Vorgehensweise beim Einreichen von Meldungen und Bewilligungsgesuchen nach Einschliessungsverordnung (ESV).
Wer eine Tätigkeit im Sinne der ESV durchführen will, muss vor Aufnahme der Tätigkeit:
- eine Risikobewertung durchführen;
- die notwendigen Massnahmen zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt ergreifen (Art. 12 ESV; Anhang 4 ESV);
- alle relevanten Informationen über die Tätigkeit aufzeichnen und die Aufzeichnungen aufbewahren;
- abklären, ob die geplante Tätigkeit den Behörden gemeldet werden muss oder ob sie bewilligungspflichtig ist.
Einreichen von Meldungen
Meldungen, Bewilligungsgesuche und Änderungen von Meldungen und Gesuchen können über das Kundenportal ECOGEN eingereicht werden.
Vertrauliche Angaben können als Begleitinformation von elektronischen ECOGEN Meldungen in Papierform eingereicht werden.
Nach Eingang einer Meldung beziehungsweise eines Bewilligungsgesuchs beginnt folgendes Verfahren:
- Vollständigkeitskontrolle durch die Kontaktstelle Biotechnologie; Rückfragen und Nachforderungen, wenn das Dossier nicht vollständig ist.
- Weiterleitung der vollständigen Unterlagen an das zuständige Bundesamt und die weiteren betroffenen Fachstellen
- Fachliche Beurteilung durch alle Fachstellen
- Synthese der eingegangenen Stellungnahmen durch das zuständige Bundesamt
- Verfassen und Versand der Verfügung durch das zuständige Bundesamt an die verantwortliche Person. Die Verfügung legt die Klassierung und alle einzuhaltenden Sicherheitsmassnahmen für die Durchführung der Tätigkeit fest.
Letzte Änderung 28.02.2023