Sanierungsmassnahmen

Wenn das Grundwasser durch Stoffe verunreinigt ist, die nicht genügend abgebaut oder zurückgehalten werden, ist ein Zuströmbereich ZU auszuscheiden. Typische Beispiele solcher Stoffe sind Nitrat und Pflanzen-schutzmittel. Innerhalb des Zuströmbereichs werden Massnahmen zur Sanierung festgelegt.

Der Zuströmbereich ZU soll einen umfassenden und gezielten Schutz der Wasserqualität bei Grundwasserfassungen von öffentlichem Interesse gewährleisten. Er wird von den Kantonen festgelegt, wenn das Grundwasser durch Schadstoffe belastet ist (kurativer Gewässerschutz). Er soll auch festgelegt werden, wenn die konkrete Gefahr einer solchen Verunreinigung besteht (präventiver Grundwasserschutz).
Der Zuströmbereich ZU umfasst das Gebiet, aus dem etwa 90% des Grundwassers stammen, das zu einer Grundwasserfassung gelangt. Kann dieses Gebiet nur mit unverhältnismässigem Aufwand bestimmt werden, umfasst der Zuströmbereich ZU das gesamte Einzugsgebiet einer Fassung.

Sanierung belasteter Trinkwasserfassungen

Bei den Massnahmen, die ergriffen werden müssen, um die Qualitätsanforderung an das Grundwassers zu erfüllen, steht die möglichst rasche, effiziente, kostengünstige und nachhaltige Sanierung belasteter Trinkwasserfassungen im Vordergrund.

Im Unterschied zum Bereich AU, der den Schutz nutzbarer Grundwasservorkommen flächendeckend sicherstellen soll, geht es beim Zuströmbereich ZU um den Schutz des Grundwassers in den Wasser-fassungen. Einen Zuströmbereich zu bezeichnen und Massnahmen zur Verminderung von Schadstoffeinträgen festzulegen, ist vor allem dann zweckmässig, wenn die Schadstoffe flächenhaft durch versickerndes Niederschlagswasser ins Grundwasser eingetragen werden.

Stammt die Belastung von persistenten (nicht abbaubaren) Schadstoffen aus einzelnen, lokalisierbaren Anlagen (Industriebetriebe, Altlasten, defekte Kanalisationen, Eisenbahnlinien usw.) oder von Einträgen infiltrierender Oberflächengewässer, müssen diese Verschmutzungsquellen gezielt beseitigt oder saniert werden.

 

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Letzte Änderung 25.11.2019

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