Eine Massnahme des Aktionsplans Biodiversität formuliert Empfehlungen für Musterbestimmungen zur Förderung von Biodiversität und Landschaftsqualität, welche die Kantone und Gemeinden in ihre Gesetzes- und Planungsinstrumente integrieren können. Die Bestimmungen konkretisieren die rechtlichen Vorgaben für einen ökologischen Ausgleich im Siedlungsraum.
Mit einer abwechslungsreichen Strukturvielfalt und unterschiedlichen klimatischen Bedingungen bieten Siedlungsgebiete vielen Pflanzen und Tieren attraktive Lebensräume. Unversiegelte Böden und untereinander vernetzte Grün- und Gewässerräume tragen zu einer funktionsfähigen ökologischen Infrastruktur bei. Gleichzeitig fördern durchgrünte Städte die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Bewohnerinnen und Bewohner.
Diese Lebensräume leisten einen wichtigen Beitrag an die Anpassung an den Klimawandel. Trotz dem grossen Potenzial in Bezug auf die Biodiversität sind Siedlungen vielerorts versiegelte Orte, wo es wenig Raum für die Natur gibt.
Kantone und Gemeinden stehen gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) in der Pflicht, in intensiv genutzten Gebieten für ökologischen Ausgleich zu sorgen (Art. 18b Abs. 2 NHG).
Eine Massnahme des Aktionsplans Strategie Biodiversität Schweiz will die Kantone und Gemeinden darin unterstützen, das Thema Biodiversität und Landschaftsqualität im Siedlungsgebiet stärker in ihre Rechtsgrundlagen und Planungsinstrumente zu integrieren. Hierzu wurden Musterbestimmungen formuliert, die von den zuständigen Fachpersonen in den kantonalen und kommunalen Verwaltungen nach Bedarf übernommen und angepasst werden können.
Die Empfehlungen basieren auf guten Beispielen aus der kantonalen und kommunalen Praxis. Die Musterbestimmungen wurden juristisch geprüft und so formuliert, dass sie unterschiedlichen Anforderungen entsprechen und eine breite Anwendung finden.
Ziele
- Empfehlungen für Musterbestimmungen stehen Kantonen und Gemeinden zur Verfügung und ermöglichen ihnen eine stärkere Förderung von Biodiversität und Landschaftsqualität.
- Die Kantone integrieren vermehrt die Aspekte des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) in den kantonalen Baugesetzen und fordern deren Umsetzung bei den Gemeinden ein.
- Die Gemeinden stärken Natur und Landschaft in ihren Rechtsgrundlagen und verbindlichen Planungsgrundlagen. Sie setzen die gesetzliche Forderung nach dem ökologischen Ausgleich (Art. 18b Abs. 2 NHG) wirkungsvoll um.
Ergebnisse
- Die Publikation «Biodiversität und Landschaftsqualität im Siedlungsgebiet» mit Empfehlungen für Musterbestimmungen, die steht Kantonen und Gemeinden übernehmen bzw. an ihre lokalen Gegebenheiten anpassen können, steht zur Verfügung (erfolgt). Biodiversität und Landschaftsqualität im Siedlungsgebiet: Empfehlungen für Musterbestimmungen für Kantone und Gemeinden.
- Eine Begleitgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Kantonen, Gemeinden und Fachverbänden, unterstützt die Umsetzung und Weiterentwicklung der Musterbestimmungen in den Gemeinden
Projekttitel
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4.2.7 Anforderungen Biodiversität in Musterbaureglementen |
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Laufzeit |
2024 abgeschlossen |
Projektbeteiligte |
Verschiedene Kantone und Gemeinden |
Kontakt |
Claudia Moll, 058 460 84 72 |
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 08.11.2024