Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO)

Rechtliche Grundlagen und Anforderungen

Die rechtlichen Anforderungen an das Inverkehrbringen von GVO finden sich im entsprechenden Produkterecht (produktspezifische Anforderungen) sowie in:

Moratorium und Koexistenz

29.01.2025

Der Bundesrat unterstützt die Verlängerung des Gentechnik-Moratoriums

An seiner Sitzung vom 29. Januar 2025 hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum Bericht der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) über die Verlängerung des Gentechnik-Moratoriums verabschiedet. Der Bundesrat empfiehlt eine Verlängerung um fünf Jahre, bis am 31. Dezember 2030, anstatt wie von der WBK-N vorgeschlagen nur um zwei Jahre.

30.06.2021

GVO-Anbau: Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Verlängerung des Moratoriums

Am 30. Juni 2021 hat der Bundesrat die Botschaft zuhanden des Parlaments über eine Verlängerung des Moratoriums für den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in der Landwirtschaft um vier Jahre verabschiedet. Das Moratorium betrifft auch Produkte aus neuen gentechnischen Verfahren.

11.11.2020

GVO-Anbau: Bundesrat will Moratorium verlängern

Der Bundesrat will das Moratorium für den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in der Landwirtschaft um vier Jahre verlängern. An seiner Sitzung vom 11. November 2020 hat er beschlossen, den Entwurf einer entsprechenden Änderung des Gentechnikgesetzes (GTG) in die Vernehmlassung zu schicken. Das Moratorium gilt auch für Produkte aus neuen gentechnischen Verfahren.

29.06.2016

GVO-Anbau: Bundesrat will Moratorium verlängern und Regelung ausarbeiten

Der Bundesrat hat beschlossen, am Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen (GVO) festzuhalten. Da insbesondere im Hinblick auf die Koexistenz nach wie vor Unsicherheiten und Zweifel bestehen, muss das derzeitige Moratorium bis 2021 verlängert werden. Sollte bei den Konsumentinnen und Konsumenten die Akzeptanz von GVO zunehmen und sich seitens der Landwirtschaft ein reales Interesse abzeichnen, will der Bundesrat indessen einen entsprechenden Gesetzesrahmen ausarbeiten. In seiner heute verabschiedeten Botschaft an das Parlament schlägt die Landesregierung vor, den Anbau von GVO in spezifischen Gebieten zusammenzufassen.

18.12.2015

Bundesrat spricht sich für eine Verlängerung des Gentech-Moratoriums aus

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, das Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen (GVO) beizubehalten. Das geltende Moratorium soll im Rahmen des Gentechnikgesetzes (GTG) bis 2021 verlängert werden. Weiter sollen die Grundsätze zum Schutz der gentechfreien Produktion und zur Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten (Koexistenz) präzisiert sowie Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es ermöglichen, Anbaugebiete für gentechnisch veränderte Organismen auszuscheiden. UVEK und WBF werden in diesem Sinn eine Botschaft zur Anpassung des GTG ausarbeiten.

01.07.2009

Gentechnikfreie Landwirtschaft: Bundesrat für verlängertes Moratorium

Der Bundesrat will das am 27. November 2010 auslaufende Moratorium "für eine gentechnikfreie Landwirtschaft" um drei Jahre verlängern. Er hat an der Sitzung vom 1. Juli 2009 die Botschaft zu einer entsprechenden Änderung des Gentechnikgesetzes an das Parlament verabschiedet. Damit soll Zeit zur Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen gewonnen werden.


Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten für die Erteilung der Bewilligungen und das massgebliche Bewilligungsverfahren ergeben sich aus der Produktekategorie (Verwendungszweck der GVO). Die Zuständigkeiten und Verfahren sind in Artikel 26 der Freisetzungsverordnung festgelegt:

Lebensmittel, Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe:

Biozidprodukte:

Arzneimittel:

Immunbiologische Arzneimittel für den tierärztlichen Gebrauch:

Futtermittel:

Pflanzenschutzmittel:

Dünger:

Pflanzliches Vermehrungsmaterial für die Forstwirtschaft:

  • Bundesamt für Umwelt BAFU: bisher keine Bewilligungen erteilt
  • Gesuche sind zu richten an: Bundesamt für Umwelt BAFU, Sektion Biotechnologie, 3003 Bern, Tel. 058 462 93 49, E-Mail: contact.releases@bafu.admin.ch

Pflanzliches Vermehrungsmaterial für die übrigen Anwendungen (insbesondere Landwirtschaft):

Übrige Verwendungen:

  • Bundesamt für Umwelt BAFU: bisher keine Bewilligungen erteilt
  • Gesuche sind zu richten an: Bundesamt für Umwelt BAFU, Sektion Biotechnologie, 3003 Bern, Tel. 058 462 93 49, E-Mail: contact.releases@bafu.admin.ch

Zugelassene Produkte in der Schweiz (Stand Mai 2015)

Derzeit sind in der Schweiz folgende gentechnisch veränderte Organismen zugelassen:

  • als Lebens- und Futtermittel 3 Maissorten und 1 Sojasorte 
  • als immunbiologisches Arzneimittel für den tierärztlichen Gebrauch jeweils 1 Impfstoff für Katzen bzw. Pferde

Weiterführende Informationen

Kontakt
Letzte Änderung 03.02.2025

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