Zukünftiges Trinkwasser

Grundwasser, das in der Zukunft für die öffentliche Wasserversorgung genutzt wird, muss schon heute geschützt werden. Zu diesem Zweck scheiden die Kantone die Grundwasserschutzareale aus.

Grundwasserschutzareale sind wichtig, um nicht überbaute Zonen ausscheiden zu können, die der künftigen Versorgung mit Trinkwasser dienen. Um die langfristige Trinkwasserversorgung sicherzustellen, müssen Schutzareale möglichst schnell ausgeschieden werden, bevor alle verfügbaren Bauzonen überbaut sind. Das Ausscheiden von genügend Schutzarealen ist auch deshalb nötig, weil bestehende Wasserfassungen von schlechter Qualität ersetzt werden müssen.
Grundwasserschutzareale sind im Rahmen der regionalen Planung der Wasserressourcen von grosser Bedeutung. Sie werden in den Gewässerschutzkarten dargestellt und in die jeweilige Richt- und Nutzungsplanung integriert.

In den Grundwasserschutzarealen sind Eingriffe mit bleibenden Folgen nicht erlaubt. Es gelten daher grundsätzlich die gleichen Einschränkungen (beispielsweise Bauverbote) wie in der engeren Schutzzone S2 mit Ausnahme des Verbots, Gülle und Pflanzenschutzmittel zu verwenden.

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Letzte Änderung 04.10.2021

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