Bundesrat startet Vernehmlassung zur revidierten Gewässerschutzverordnung

Bern, 13.04.2022 - Der Bundesrat hat am 13. April 2022 die Vernehmlassung zur revidierten Gewässerschutzverordnung eröffnet. Trinkwasser und Oberflächengewässer sollen besser vor Pestiziden geschützt werden. Das soll die sichere Verfügbarkeit von qualitativ hochwertigem Trinkwasser stärken und einen Beitrag leisten für den Erhalt der Artenvielfalt.

In der Frühlingssession 2021 hat das Parlament mit der Parlamentarischen Initiative 19.475 ein Gesetz verabschiedet, mit dem das Chemikaliengesetz, das Gewässerschutzgesetz und das Landwirtschaftsgesetz abgeändert wurde. Ziel ist die Verringerung der Risiken beim Einsatz von Pestiziden. Auch wenn dies formell kein indirekter Gegenentwurf zur Pestizid- und zur Trinkwasserinitiative war, nimmt es ihre Kernanliegen auf.

Das Parlament hat das Gewässerschutzgesetz ergänzt. Neu wird die Zulassung eines Pestizids überprüft und angepasst, wenn es wiederholt und verbreitet die festgelegten Grenzwerte in den Gewässern überschreitet. In der revidierten Gewässerschutzverordnung (GSchV) muss der Bundesrat jetzt die Kriterien definieren, welche eine solche Überprüfung veranlassen. Von der Regelung betroffen sind sowohl Pflanzenschutzmittel als auch Biozide.

Hochkonzentrierte Pflanzenschutzmittelverluste auf Plätzen, auf denen Spritzgeräte von Pflanzenschutzmitteln befüllt oder gereinigt werden, können die Gewässer verunreinigen. Der Bundesrat möchte durch Kontrollen und wenn nötig anschliessende Sanierungen dieser Entwässerungsplätze sicherstellen, dass keine Pflanzenschutzmittel mehr in die Gewässer gelangen und Schaden anrichten können.

Schliesslich möchte der Bundesrat die Umsetzung des Gewässerschutzgesetzes stärken. Seit 1972 haben die Kantone die Pflicht, Schutzzonen rund um Trinkwasserfassungen auszuscheiden. Damit wird zum Beispiel sichergestellt, dass keine Strassen oder Häuser direkt dort gebaut werden, wo sich wertvolles Trinkwasser befindet. Auch darf in diesen Gebieten keine Gülle ausgebracht werden. Bei rund einem Drittel der Trinkwasserfassungen müssen die Kantone die Schutzzonen noch festlegen oder anpassen. Deshalb sollen die Kantone verpflichtet werden, fehlende Schutzzonen innert 10 Jahren auszuscheiden, Mängel zu beheben und dem Bund darüber Bericht zu erstatten.

Der Bundesrat hat am 13. April 2022 zur Änderung der Gewässerschutzverordnung die Vernehmlassung eröffnet. Sie dauert bis am 10. August 2022.


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