Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POP-Konvention)

Persistente organische Schadstoffe (engl. persistent organic pollutants, POPs) sind äusserst schwer abbaubare, toxische organische Chemikalien. Sie können sich in menschlichem oder tierischem Gewebe anreichern. Nach ihrer Freisetzung können sie sich via Luft oder Wasser, aber auch über die Nahrungskette, über weite Strecken verbreiten, sich fernab des Ortes ihrer Emission ablagern, sich global ausbreiten und eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. So können sie zum Beispiel die Fortpflanzung beeinträchtigen, zu hormonellen Störungen führen oder auch Krebs erregen. Das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (Stockholm Convention on Persistent Organic Pollutants) zielt darauf ab, die Umwelteinträge solcher Stoffe zu minimieren.

Das Übereinkommen wurde von der Schweiz am 30. Juli 2003 ratifiziert und trat am 17. Mai 2004 in Kraft. Es umfasst insbesondere die folgenden Verpflichtungen:

1. Verbote und Beschränkungen der Herstellung und Verwendung von folgenden Handelsprodukten (Pestiziden und/oder Industriechemikalien):

Anlage A: Eliminierung

  • Aldrin
  • Alpha-Hexachlorcyclohexan
  • Beta-Hexachlorcyclohexan
  • Chlordan
  • Chlordecon
  • Decabromdiphenylether
  • Dechloran Plus
  • Dicofol
  • Dieldrin
  • Endrin
  • Endosulfan
  • Heptachlor
  • Hexabromobiphenyl
  • Hexabromcyclododecane (HBCD)
  • Hexabromdiphenylether und Heptabromdiphenylether
  • Hexachlorbenzol
  • Hexachlorbutadien
  • Kurzkettige Chlorparaffine (C10–13-Chloralkane)
  • Lindan
  • Methoxychlor
  • Mirex
  • Pentachlorbenzol
  • Pentachlorphenol, seine Salze und Ester
  • Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS), ihre Salze und verwandte Verbindungen
  • Perfluoroctansäure (PFOA), ihre Salze und verwandte Verbindungen
  • Polychlorierte Biphenyle (PCB)
  • Polychlorierte Naphthaline
  • Tetrabromdiphenylether und Pentabromdiphenylether
  • Toxaphen
  • UV-328

Anlage B: Beschränkung

  • DDT
  • Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), ihre Salze und Perfluoroctansulfonylfluorid

In der Schweiz sind die Herstellung, das Inverkehrbringen, die Einfuhr und die Verwendung dieser Stoffe entweder verboten oder – wie bei PFOS – strengen Beschränkungen unterworfen. Diese Verbote und Beschränkungen sind in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) geregelt.

2. Die unbeabsichtigte Herstellung folgender Stoffe, die z. B. bei Verbrennungsprozessen entstehen und freigesetzt werden können, soll weitestgehend minimiert bzw. eliminiert werden:

  • Hexachlorbenzol
  • Hexachlorbutadien
  • Pentachlorbenzol
  • Polychlorierte Biphenyle (PCB)
  • Polychlorierte Dibenzo-p-dioxine (PCDD) und polychlorierte Dibenzofurane (PCDF)
  • Polychlorierte Naphthaline

3. Das Stockholmer Übereinkommen legt Kriterien und Verfahren fest, nach denen weitere Stoffe in die Anlagen des Übereinkommens aufgenommen werden können. Diese Stoffe müssen sehr persistent sein, sich in Tieren oder Pflanzen anreichern und über grosse Entfernungen transportiert werden können. Zudem müssen sie toxische Effekte auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt haben. 

4. PCB-haltige Transformatoren und Kondensatoren sind bis 2025 ausser Betrieb zu nehmen und ihr Inhalt ist umweltgerecht zu entsorgen. Des Weiteren sind die besten verfügbaren Techniken und die besten bewährten Verfahren bei Verbrennungs- und Produktionsprozessen, die POPs emittieren können, zu fördern.

5. Zur Umsetzung dieser Verpflichtungen werden insbesondere die Entwicklungs- und die Schwellenländer Massnahmen ergreifen müssen. Das Übereinkommen sieht als Instrumente zur Unterstützung dieser Länder finanzielle Mittel sowie den Wissens- und Technologietransfer vor.

6.  Eine weitere Verpflichtung des Stockholmer Übereinkommens ist das Erstellen eines nationalen Durchführungsplans, in dem die Situation eines Landes bezüglich der POP-Problematik dargestellt wird und Strategien zur Eliminierung dieser Schadstoffe aufgezeigt werden. Die Schweiz hat ihren Durchführungsplan im April 2006, eine erste Überarbeitung im August 2012 sowie eine zweite Überarbeitung im Jahr 2023 eingereicht.

7.  Das Stockholmer Übereinkommen wird regelmässig auf seine Wirksamkeit überprüft. Dazu werden die POP-Konzentrationen in der Luft oder bei Menschen (im Blut oder in der Muttermilch) gemessen. Die Schweiz hat sich an den Studien zu POPs in Muttermilch (2008–2009, 2015–2016) beteiligt, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) koordiniert wurden.

Weiterführende Informationen

Kontakt
Letzte Änderung 09.07.2025

Zum Seitenanfang

https://www.bafu.admin.ch/content/bafu/de/home/themen/chemikalien/internationales--chemikalien/stockholmer-pop-uebereinkommen-ueber-persistente-organische-scha.html