Inverkehrbringen von gebietsfremden wirbellosen Kleintieren

Rechtliche Grundlagen und Anforderungen

Grundsätzlich braucht das Inverkehrbringen von  gebietsfremden wirbellosen Kleintieren eine Bewilligung des Bundes.

Die rechtlichen Anforderungen an das Inverkehrbringen von gebietsfremden wirbellosen Kleintieren finden sich in:

Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten für die Erteilung der Bewilligungen und das massgebliche Bewilligungsverfahren ergeben sich aus der Art der Organismen und ihrer Verwendung.

  • Insekten, Milben, Fadenwürmer als Pflanzenschutzmittel:

Bewilligungsbehörde: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Gesuche sind zu richten an:

  • Insekten, Milben, Fadenwürmer ausser als Pflanzenschutzmittel sowie übrige Gliederfüsser, Ringel-, Faden- und Plattwürmer für alle Verwendungen

Bewilligungsbehörde: Bundesamt für Umwelt BAFU

Gesuche sind zu richten an: Bundesamt für Umwelt BAFU, Sektion Biotechnologie,
3003 Bern, Tel. 058 462 93 49, E-Mail: contact.releases@bafu.admin.ch

Bewilligungen

Weiterführende Informationen

Kontakt
Letzte Änderung 27.06.2023

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