Gesundheitliche Auswirkungen von Hochfrequenz-Strahlung

Hochfrequente elektromagnetische Strahlung kann bei hoher Intensität thermische Effekte im menschlichen Körper hervorrufen, Nerven stimulieren und die Durchlässigkeit von Zellen beeinflussen. Bei niedrigeren Intensitäten wurden biologische Effekte beobachtet, deren gesundheitliche Relevanz jedoch nicht nachgewiesen ist.Bei den Auswirkungen von hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung auf den Menschen wird zwischen so genannten thermischen und nicht-thermischen Wirkungen unterschieden.


1. Thermische Wirkungen

Die thermischen Wirkungen (Wärmewirkungen wie bei Fieber) sind wissenschaftlich gut untersucht. Sie treten erst ab einer gewissen Stärke (Intensität) der Strahlung auf - ab einer Stärke, wie sie in der Umwelt normalerweise nicht vorkommt.

Beim Mikrowellenofen machen wir uns die Wärmewirkung von intensiver Hochfrequenz-Strahlung zu Nutze: die Nahrungsmittel nehmen die Strahlungsenergie auf und erwärmen sich - wir haben eine warme Mahlzeit auf dem Teller.

Auch biologisches Gewebe wird durch hochfrequente elektromagnetische Strahlung sehr hoher Intensität erwärmt. Diese Strahlung kommt in unserer alltäglichen Umgebung jedoch normalerweise nicht in so hoher Intensität vor, dass sie aufgrund ihrer thermischen Wirkung unserer Gesundheit schaden könnte.

Als gefährlich gilt es, wenn sich die Körpertemperatur infolge der aufgenommenen Strahlung, nach der körpereigenen thermischen Regulierung, um mehr als 1 bis 2°C erhöht. Dann treten Wirkungen wie bei Fieber oder bei Hitzeeinwirkung auf: Die Gedächtnisleistung nimmt ab; es kommt zu einer Beeinträchtigung verschiedener Körperfunktionen und der Fortpflanzung; Herz, Kreislauf und Immunsystem werden geschwächt. Organe mit schlechter Durchblutung und damit schlechter Wärmeabfuhr sind besonders gefährdet, so zum Beispiel die Augen, bei denen sich die Linse trüben kann (sog. grauer Star). Bei noch stärkerer Wärmeentwicklung kann es zu inneren Verbrennungen oder zum Tod durch Hitzschlag kommen.

Diese akuten Wirkungen intensiver Hochfrequenz-Strahlung sind wissenschaftlich gut belegt und treten erst ab einer bestimmten Strahlungsintensität auf. Auf der Grundlage des thermischen Wirkungsmechanismus werden die internationalen Grenzwerte festgelegt, welche die Bevölkerung vor Gesundheitsschäden schützen. In der Schweiz sind dies die Immissionsgrenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). Diese Werte schützen auch vor anderen Wirkungen, die oberhalb dieses Grenzwertes auftreten, wie z. B. vor Nervenstimulation oder einer Beeinträchtigung der Zellpermeabilität.


2. Weitere Wirkungen

Verschiedene Studien weisen auf biologische Effekte bei Strahlungsintensitäten unterhalb der internationalen Grenzwerte hin, die vor thermischen Effekten schützen. Derartige Effekte werden auch als nicht-thermische Wirkungen bezeichnet.

Hinweise auf solche Effekte stammen zum einen aus epidemiologischen Studien, zum anderen aus Experimenten im Labor. So wurden beispielsweise Beeinflussungen der abgeleiteten elektrischen Ströme des menschlichen Gehirns, vermehrtes Auftreten von Tumoren bei Tieren oder Veränderungen in Zellexperimenten beobachtet.

Die Beeinflussung der elektrischen Ströme des menschlichen Gehirns im Schlaf- wie im Wachzustand, welche durch Elektroenzephalographie gemessen wird, wurde unabhängig in verschiedenen Labors festgestellt.

In einer grossen epidemiologischen Studie in 13 Ländern fand man, dass Personen, die in den vorangegangenen 5 bis 10 Jahren häufig mit einem Mobiltelefon telefoniert hatten, ein erhöhtes Risiko für bösartige Hirntumore (Gliome) und gutartige Tumore am Gleichgewichts- und Hörnerv (Vestibularisschwannome) hatten. Aufgrund dieser und weiterer Studien hat die IARC (Internationale Agentur für Krebsforschung, die Teil der WHO ist) die hochfrequente Strahlung als möglicherweise kanzerogen klassiert (Klasse 2B).

Der Bundesrat hat 2020 beschlossen, verschiedene Massnahmen umzusetzen, um die Einführung von 5G zu begleiten. Eine dieser Begleitmassnahmen betrifft das Tumor-Monitoring. In diesem Zusammenhang beauftragte das BAFU das Institut für Präventiv- und Sozialmedizin der Universität Bern, ein Konzept auszuarbeiten, um eine Zunahme der Anzahl von Tumoren erkennen zu können, die mit der Nutzung von Mobiltelefonen in Zusammenhang stehen könnte. Die Forscher testeten insbesondere zwei Methoden zur Erkennung von Trends in der Schweiz bei Gliomen und Vestibularisschwannomen (Akustikusneurinome). Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass es bei den Gliomen keine Trendänderung gab. Hingegen zeigte eine der beiden verwendeten Trendanalyse-Methoden eine Zunahme der Neuerkrankungen von Vestibularisschwannomen (Akustikusneurinomen). Es ist zu beachten, dass Trendanalysen keine direkten Rückschlüsse auf die Ursache einer beobachteten Trendänderung zulassen. Die Autoren vermuten, dass die beobachtete Trendänderung auf eine Zunahme der Zufallsdiagnosen durch den zunehmenden Einsatz bildgebender Verfahren und eine verbesserte Krebsregistrierung zurückzuführen sein könnte.

Eine Studie mit Mäusen ergab, dass die kombinierte Exposition mit Hochfrequenzstrahlung und einem bekannten chemischen Kanzerogen mehr Leber- und Lungentumore zur Folge hatten als das chemische Karzinogen alleine. Hochfrequenzstrahlung könnte demnach eine co-kanzerogene Wirkung haben. Die Ergebnisse konnten in einer Replikationsstudie bestätigt werden.

Eine grosse Lebenszeitstudie in den USA fand Tumore im Herz und im Gehirn von männlichen Ratten unter mobiltelefonähnlicher Exposition.  Eine andere grosse Lebenszeitstudie in Italien mit basisstationsähnlicher Exposition und Intensitäten im Bereich der Immissionsgrenzwerte fand dieselben Tumortypen bei männlichen Ratten.

Immer wieder werden in Zellexperimenten als Folge von Exposition vermehrt oxidativer Stress und/oder beeinträchtigte Reparatur von DNA-Schäden gefunden.

Dass es nicht-thermische Wirkungen gibt, ist also unbestritten. Wie solche Effekte zustande kommen, ist jedoch nicht bekannt. Ebenso wenig lässt sich beim heutigen Kenntnisstand sagen, ob und unter welchen Bedingungen sie zu einem Gesundheitsrisiko werden. Es ist auch unklar, wie sich die Ergebnisse aus den Rattenstudien auf den Menschen übertragen lassen. Für die Bewertung erschwerend ist, dass sich die Experimente zum Teil nicht wiederholen liessen oder dass widersprüchliche Ergebnisse vorliegen. Die Auswirkungen schwacher Hochfrequenz-Strahlung auf den Menschen müssen deshalb weiter wissenschaftlich untersucht werden.

Beim Erlass der NISV konnte der Bundesrat jedoch nicht abwarten, bis die Wissenschaft die gewünschten Antworten liefert. Das Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes (USG) verlangt nämlich, dass die Belastung grundsätzlich niedrig sein soll, so niedrig, wie es technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Der Bundesrat hat deshalb - basierend auf dem Vorsorgeprinzip des USG - zusätzlich noch die strengeren Anlagegrenzwerte festgelegt, mit denen vor allem die Langzeitbelastung niedrig gehalten wird.

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Letzte Änderung 11.07.2024

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