Inverkehrbringen von pathogenen Organismen (PO)
Rechtliche Grundlagen und Anforderungen
Grundsätzlich braucht das Inverkehrbringen von PO eine Bewilligung des Bundes.
Die rechtlichen Anforderungen an das Inverkehrbringen von PO finden sich im entsprechenden Produkterecht (produktspezifische Anforderungen) sowie in:
Zuständigkeiten
Die Zuständigkeiten für die Erteilung der Bewilligungen und das massgebliche Bewilligungsverfahren ergeben sich aus der Produktekategorie (Verwendungszweck der PO). Die Zuständigkeiten und Verfahren sind in Artikel 26 der Freisetzungsverordnung festgelegt:
Einfuhr oder Transfer besonders gefährlicher Schadorganismen für Kulturen der Landwirtschaft und des produzierenden Gartenbaus:
Übrige Verwendungen:
Bundesamt für Umwelt BAFU
Bewilligungen (BAFU ist Bewilligungsbehörde)
Informationen über Gesuche, Stand der Verfahren, bzw. Entscheide