Quecksilber

Wegen den problematischen Eigenschaften für die Umwelt und die Gesundheit des Menschen ist Quecksilber in der ChemRRV streng reglementiert. Seit 2018 gelten zudem Beschränkungen und Bewilligungspflichten für Ein- und Ausfuhren von metallischem Quecksilber sowie für Einfuhren von Quecksilberverbindungen.


Abgabe- und Verwendungsvorschriften

Für früher bekannte Verwendungen von Quecksilber sind heute – mit wenigen Ausnahmen – Verbote festgelegt. Betroffen ist die Verwendung sowohl als Hilfsstoff (Katalysator in chemischen Synthesen, Kathode in der Chlor-Alkali-Elektrolyse) wie als Bestandteil von Produkten (z.B. Batterien, Messgeräte, Dentalamalgam). Wo ein Ersatz für Quecksilber fehlt, wird die Einsatzmenge von Quecksilber limitiert (Entladungslampen). Aus Vorsorgegründen ist zudem ein Verbot für vor dem 1. Januar 2018 nicht bekannte Verwendungen festgelegt. Die nachfolgende Liste bietet eine Übersicht über die in der ChemRRV geregelten Verwendungen.

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Letzte Änderung 22.04.2025

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