Inverkehrbringen von gebietsfremden wirbellosen Kleintieren
Rechtliche Grundlagen und Anforderungen
Grundsätzlich braucht das Inverkehrbringen von gebietsfremden wirbellosen Kleintieren eine Bewilligung des Bundes.
Die rechtlichen Anforderungen an das Inverkehrbringen von gebietsfremden wirbellosen Kleintieren finden sich in:
Zuständigkeiten
Die Zuständigkeiten für die Erteilung der Bewilligungen und das massgebliche Bewilligungsverfahren ergeben sich aus der Art der Organismen und ihrer Verwendung.
Bewilligungsbehörde: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Gesuche sind zu richten an:
- Insekten, Milben, Fadenwürmer ausser als Pflanzenschutzmittel sowie übrige Gliederfüsser, Ringel-, Faden- und Plattwürmer für alle Verwendungen:
Bewilligungsbehörde: Bundesamt für Umwelt BAFU
Gesuche sind zu richten an: Bundesamt für Umwelt BAFU, Sektion Biotechnologie,
3003 Bern, Tel. 058 462 93 49, E-Mail: contact.releases@bafu.admin.ch