische Stätten von internationaler geowissenschaftlicher Bedeutung auszuzeichnen. Bislang gibt es in der Schweiz keine Global Geoparks.
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Letzte Änderung 14.03.2023