Jede Veränderung der Landschaft ist eine Chance, deren Qualitäten zu erhöhen. Landschaftspolitik, Natur- und Heimatschutz, Raumplanung, Regionalentwicklung und Tourismuspolitik, Gewässerschutz, Land- und Waldwirtschaft, Gesundheits- und Klimapolitik sowie die Energiepolitik stehen alle vor der Herausforderung, mit ihren Instrumenten die Landschaftsqualität zu erhalten und zu fördern. Nur so bleibt die Landschaft als Wohn-, Arbeits-, Erholungs-, Bewegungs-, Kultur- und Wirtschaftsraum attraktiv.
Menschen nutzen die Landschaft, indem sie Häuser, Infrastrukturen und ganze Stadtteile errichten, Böden bewirtschaften, Wälder nutzen, Trinkwasser gewinnen, Steinbrüche und Deponien betreiben oder sich in ihrer Freizeit erholen. Mancherorts werden Nutzungen aufgegeben und die Natur erobert sich Flächen zurück.
Nutzungsänderungen haben Auswirkungen auf die Qualität der Landschaft und damit auch auf deren Leistungen. Die Leistungen der Landschaft können materiell sein (Standortattraktivität, Nahrungsmittelproduktion, Wasserreinigung) oder nichtmateriell (Gefühl der Verbundenheit und Identifikation, ästhetischer Genuss, Erholung, Bewegung und Gesundheit).
Landschaftsgestaltung als Gemeinschaftsaufgabe
Die Bundesverfassung (BV) legt fest, dass die Natur nicht stärker beansprucht wird, als sie sich erneuern kann. So bleiben die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft erhalten. Neben dem Natur- und Heimatschutzgesetzt (NHG) sorgt eine ganze Reihe weiterer Rechtserlasse für die Umsetzung dieses Auftrags. Dazu zählen insbesondere das Raumplanungsgesetz, das Waldgesetz, das Landwirtschaftsgesetz, das Gewässerschutzgesetz, das Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege, das Energiegesetz, das Bundesgesetz über Regionalpolitik, das Nationalparkgesetz und der Bundesbeschluss über Finanzhilfen zur Erhaltung und Pflege naturnaher Landschaften (Fonds Landschaft Schweiz).
Mehrmals wurde in Abstimmungen der Volkswille bekräftigt, die Landschaft zu schützen und zu schonen. Dies erfordert von allen Akteuren, welche die Landschaft prägen, ein kohärentes, aufeinander abgestimmtes gemeinsames Handeln. Die Akteure müssen ausserdem die wirksamen Instrumente kennen und anwenden. Nur so kann die Landschaft mit ihren natürlichen und kulturellen Qualitäten erhalten bleiben und gefördert werden.
Breit abgestützte Ziele geben Richtung vor
Jede räumliche Veränderung eröffnet Möglichkeiten, Landschaftsqualitäten zu entwickeln. Änderungen bergen aber auch das Risiko, Landschaftswerte zu verlieren. Die breit abgestützten und 2020 vom Bundesrat verabschiedeten Ziele des Landschaftskonzepts Schweiz (LKS) bieten Orientierung beim Schutz der Landschaften und beim Weiterentwickeln und Stärken der regionstypischen Qualitäten der Landschaft.
Das vom Bundesrat im Mai 2020 aktualisierte Landschaftskonzept Schweiz legt folgendes Zielbild für 2040 vor:
Allgemeine Landschaftsqualitätsziele:
1. Landschaftliche Vielfalt und Schönheit der Schweiz fördern
2. Landschaft als Standortfaktor stärken
3. Landnutzungen standortgerecht gestalten
4. Eingriffe sorgfältig und qualitätsorientiert ausführen
5. Kulturelles und natürliches Erbe der Landschaft anerkennen
6. Hochwertige Lebensräume sichern und vernetzen
7. Natürliche Dynamik zulassen
Qualitätsziele für spezifische Landschaften:
8. Städtische Landschaften – qualitätsorientiert verdichten, Grünräume sichern
9. Periurbane Landschaften – vor weiterer Zersiedlung schützen, Siedlungsränder gestalten
10. Ländlich geprägte Landschaften – standortangepasster Nutzung Priorität einräumen
11. Hochalpine Landschaften – Natürlichkeit erhalten
12. Hauptsächlich landwirtschaftlich genutzte Landschaften – Kulturland erhalten und ökologisch aufwerten
13. Tourismusgeprägte Landschaften – landschaftliche und baukulturelle Qualitäten sichern und aufwerten
14. Herausragende Landschaften – regionalen Landschaftscharakter aufwerten
Raumrelevante Akteure als Landschaftsgestalter
Die Land- und Waldwirtschaft, der Gewässerschutz, die Regionalentwicklung, die Raumplanung, die verschiedenen Infrastrukturpolitiken oder auch die Denkmalpflege und der Naturschutz gestalten mit ihren sektorspezifischen Instrumenten die Landschaft. Sie tun dies nicht nur auf Bundesebene, sondern – gemeinsam mit den jeweiligen Behörden – auch in den Kantonen, Regionen und Gemeinden.
Den Landschaftswandel gestalten
Überblick über landschaftspolitische Instrumente. 2016
Mit finanziellen Mitteln unterstützt und fördert das BAFU in den Landschaften von nationaler Bedeutung und in anderen herausragenden Landschaften die Erhaltung und Entwicklung hoher Landschaftsqualitäten. Der Bund leistet diese Unterstützung gemeinsam mit den Kantonen.
Das BAFU begleitet und prüft ausserdem die landschaftsbezogenen Aktivitäten der anderen raumrelevanten Bundesbehörden. Diese sind verpflichtet, die Qualitätsziele des LKS zu erfüllen. Das BAFU berät dazu die Bundesämter der Raumordnungskonferenz (ROK).
Landschaft in anderen Bundesstrategien
Neben dem LKS enthalten auch die Strategie Biodiversität Schweiz (SBS), die Tourismusstrategie des Bundes, die gesundheitspolitische Strategie und die Strategie Baukultur des Bunderats wichtige Ziele für den Umgang mit der Landschaft.
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 07.02.2024