Die Abteilung Lärm und nichtionisierende Strahlung (NIS) setzt sich ein für den Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichem oder lästigem Lärm und vor nichtionisierender Strahlung (NIS). Sie stützt sich dabei auf die Lärmschutz-Verordnung und die NIS-Verordnung und ist verantwortlich für die wissenschaftlichen und rechtlichen Grundlagen in diesen Bereichen. Sie publiziert Übersichten der Emissionen und Immissionen und unterstützt die Kantone und Gemeinden beim Vollzug.
Die Abteilung ist zuständig für das Thema:
Die Abteilung besteht aus:
Letzte Änderung 02.10.2015
Kontakt
Bundesamt für Umwelt BAFU
Abteilung Lärm und NIS
Postadresse:
CH-3003 Bern
Standort:
Worblentalstrasse 68, 3063 Ittigen
Tel.: +41 58 462 92 49
Fax: +41 58 463 03 72