Ausfuhrbestimmungen für Waren in Holzverpackungen

Damit gefährliche Schädlinge nicht als «Blinde Passagiere» in Holzverpackungen verbreitet werden, haben viele Länder die Pflanzenschutzkonvention der FAO unterzeichnet, und wenden den «International Standard for Phytosanitary Measures Nr. 15» (ISPM 15) an. Der ISPM 15 - Standard stellt sicher, dass für die Holzverpackungen die Anforderungen an die Behandlung und die Markierung gewährleistet sind. Behandler und Hersteller von Holzverpackungen aus der Schweiz benötigen deshalb eine Zulassung.

Als vorbeugende Massnahme gegen das Einschleppen gefährlicher Schadorganismen haben viele Länder Quarantänebestimmungen erlassen. Zur Vereinheitlichung hat die «Food and Agriculture Organization of the United Nations» FAO für den Versand von Verpackungen aus unverarbeitetem Holz den ISPM 15 - Standard erlassen.

Der ISPM 15 - Standard beschreibt Massnahmen, welche die phytosanitäre Qualität der Holzverpackungen verbessern und das Risiko der Verschleppung von Holzschädlingen verringern.

Zulassung für Betriebe

Betriebe, die Holzverpackungen nach dem ISPM 15 - Standard herstellen oder entsprechende Hitzebehandlungen für Verpackungsholz durchführen möchten, müssen beim Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst EPSD eine Zulassung beantragen.

Technische Richtlinien

Die Technischen Richtlinien regeln die Rahmenbedingungen der Zulassung der Betriebe und der Umsetzung des ISPM 15 Standards. Die Betriebe verpflichten sich diese Rahmenbedingungen einzuhalten.

Weiterführende Informationen

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Letzte Änderung 10.04.2024

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Kontakt

Andrea De Boni
Bundesamt für Umwelt BAFU
Abteilung Wald
3003 Bern

Tel. +41 58 485 04 83
E-Mail: Andrea De Boni

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