Grundwasser, das in der Zukunft für die öffentliche Wasserversorgung genutzt wird, muss schon heute geschützt werden. Zu diesem Zweck scheiden die Kantone die Grundwasserschutzareale aus.
Grundwasserschutzareale sind wichtig, um nicht überbaute Zonen ausscheiden zu können, die der künftigen Versorgung mit Trinkwasser dienen. Um die langfristige Trinkwasserversorgung sicherzustellen, müssen Schutzareale möglichst schnell ausgeschieden werden, bevor alle verfügbaren Bauzonen überbaut sind. Das Ausscheiden von genügend Schutzarealen ist auch deshalb nötig, weil bestehende Wasserfassungen von schlechter Qualität ersetzt werden müssen.
Grundwasserschutzareale sind im Rahmen der regionalen Planung der Wasserressourcen von grosser Bedeutung. Sie werden in den Gewässerschutzkarten dargestellt und in die jeweilige Richt- und Nutzungsplanung integriert.
In den Grundwasserschutzarealen sind Eingriffe mit bleibenden Folgen nicht erlaubt. Es gelten daher grundsätzlich die gleichen Einschränkungen (beispielsweise Bauverbote) wie in der engeren Schutzzone S2 mit Ausnahme des Verbots, Gülle und Pflanzenschutzmittel zu verwenden.
Weiterführende Informationen
Links
Dokumente
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Wegleitung Grundwasserschutz2004
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Management des Grundwassers in der SchweizLeitlinien des Bundesamtes für Umwelt BAFU. 2008
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Grundlagen für die Wasserversorgung 2025Risiken, Herausforderungen und Empfehlungen. 2014
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Sichere Wasserversorgung 2025Ziele und Handlungsempfehlungen. 2014
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Grundwasser2003
Recht
Letzte Änderung 04.10.2021