Störfallvorsorge: Das Wichtigste in Kürze

Der Umgang mit gefährlichen Stoffen oder Organismen birgt das Risiko von Störfällen. Heute setzen Sicherheits- und Kontrollmassnahmen das Störfallrisiko im Umfeld betreffender Anlagen stark herab. Weil sich das Siedlungsgebiet um die Störfallanlagen ausdehnt, droht das Risiko wieder zu steigen. Eine aktualisierte Planungshilfe zeigt auf, wie dieser Entwicklung mit einer guten Koordination zwischen Raumplanung und Störfallvorsorge entgegengewirkt werden kann.


1. Gefahrenpotential auf Strasse, Schiene, bei Rohrleitungsanlagen und in Betrieben (Ursachen) 

Als mögliche Verursacher von chemischen oder biologischen Störfällen gelten gemäss Störfallverordnung (StFV)

  • Betriebe, die gefährliche chemische Stoffe in grösseren Mengen handhaben oder gefährliche Tätigkeiten mit Organismen durchführen.
  • Verkehrswege (Eisenbahn, Strasse, Schifffahrt), auf denen gefährliche Güter transportiert werden.
  • Erdgashochdruck- und Erdölleitungen (seit April 2013)

1094 Betriebe, rund 12‘200 km Verkehrswege (1‘700 km Eisenbahnen, 10‘500 km Strassen, 11 km Rheinschifffahrt) und 2‘142 km Erdgashochdruck- und 165 km Erdölleitungen unterstehen gemäss der neusten Erhebung im Jahre 2021 der Störfallverordnung.

Während die Zahl der Betriebe eher rückläufig ist, blieben die Zahlen für die Verkehrswege und Rohrleitungen in den letzten Jahren stabil. Die Anlagen sind über die ganze Schweiz verteilt, häufen sich aber in den industrialisierten Räumen um Genf, Basel und Zürich sowie im Mittelland.

Die Siedlungen werden sich in Zukunft weiter ausdehnen und vor allem verdichten. Auch der Verkehr auf Strasse und Schiene wird zunehmen. Damit könnten mehr Menschen von möglichen Störfällen betroffen sein.


2. Chemische und biologische Störfälle (Belastungen)

Chemische Störfälle können sich beim Betrieb von Anlagen ereignen, wenn diese grossen Mengen gefährlicher Stoffe, Zubereitungen oder Sonderabfälle handhaben. So erschütterte zum Beispiel am 22. Februar 2004 eine grosse Tankexplosion die Walliser Gemeinde Visp.

Biologische Störfälle können sich bei Tätigkeiten mit mässig bis hoch riskanten Krankheitserregern ereignen. Wenn solche Krankheitserreger freigesetzt werden und sich über das Betriebsareal hinaus verbreiten, so wäre von einer erheblichen Bedrohung für die Bevölkerung und die Umwelt auszugehen. Es ist bisher kein Störfall in einem Biotechnologiebetrieb aufgetreten, jedoch haben sich in den vergangenen Jahren kleinere Störungen und Zwischenfälle ereignet.

Störfälle mit gefährlichen Gütern können sich auch auf Verkehrswegen wie Eisenbahnanlagen oder Strassen sowie bei Rohrleitungsanlagen ereignen. So etwa beim Transport von brennbaren Lösungsmitteln, Säuren und Laugen oder druckverflüssigten, giftigen Gasen. Am 6. Juni 2001 kippte ein Tanklastwagen mit 25'000 Litern Heizöl auf der N4 bei Risch im Kanton Zug um. 7'500 Liter flossen aus, ein Teil davon erreichte den Zugersee.


3. Potentielle Risiken, Häufigkeit und Ausmass von Störfällen (Zustand)

Aufgrund von Szenarioüberlegungen lassen sich diejenigen Anlagen bestimmen, bei welchen schwere Schädigungen infolge von Störfällen möglich sind. Für solche Anlagen verlangt die Vollzugsbehörde der StFV vom Inhaber, dass er das Risiko mit einer Risikoermittlung quantitativ abschätzt: Er untersucht anhand von Szenarien, mit welchen Wahrscheinlichkeiten und mit welchen Folgen Störfälle zu erwarten sind.

Im Jahre 2021 bestand für insgesamt 147 Betriebe die Pflicht, eine Risikoermittlung zu erstellen und zu pflegen. Es handelt sich vor allem um

  • Betriebe des Grosshandels mit chemischen Stoffen
  • Anlagen zur Herstellung chemischer Zubereitungen
  • und Anlagen mit grossem Publikumsverkehr (Schwimmbäder, Kunsteisbahnen).

Die Risiken durch den Bahntransport von Gefahrgütern sind seit 2014 generell zurückgegangen. Dies trifft besonders zu für den Transport von Chlor, wobei das koordinierte Vorgehen aller beteiligten Akteure erfolgreich war (s. Dossier ‘Massnahmen für noch mehr Sicherheit bei Chlortransporten’).

Entlang des Bahnnetzes gibt es keine Abschnitte mit untragbarem Risiko für die Bevölkerung. Für Grundwasser oder Oberflächengewässer wurden insgesamt 34 km Eisenbahnstrecken ausgewiesen, für welche das entsprechende Risiko noch vertieft abzuklären ist.

Zwischen den Erhebungen der Risiken von Gefahrguttransporten auf der Strasse in den Jahren 2017 und 2021 hat sich die Situation kaum verändert. Auf 8 km des Nationalstrassennetzes lagen die Risiken für Personen im nicht tragbaren Bereich. Auf den von den Kantonen beaufsichtigten Strassen sind es 5 km.

Der knapp 11 km lange Abschnitt mit Gefahrguttransporten auf dem Rhein birgt für die Bevölkerung keine untragbaren Risiken. Für die Behebung der vorhandenen, nicht tragbaren Risiken für die Umwelt existieren keine Massnahmen, die mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar wären.

Für die Rohrleitungsanlagen für Erdgas und Erdöl haben die Inhaber ihre Risikoabschätzungen – sogenannte Screenings - bis April 2018 zur Beurteilung eingereicht. Die Erstbeurteilung der Rohrleitungsanlagen wird 2022 abgeschlossen.


4. Schwerwiegende Konsequenzen für den Menschen und die Umwelt (Auswirkungen)

Sind Menschen oder die Umwelt durch einen Störfall mit gefährlichen Stoffen oder Gütern betroffen, so kann dies zu Todesfällen oder Verletzungen oder zu schweren Schädigungen der Oberflächengewässer oder des Grundwassers führen. Beispielsweise können chemische Stoffe, die ätzend und flüchtig sind, die Atemwege schwer schädigen.

Sind Menschen oder die Umwelt durch einen Störfall mit gefährlichen Organismen betroffen, so kann dies zu Krankheiten oder gar zum Tod von Menschen, Tieren oder Pflanzen führen. Solche gefährlichen Organismen sind beispielsweise Tuberkuloseerreger, Milzbrandbakterien, Erreger der Vogelgrippe oder bei Paarhufern die Viren der Maul- und Klauenseuche.


5. Eigenverantwortung der Inhaber, Kontrolle der Eigenverantwortung durch Behörden, Raumplanung (Massnahmen) 

Die Inhaber von Anlagen, die der Störfallverordnung unterstehen, sind dazu verpflichtet, alle erforderlichen Sicherheitsmassnahmen eigenverantwortlich zu treffen. Diese Massnahmen müssen dazu dienen,

  • das Gefahrenpotenzial herabzusetzen
  • Störfälle zu verhindern
  • und die Auswirkungen von Störfällen ausserhalb des Betriebsareals bzw. auf und neben dem Verkehrsweg oder der Rohrleitungsanlage zu bewältigen.

Die Behörden kontrollieren die Erfüllung dieser Vorsorgepflicht.

Beispiele für Sicherheitsmassnahmen in der Störfallvorsorge sind:

  • Rückhalteeinrichtungen (für im Störfall freigesetzte) wassergefährdende Flüssigkeiten
  • Sensoren zur Messung von toxischen Gaskonzentrationen
  • oder die Koordination von Betriebs- und Gemeindefeuerwehren.

Bautätigkeiten und Zonenplanänderungen können die Personendichte um eine Anlage, die der Störfallverordnung untersteht, massgebend beeinflussen und zu einer ungewollten Erhöhung des Risikos führen. Eine 2022 aktualisierte Planungshilfe für die Behörden zeigt auf, wie die Siedlungsentwicklung unter Berücksichtigung der Sicherheit für die Bevölkerung gewährleistet werden kann. Basis ist der seit November 2018 geltende, revidierte Artikel in der Störfallverordnung zur Koordination der raumwirksamen Tätigkeiten mit der Störfallvorsorge. Seit 2016 wurden die Risiken bei Chlorgastransporten mit der Bahn deutlich reduziert aufgrund einer gemeinsamen Erklärung von Wirtschaft, Bahnunternehmen und Bund. Bis 2025 sind weitere Umsetzungsschritte vorgesehen.

Für diejenigen Erdgashochdruck- und Erdölleitungen, für welche die Wahrscheinlichkeit eines Störfalls als nicht hinreichend klein beurteilt wird, müssen die Inhaber detaillierte Risikoermittlungen erstellen. Damit werden die notwendigen zusätzlichen Sicherheitsmassnahmen evaluiert, um die Risiken in den tragbaren Bereich zu senken.

International pflegt die Schweiz im Bereich der Störfallvorsorge den Austausch mit den entsprechenden Fachleuten der EU und der OECD. Sie hat sich auch dazu verpflichtet, Industrieunfällen mit grenzüberschreitenden Auswirkungen vorzubeugen, die Risiken zu verringern und die Folgen zu minimieren (Konvention über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen der UNO-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE)).

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Letzte Änderung 30.11.2018

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