Sanierung: Zuständigkeit und Verantwortlichkeit

Der Sanierungspflichtige muss:

  • das Sanierungsprojekt erarbeiten, mit welchem er der Behörde einen Vorschlag für die optimale Sanierungsvariante und die definitiven Ziele der Sanierung unterbreitet.
  • die nötigen Planungs- und Bewilligungsschritte unternehmen (je nach Sanierungsfall und baurechtlichen Vorschriften).
  • die Sanierung durchführen, allenfalls überwachen, eine Dokumentation darüber erstellen und den erfolgreichen Abschluss der Massnahmen melden.

Die kantonale Umweltbehörde muss:

  • die vorgeschlagenen Sanierungsmassnahmen gemäss Sanierungsprojekt beurteilen und die abschliessenden Sanierungsziele, Fristen sowie allfällige weitere Auflagen und Bedingungen festlegen.
  • bei mehreren Verursachern über die Kostenverteilung befinden
  • nach der Sanierung zum Erfolg der durchgeführten Massnahmen und zum Sanierungsbericht Stellung nehmen

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Letzte Änderung 07.07.2021

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