Die technische Untersuchung hat zum Ziel, die bereits vorliegenden Angaben mit Messungen so weit zu ergänzen, dass die Behörde beurteilen kann, ob der Standort saniert oder überwacht werden muss oder ob eine weitere Bearbeitung nicht sogar ganz entfallen kann. Sie soll allerdings nicht mit grossem technischem und finanziellem Aufwand eine detaillierte Gefährdungsabschätzung des Standortes produzieren; dies wird Aufgabe der allenfalls nachfolgenden Detailuntersuchung sein.
Bei den Untersuchungsarbeiten soll Effizienz oberstes Prinzip sein. Ein Standort muss nicht auf alle in der Altlasten-Verordnung aufgeführten Schadstoffe hin überprüft werden; hier helfen die Erkenntnisse aus der historischen Untersuchung, den Aufwand überschaubar zu halten. In den meisten Fällen werden einige spezifische Parameter zu beurteilen sein. So ist es sinnvoll, eine Schiessanlage schwerpunktmässig auf Blei hin zu untersuchen, eine chemische Reinigung hingegen auf chlorierte Lösungsmittel. Denkbar sind auch Fälle, bei denen aus der historischen Untersuchung bereits genügend Informationen zur Abklärung der Überwachungs- oder Sanierungsbedürftigkeit eines Standortes vorliegen; in solchen Fällen wird eine technische Untersuchung selbstverständlich hinfällig.