Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 28. August 2024 mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu den KlimaSeniorinnen befasst. Er bekennt sich zur Mitgliedschaft der Schweiz im Europarat und zum System der Europäischen Menschenrechtskonvention. Wie National- und Ständerat würdigt er jedoch die Auslegung der EMRK bezogen auf den Klimaschutz kritisch. Weiter ist er der Auffassung, dass die Schweiz die klimapolitischen Anforderungen des Urteils erfüllt.
Fachliche Einschätzung BAFU:
Letzte Änderung 28.08.2024