Nutzbare Grundwasservorkommen

Der Gewässerschutzbereich Au ist als Instrument des flächendeckenden, ressourcenorientierten Grundwasserschutzes auf den quantitativen und auf den qualitativen Grundwasserschutz ausgerichtet. Dieser Gewässerschutzbereich umfasst die nutzbaren Grundwasservorkommen und die Randgebiete, die zu ihrem Schutz nötig sind.

Der Gewässerschutzbereich Au wird ausgeschieden, um alle nutzbaren Grundwasservorkommen ungeschmälert zu erhalten. So können sie ihre wichtige Rolle im gesamten Ökosystem und als Trinkwasserressource der Schweiz auch in Zukunft erfüllen. Im Gewässerschutzbereich Au darf deshalb beispielsweise kein Material unterhalb des Grundwasserspiegels abgebaut werden. Für die Ausscheidung des Schutzbereichs ist unerheblich, ob in absehbarer Zeit ein Bedarf besteht, das Grundwasser tatsächlich zu nutzen.

 

Beurteilung von Grundwasservorkommen

Zum Gewässerschutzbereich Au gehören sämtliche Grundwasserleiter mit nutzbarem Grundwasser. Ob ein Grundwasservorkommen nutzbar ist, hängt von der Qualität und Menge des Wassers ab. Es muss im natürlichen oder angereicherten Zustand die qualitativen Anforderungen an Trinkwasser erfüllen (nötigenfalls nach Anwendung einfacher Aufbereitungsverfahren). Das Wasser muss in einer Menge vorhanden sein, die bei nachhaltiger Nutzung einen Beitrag zur regionalen oder kommunalen Versorgung leisten oder wesentlich zur Speisung eines stromabwärts liegenden nutzbaren Grundwasservorkommens beitragen kann.

Bei der Beurteilung von Grundwasservorkommen gilt es auch zu berücksichtigen, ob es sich für die Trinkwasserversorgung in Notlagen eignet.

Um die Nutzbarkeit zu beurteilen, sind in gewissen Fällen zusätzliche hydrogeologische oder grundwasserhydraulische Abklärungen durch eine Fachperson nötig.

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Letzte Änderung 04.10.2021

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