Finanzielle Unterstützung

Der Bund beteiligt sich finanziell an Massnahmen, die die Landschaftsqualität erhalten, fördern oder aufwerten. Er tut dies vor allem im Verbund mit den Kantonen. Es gibt auch verwaltungsunabhängige Instrumente wie den Fonds Landschaft Schweiz. Verschiedene Sektoren gewähren zugunsten der Landschaft spezifische Unterstützungsbeiträge.

Die nachhaltige Entwicklung der Landschaft ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Zahlreiche Landschaftsakteure wie Landwirte, Investorinnen, Fachleute für Bau, Tourismus, Natur- und Heimatschutz sowie Behörden wirken zusammen. Auch die Finanzierung von Massnahmen zugunsten der Landschaft ist auf mehrere Träger verteilt. Sowohl der Bund, die Kantone, die Wirtschaft als auch die Zivilgesellschaft beteiligen sich an den Kosten.

Nationaler Finanzausgleich

Bund und Kantone sind gemeinsam dafür zuständig, die Landschaft zu schützen, zu erhalten, zu sichern, zu vernetzen, aufzuwerten und qualitätsorientiert zu gestalten (Verbundaufgabe). Sie schliessen deshalb gemeinsam Programmvereinbarungen im Bereich Landschaft ab. Diese Vereinbarungen haben eine Laufzeit von jeweils vier Jahren.

Die Kantone realisieren im Rahmen der Programmvereinbarungen Massnahmen zugunsten schützenswerter Landschaften (Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler, Moorlandschaften und kantonal schützenswerte Landschaften), für Biodiversität und Landschaftsqualität in Agglomerationen, in Pärken von nationaler Bedeutung und in den Stätten des Weltnaturerbes.

Zahlreiche Massnahmen zugunsten der Biodiversität (Naturschutz) und des Gewässerschutzes (Revitalisierungen) sind auch für die Landschaftsqualität von grossem Gewinn. Der Bund beteiligt sich über die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) je nach Massnahme mit Finanzhilfen oder mit Abgeltungen an der Finanzierung der vereinbarten Programme.

Handbuch Programmvereinbarungen im Umweltbereich 2025–2028

UV-2315-D

Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde an Gesuchsteller. 2023

Finanzhilfen an Organisationen

Der Bund kann Organisationen von gesamtschweizerischer Bedeutung Finanzhilfen gewähren für den Schutz und die Pflege der Landschaft sowie für Bildungs- und Kommunikationsaufgaben (Art. 14 NHG). Die Organisationen können solche Subventionen beantragen, wenn sie Tätigkeiten wahrnehmen, die im öffentlichen Interesse liegen und nicht gewinnorientiert sind.

Beiträge an Forschung, Bildung und Kommunikation

Der Bund kann gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz auch Beiträge ausrichten zugunsten von Forschungsvorhaben, für die Aus- und Weiterbildung von Fachleuten und für die Öffentlichkeitsarbeit, sofern diese im gesamtschweizerischen Interesse liegen (Art. 14a NHG).

Beiträge aus dem Fonds Landschaft Schweiz

Landschaften gewinnen dank spezifischer Aufwertungsprojekte an Qualität. Der Fonds Landschaft Schweiz (FLS) ist ein vom Bund finanziertes, in der Umsetzung jedoch verwaltungsunabhängiges Förderinstrument. Er unterstützt freiwillige Massnahmen die dazu dienen, naturnahe Kulturlandschaften zu erhalten und wiederherzustellen. Die vom Bundesrat gewählte FLS-Kommission gewährt auf Gesuch hin finanzielle Beiträge. Beispiele für geförderte Projekte sind Baumpflanzungen in der offenen Kulturlandschaft, die Sanierung von Trockenmauern oder kleinere Renaturierungen z.B. von Wiesenbächen.

Weitere Finanzierungsquellen

Es gibt in der Schweiz zahlreiche private Stiftungen und Organisationen, die Projekte zugunsten der Landschaft unterstützen.

Weiterführende Informationen

Kontakt
Letzte Änderung 04.12.2023

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