Die Schweiz setzt sich für ein umfassendes, kohärentes, effektives und effizientes internationales Chemikalienregime ein sowie für eine bessere Zusammenarbeit mit dem Privatsektor.
Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel.
Persistente organische Schadstoffe (engl. persistent organic pollutants, POPs) sind äusserst schwer abbaubare, toxische organische Chemikalien. Sie können sich in menschlichem oder tierischem Gewebe anreichern. Nach ihrer Freisetzung können sie sich via Luft oder Wasser, aber auch über die Nahrungskette, über weite Strecken verbreiten, sich fernab des Ortes ihrer Emission ablagern, sich global ausbreiten und eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. So können sie zum Beispiel die Fortpflanzung beeinträchtigen, zu hormonellen Störungen führen oder auch Krebs erregen. Das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (Stockholm Convention on Persistent Organic Pollutants) zielt darauf ab, die Umwelteinträge solcher Stoffe zu minimieren.
Ziel des Wiener Übereinkommens von 1985 ist der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen des Abbaus der Ozonschicht. Ziel des Montrealer Protokolls von 1987 ist die Wiederherstellung der Ozonschicht durch die weltweite Verminderung und schlussendlich den vollständigen Verzicht auf Herstellung und Verbrauch von ozonschichtabbauenden Stoffen. Mit der letzten Erweiterung des Montrealer Protokolls von 2016 – dem sogenannten „Kigali Amendment“ – werden zudem auch die teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffe geregelt. Diese Substanzen werden aktuell als Ersatz für die ozonschichtabbauenden Stoffe genutzt und wirken als starke Treibhausgase.
Quecksilber ist ein hochgiftiges und langlebiges Schwermetall, das in der Atmosphäre weiträumig verfrachtet wird. Es reichert sich in Organismen und Ökosystemen an und hat viele schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Ziel des Minamata-Übereinkommens ist es, die öffentliche Gesundheit und die Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen von Quecksilber zu schützen.
Im September 2023 wurde in Bonn (D) das neue globale Rahmenwerk für Chemikalien (Global Framework on Chemicals, GFC) mit dem Titel «Für eine Welt ohne Schäden durch Chemikalien und Abfälle» verabschiedet. Als Nachfolgeprozess des Strategischen Ansatzes zum internationalen Chemikalienmanagement (SAICM), der für den Zeitraum zwischen 2006 bis 2020 ausgelegt war, soll das neue Rahmenwerk dazu beitragen, den Umgang mit Chemikalien sicherer und nachhaltiger zu gestalten.
Internationales Kennzeichnungssystem für Chemikalien GHS
Das GHS ist ein auf internationaler Ebene entwickeltes Modellregelwerk, das die Einstufung, die Kennzeichnung und die Verpackung von Chemikalien betrifft und das von jedem Land angewendet werden sollte. In der Schweiz erfolgte die Umsetzung seit 2009 in mehreren Schritten, und Chemikalien sind nun nach dem GHS eingestuft und gekennzeichnet.
EU-Verordnung für Chemikalien: REACH
Die EU hat im Juni 2007 die neue Verordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of CHemicals) in Kraft gesetzt. REACH ermöglicht gemeinsame Vollzugsprozesse für die Registrierung, Beurteilung und Zulassung sowie Beschränkungen von Chemikalien mit dem Ziel, die Umwelt und die menschliche Gesundheit besser vor Chemikalienrisiken zu schützen und die Wettbewerbsfähigkeit der Chemieindustrie zu erhalten. Darüber hinaus bewirkt REACH für die Industrie eine grössere Verantwortung bei der Handhabung von Risiken durch Chemikalien und bei der Bereitstellung von Sicherheitsinformationen. Die Schweiz hat bestimmte Bereiche von REACH In der Chemikaliengesetzgebung nachvollzogen, um Lücke in der Sicherheit von gefährlichen Chemikalien zur EU zu verhindern.