Das BAFU ist für den Vollzug des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG) zuständig. Innerhalb dieser Rahmengesetzgebung regeln und planen die Kantone die Jagd sowie den Schutz der einheimischen Tiere und ihrer Lebensräume.
Das Jagdgesetz bezweckt zum einen die Erhaltung der Artenvielfalt und der Lebensräume der einheimischen wildlebenden Säugetiere und Vögel sowie den Schutz bedrohter Arten. Zum anderen soll das Gesetz eine angemessene Nutzung der Wildbestände durch die Jagd sicherstellen sowie die Schäden an Wald und landwirtschaftlichen Kulturen durch Wildtiere auf ein tragbares Mass begrenzen. Mit der Jagd sollen die Kantone zudem eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder und die natürliche Verjüngung mit standortgemässen Baumarten sicherstellen.
Vollzugshilfe Wald und Wild
Das integrale Management von Reh, Gämse, Rothirsch und ihrem Lebensraum. 2010
Schutzgebiete
Zum Schutz und zur Erhaltung von seltenen und bedrohten wildlebenden Säugetieren und Vögeln sowie zur Erhaltung von Beständen jagdbarer Arten hat der Bund ein Netz von eidgenössischen Jagdbanngebieten sowie Wasser- und Zugvogelreservaten ausgeschieden. Dieses Netz wird von den Kantonen durch weitere Schutzgebiete und Ruhezonen für Wildtiere ergänzt.
Jagdsysteme
Patentjagd
Die Patentjagd erlaubt die Jagd auf dem ganzen Gebiet des Kantons (mit Ausnahme der eidgenössischen und der kantonalen Schutzgebiete wie Jagdbanngebiete oder Wasser- und Zugvogelreservate). Die Jagdberechtigten müssen beim Kanton ein Patent erwerben und eine Patentgebühr entrichten. Pro Patent darf eine bestimmte Anzahl Tiere erlegt werden. Die Jagdzeit ist auf wenige Wochen im Herbst beschränkt.
Patentkantone sind: Bern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Zug, Fribourg, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Graubünden, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Jura.
Revierjagd
Beim Revierjagdsystem verpachten die politischen Gemeinden das Jagdrecht mit einem Vertrag an eine Gruppe von Jagdberechtigten (Jagdgesellschaft) für eine bestimmte Periode (meistens acht Jahre). Ende Saison müssen die Jägerinnen und Jäger dem Kanton melden, welche und wie viele Tiere sie erlegt haben.
Revierkantone sind: Zürich, Luzern, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Land, Schaffhausen, St.Gallen, Aargau, Thurgau.
Spezialfall Regiejagd
Im Kanton Genf wurde die Jagd 1974 nach einer Volksabstimmung abgeschafft. Seitdem greifen wo nötig staatliche Wildhüter in die Wildhuftierbestände ein.
Jagdausbildung
Wer die Jagd ausüben will, braucht eine Jagdberechtigung. Diese erlangt man in einem Ausbildungslehrgang mit den entsprechenden Prüfungen. Die Ausbildungen werden von den Kantonen organisiert.
Unterlagen zu den Jagdlehrgängen sind bei den kantonalen Jagdverwaltungen erhältlich.
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 01.11.2023