Der Bundesrat hat dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) die Möglichkeit gegeben, Richtlinien für den Vollzug der Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen (Einschliessungsverordnung, ESV) zu erlassen (Art. 32 ESV).
Letzte Änderung 30.06.2021