Freisetzungsversuche mit PO brauchen grundsätzlich eine Bewilligung des Bundes.
Für die Erteilung der Bewilligung für Freisetzungsversuche mit PO ist das Bundesamt für Umwelt BAFU zuständig. Massgebliches Verfahren ist die Freisetzungsverordnung (Art. 12-14, 17, 18, 20, 22, 36-41 FrSV).
Gesuche sind zu richten an:
Bundesamt für Umwelt BAFU
Sektion Biotechnologie
3003 Bern
Tel. 058 462 93 49
E-Mail: contact.releases@bafu.admin.ch
Bewilligungen
Informationen über Gesuche, Stand der Verfahren, Entscheide sowie über laufende und abgeschlossene Freisetzungsversuche mit PO.
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 31.08.2021