Gemäss Art. 46 Abs. 1 GSchG hat der Bund die Aufgabe, das GSchG und somit auch den Vollzug der Restwassersanierung nach Art. 80 ff. GSchG zu beaufsichtigen. Ebenso ist er gemäss Art. 50 GSchG verpflichtet, die Öffentlichkeit über den Gewässerschutz und den Zustand der Gewässer zu informieren.
Auf diesem Hintergrund hat das BAFU bereits mehrmals bei den kantonalen Gewässerschutzfachstellen eine Umfrage gestartet mit der Bitte, über den Stand der Restwassersanierung unterhalb von Wasserentnahmen zur Wasserkraftnutzung Auskunft zu geben.
Die Ergebnisse dieser Umfragen wurden jeweils in einem Kurzbericht zusammengestellt und stehen über nachfolgende Weblinks zum Herunterladen zur Verfügung.
Bericht zum Stand Ende 2020
Bericht zum Stand Ende 2018
Bericht zum Stand Ende 2016
Bericht zum Stand Ende 2014
Restwassersanierung nach Artikel 80ff GSchG: Stand Ende 2014 (PDF, 743 kB, 26.06.2015)und Entwicklung seit Ende 2012
Anhang 2: Auswertungsmatrix (XLS, 43 kB, 26.06.2015)aus dem Bericht im Format Microsoft Excel 2003
Anhang 2: Auswertungsmatrix - Korrigendum (XLS, 28 kB, 15.07.2015)Stand: 15.07.2015
Bericht zum Stand Ende 2012 (Ablauf der Sanierungsfrist)
Anhang 2: Auswertungsmatrix (PDF, 113 kB, 06.06.2013)aus dem Bericht Restwasser im Format A3
Bericht zum Stand Mitte 2011
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 30.06.2015