Die Grundwasserschutzzonen dienen dazu, Grundwasservorkommen, die für die Trinkwasserversorgung genutzt werden, vor jeglicher Verschmutzung zu schützen und zu verhindern, dass der Grundwasserdurchfluss nachteilig beeinflusst oder behindert wird. Die Schutzzonen müssen um alle Grundwasserfassungen herum ausgeschieden werden, die im öffentlichen Interesse liegen, und stellen das wichtigste Instrument des nutzungs-orientierten planerischen Grundwasserschutzes dar.
In Grundwasserschutzzonen sind menschliche Aktivitäten nur eingeschränkt erlaubt. Bei Lockergesteins-Grundwasserleitern sowie bei schwach heterogenen Karst- oder Kluft-Grundwasserleitern werden die Schutzbestimmungen mit zunehmender Nähe zur Fassung immer strenger. Bei stark heterogenen Karst- oder Kluft-Grundwasserleitern werden die Grundwasserschutzzonen abhängig von der Vulnerabilität der betroffenen Gebiete ausgeschieden: Je grösser die Vulnerabilität, desto strenger die Schutzbestimmungen.
Die einzelnen Zonen sowie ihre Ausdehnung sind im Schutzzonenplan definiert. Im Schutzzonenreglement sind die Nutzungseinschränkungen für jede Zone festgelegt. Das Wasser aus Grundwasserfassungen sowie die Anlagen zur Grundwasseranreicherung müssen den Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung und der Gewässerschutzverordnung entsprechen.
In der Schweiz kann das Grundwasser vielerorts ohne jegliche Aufbereitung als Trinkwasser genutzt werden. Hier sorgt die Filterfunktion des Bodens für eine zuverlässige Reinigung und für die Beseitigung von Krankheits-erregern.
Die Grundwasserschutzzonen fungieren sozusagen als natürliche Aufbereitungsanlagen, die das Grundwasser auf seinem Weg zur Trinkwasserfassung reinigen.
Zonen S1 und S2
Die Zone S1 umfasst die unmittelbare Umgebung einer Grundwasserfassung beziehungsweise einer Anlage zur Grundwasseranreicherung. Sie erstreckt sich über einen Umkreis von mindestens 10 Metern um die Fassung und die Fassungsstränge. In dieser Zone sind ausschliesslich bauliche Eingriffe und Tätigkeiten erlaubt, die der Trinkwasserversorgung dienen. Dadurch sollen Beschädigungen der Anlage oder direkte Verschmutzungen des gefassten Wassers verhindert werden. Die Zone S1 muss daher vom Eigentümer der Fassung erworben und eingezäunt werden.
Bei stark heterogenen Karst- und Kluft-Grundwasserleitern umfasst die Zone S1 ausserdem die unmittelbare Umgebung geologischer Strukturen, bei denen Oberflächenwasser konzentriert in den Untergrund gelangt (Schluckstellen) und eine Gefährdung der Trinkwassernutzung besteht.
Die Zone S2 soll ungeachtet des Typs des Grundwasserleiters sicherstellen, dass das Grundwasser durch Grabungen und unterirdische Arbeiten nahe von Grundwasserfassungen und -anreicherungsanlagen nicht verunreinigt wird. Zudem soll sie verhindern, dass der Zufluss zur Grundwasserfassung durch unterirdische Anlagen behindert wird.
Bei Lockergesteins- und schwach heterogenen Karst- und Kluft Grundwasserleitern soll die Zone S2 zudem gewährleisten, dass keine Krankheitserreger in das Trinkwasser gelangen. Es ist deshalb verboten, in dieser Zone Gülle auszubringen. Die Versickerung von Abwasser sowie das Erstellen von Bauten und Anlagen sind ebenfalls nicht zulässig
Konflikte mit der S2
Zone S3
Die Zone S3 soll sicherstellen, dass bei einem Unfall genügend Zeit und Raum zur Verfügung stehen, um eine Gefahr für das gefasste Trinkwasser abzuwehren. Daher dürfen sich Betriebe, die eine Gefahr für das Grundwasser darstellen – beispielsweise Tankstellen –, nicht in der Zone S3 befinden. Ebenso dürfen in diesem Gebiet kein Abwasser versickert und keine Kreisläufe zur Wärmegewinnung oder -abgabe errichtet werden.
Zonen Sh und Sm
Stark heterogene Karst- oder Kluft-Grundwasserleiter werden zusätzlich zu den Zonen S1 und S2 durch die Zonen Sh und Sm geschützt. In solchen Gebieten hat die Zone S2 lediglich eine Ausdehnung von mindestens 100 Metern, und es wird keine Zone S3 ausgeschieden. Dafür wird der grösste Teil des Einzugsgebiets der Fassung durch die Zone Sh geschützt, wenn die Vulnerabilität des Grundwasserleiters hoch ist (h = hoch), beziehungswiese durch die Zone Sm bei mittlerer Vulnerabilität (m = mittel). Die Vulnerabilität wird aufgrund der Beschaffenheit der Überdeckung (Boden und Deckschicht) und des Karst- oder Kluftsystems sowie der Versickerungsverhältnisse bestimmt.
Dimensionierung der Schutzzonen
Die Bemessungskriterien für die verschiedenen Schutzzonen variieren je nach dem, ob sich die Fassung im Lockergestein wie Kies, in geklüfteten Gesteinen wie etwa Granit oder in verkarsteten Gesteinen, beispielsweise Kalk befindet. Die Praxishilfen des BAFU liefern Präzisierungen zur Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen anhand von konkreten Beispielen. Die Publikationen richten sich an beratende Geologen und Ingenieure und stellen für die Fachbehörden eine Vollzugshilfe dar.
Vollzugshilfe für die Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen
Grundwasserschutzzonen bei Lockergesteinen
Ein Modul der Vollzugshilfe Grundwasserschutz. 2012
Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen bei Kluft-Grundwasserleitern
Distanz-Methode, Isochronen-Methode, Methode DISCO. Praxishilfe. 2003
Kartierung der Vulnerabilität in Karstgebieten (Methode EPIK)
Anwendung bei der Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen. 1998
Weiterführende Informationen
Links
Dokumente
Beitrag der Wasserversorgung zum Klimaziel 2050 (PDF, 1 MB, 31.03.2023)Im Auftrag des BAFU
Gefährdung von Gewässern durch Transformatorenisolierflüssigkeiten (PDF, 163 kB, 09.09.2021)Im Auftrag des BAFU
Auswirkungen auf das Grundwasser durch Bauverfahren im Grund- und Spezialtiefbau (PDF, 2 MB, 31.01.2019)Im Auftrag des BAFU
Schutz der Grundwasserfassungen in der Schweiz - Stand des Vollzugs (PDF, 3 MB, 18.11.2018)Bericht zur Umfrage bei den Kantonalen Fachstellen Nov. 2018
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Wegleitung Grundwasserschutz2004
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Grundlagen für die Wasserversorgung 2025Risiken, Herausforderungen und Empfehlungen. 2014
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Sichere Wasserversorgung 2025Ziele und Handlungsempfehlungen. 2014
Recht
Letzte Änderung 11.11.2021