Freisetzungsversuche mit gebietsfremden wirbellosen Kleintieren brauchen grundsätzlich eine Bewilligung des Bundes.
Zuständigkeiten
Für die Verwendung als Pflanzenschutzmittel
Für Freisetzungsversuche mit gebietsfremden Insekten, Milben und Fadenwürmern, welche als Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft verwendet werden sollen, ist das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zuständig. Massgebliches Verfahren ist die Pflanzenschutzmittelverordnung.
Für andere Anwendungen
Für die Erteilung der Bewilligung für Freisetzungsversuche mit gebietsfremden wirbellosen Kleintieren, welche nicht als Pflanzenschutzmittel verwendet werden, ist das Bundesamt für Umwelt BAFU zuständig. Massgebliches Verfahren ist die Freisetzungsverordnung (Art. 15-18, 21-22, 36-41 FrSV).
Gesuche sind zu richten an:
Bewilligungen
Informationen über Gesuche, Stand der Verfahren, Entscheide sowie über laufende und abgeschlossene Freisetzungsversuche mit gebietsfremden wirbellosen Kleintieren, welche nicht als Pflanzenschutzmittel verwendet werden sollen.
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 25.04.2023