Netto-Null-Ziel 2050

Die Schweizer Klimapolitik zielt darauf ab, dass die Erde sich nicht stärker erwärmt als 1.5 Grad. Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Bundesrat 2019 beschlossen, dass die Schweiz Treibhausgasemissionen bis 2050 auf netto null absenken soll. Dieses Netto-Null-Ziel ist auch im 2025 in Kraft getretenen Klima- und Innovationsgesetz verankert.

Netto null bedeutet, dass nur noch so viele Treibhausgase in die Atmosphäre gelangen, wie durch natürliche oder technische Speicher wieder entfernt werden. Natürliche Speicher können beispielsweise Wälder sein. Technische Speicher sind Lösungen, bei denen zum Beispiel aus der Atmosphäre entferntes CO2 im Untergrund dauerhaft gespeichert wird.

Wissenschaftlich begründet

Um sicherzustellen, dass die Erde sich um nicht mehr als 1,5°C erwärmt und schwere Störungen des Klimasystems ausbleiben, müssen die weltweiten Treibhausgasemissionen bis spätestens 2070 auf netto null sinken, die CO2-Emissionen bereits bis 2050. Dies zeigt der Sonderbericht des Weltklimarats IPPC über die Erderwärmung von 1.5°C. Gestützt darauf hat der Bundesrat im August 2019 beschlossen, dass die Schweiz ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 auf netto null senken soll (Netto-Null-Ziel). Dieses Ziel ist somit wissenschaftlich begründet.

Eine langfristige Strategie

Beim Erzeugen von Nahrungsmitteln, bei der Kehrichtverbrennung oder anderen Vorgängen werden voraussichtlich auch 2050 noch Treibhausgase entstehen. Diese schwer vermeidbaren Emissionen müssen durch Verfahren oder Technologien ausgeglichen werden, die CO2 aus der Atmosphäre entfernen und sicher einlagern. Die Speichermöglichkeiten für CO2 sind allerdings begrenzt und die technischen Verfahren sind aufwändig. Deshalb ist die Reduktion des Ausstosses von Treibhausgasen der wichtigste Hebel zum Erreichen des Netto-Null-Ziels. Die langfristige Klimastrategie der Schweiz zeigt auf, wie die Schweiz das Ziel erreichen kann.

Grundlage für weitere Ziele

Das Netto-Null-Ziel ist im Klima- und Innovationsgesetz (KlG) festgelegt. Das KlG wurde im Juni 2023 vom Volk angenommen und ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Es sieht Zwischenziele für das Jahr 2040 sowie die Perioden 2031-2040 und 2041-2050 vor.

Das KlG formuliert zudem Richtwerte für die Sektoren Gebäude, Verkehr und Industrie. Weiter schreibt es vor, dass alle Unternehmen spätestens im Jahr 2050 ihre Netto-Null-Ziele erreicht haben müssen. In der Bundesverwaltung gilt als Ziel bereits für das Jahr 2040.

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Letzte Änderung 22.09.2025

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