Neue Regelung im Bereich Pflanzengesundheit ab dem 1. Januar 2020: Kontrollmassnahmen an den Grenzen werden verstärkt
Bern, 19.12.2019 - Am 1. Januar 2020 tritt in der Schweiz das neue Pflanzengesundheitsrecht in Kraft. Die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Pflanzen, die nicht den in der Schweiz geltenden Pflanzengesundheitsvorschriften entsprechen, kann schwerwiegende Auswirkungen auf die Flora, die Kulturpflanzen und den Wald haben. Die Neuregelung zielt darauf ab, die Prävention zu verstärken und so die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zu vermeiden. Neu braucht es für die Einfuhr von Pflanzen obligatorisch eine amtliche Bescheinigung.
Reisen ins Ausland und der internationale Handel nehmen zu, wodurch das Risiko steigt, dass neue Schädlinge wie der Japankäfer oder der Asiatische Laubholzbockkäfer eingeschleppt werden oder sich gefährliche Pflanzenkrankheiten verbreiten, die beispielsweise durch das Bakterium Xylella fastidiosa verursacht werden. Schadorganismen stellen eine Gefahr für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und den produzierenden Gartenbau dar. Vorbeugende Massnahmen wie ein Einfuhrverbot für Hochrisikowaren sind unerlässlich, um deren Einschleppung in die Schweiz zu verhindern.
Reisende führen pro Woche fast 500 kg Pflanzenerzeugnisse ein
Am 13. November 2019 erhob die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst (EPSD) anlässlich einer Kontrolle am Flughafen Zürich die Menge an Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, die Passagiere von Interkontinentalflügen mit sich führten. Insgesamt wurden 170 kg Pflanzenerzeugnisse erfasst, darunter hauptsächlich Früchte und Gemüse, aber auch Samen und lebende Pflanzen, was fast 60 t pro Jahr entspricht.
Lebende Pflanzen stellen ein besonders hohes pflanzengesundheitliches Risiko dar. Die erfasste Menge zeigt, dass ein grosser Teil des Pflanzenmaterials als «Souvenir» eingeführt wird. Aus diesem Grund ist parallel zum Inkrafttreten der neuen Regelung die Sensibilisierung besonders wichtig.
Pflanzengesundheitszeugnis und Pflanzenpass werden obligatorisch
Im Hinblick auf die bevorstehenden Feiertage ist es daher wichtig, darauf hinzuweisen, dass lebendes Pflanzenmaterial (Pflanzen, Früchte, Gemüse, Samen usw.) aus Ländern ausserhalb der EU (Drittländern) nur gegen Vorzeigen eines Pflanzengesundheitszeugnisses eingeführt werden darf. Fehlt ein solches Zeugnis, wird die Ware beschlagnahmt und vernichtet. Die Einfuhr von Hochrisikowaren wie Kartoffeln, Erde oder Zitrusblättern ist ausnahmslos verboten.
Für das Verbringen von Pflanzen im Rahmen des Handelsverkehrs in der Schweiz und in der EU galt die Pflanzenpasspflicht bisher nur für bestimmte Pflanzenarten. Ab dem 1. Januar 2020 ist der Pflanzenpass für alle Pflanzen obligatorisch, die zum Anpflanzen in der Schweiz bestimmt sind. Der Pass bescheinigt, dass das verkaufte Pflanzenmaterial spezifischen pflanzengesundheitlichen Anforderungen entspricht und regelmässigen Kontrollen unterliegt. Zudem wird die Rückverfolgbarkeit der Verbringung von Pflanzen verbessert. Nur vom EPSD zugelassene Fachleute dürfen Pflanzenpässe ausstellen.
Änderungen für die Branche
Ab dem 1. Januar 2020 müssen sich Unternehmen, die pflanzliche Waren in die Schweiz einführen und/oder in der Schweiz in Verkehr bringen wollen, für die ein Pflanzengesundheitszeugnis oder ein Pflanzenpass erforderlich ist, beim EPSD melden. Ebenfalls registrieren müssen sich internationale Transportunternehmen, Postdienste sowie Unternehmen, die ihre Waren online anbieten. Durch diese Pflicht wird es insbesondere möglich, Informationen über neue pflanzengesundheitliche Vorschriften und Risiken auszutauschen (z. B. beim Auftreten eines besonders gefährlichen Schadorganismus).
Internationales Jahr der Pflanzengesundheit 2020
Um das Bewusstsein für die wachsende Bedrohung der Pflanzengesundheit durch Schädlinge und Krankheiten weltweit zu stärken, hat die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) das Jahr 2020 zum «Internationalen Jahr der Pflanzengesundheit» erklärt. Die Schweiz beteiligt sich mit einer Sensibilisierungskampagne, die sich an die betroffenen Zielgruppen und die Bevölkerung richtet. Die Kampagne wird am 30. Januar 2020 mit einer Medienkonferenz offiziell lanciert.
Adresse für Rückfragen
Bundesamt für Landwirtschaft BLW: Florie Marion, Fachbereich Kommunikation und Sprachdienste, Tel. +41 58 461 14 41
Bundesamt für Umwelt BAFU: Sektion Medien, Tel. +41 58 462 90 00
Eidgenössische Zollverwaltung EZV: Matthias Simmen, Mediensprecher, Tel. +41 58 462 67 43, medien@ezv.admin.ch
Herausgeber
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Bundesamt für Umwelt BAFU
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