22. Newsletter CO2-Kompensation der Schweiz, 18. Juni 2025

Die Geschäftsstelle Kompensation informiert Sie mit diesem Newsletter über wichtige Entscheide, Neuerungen und Veröffentlichungen zum Thema Kompensation von CO2-Emissionen der Schweiz.


1. Revidierte CO2-Verordnung: seit 01.05.2025 in Kraft

Eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen wird nachfolgend dargestellt. Weitere Informationen finden Sie in den Erläuterungen zur Änderung der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen im Abschnitt 3, ab Seite 15 (Suche im Dokument benutzen, nach geändertem Artikel suchen – siehe Artikel unten). Die Erläuterungen zur CO2-Verordnung liegen nicht in englischer Sprache vor. Weitere Details finden Sie jedoch im untenstehenden Dokument auf Englisch.


2. Beschwerdemöglichkeiten bei Projekten im Ausland

Die Gesuchsteller erhalten für Projekte im Ausland eine sogenannte Authorisierung (Letter of Authorisation, LoA) vom BAFU. Auf Grund von Monitoringberichten erhalten sie eine Bestätigung der Emissionsverminderungen (confirmation of fullfillment of the requirements for transfer). Ist der Gesuchsteller mit dem Entscheid nicht einverstanden, kann er bei der Geschäftsstelle Kompensation eine anfechtbare Verfügung beantragen. Hierfür muss eine Zustelladresse in der Schweiz angegeben werden.


3. Bestimmung der Projektdauer und des Starts der Wirtschaftlichkeitsberechnungen

Die Projektdauer eines Kompensationsprojekts bezeichnet die Periode, während der das Projekt Bescheinigungen generiert. Sie startet mit dem Umsetzungsbeginn des Projektes.
Bei technischen Anlagen dauert sie in der Regel so lange wie die standardisierte Nutzungsdauer. Bei nicht-baulichen Massnahmen entspricht sie der Wirkungsdauer.

Die Wirtschaftlichkeit wird ab dem Wirkungsbeginn über die gesamte Nutzungsdauer berechnet. Wird die Projektdauer verlängert, müssen die Wirtschaftlichkeitsberechnungen erneut ausgeführt und validiert werden.
Zum Beispiel, wird die Projektdauer einer Fernwärmeverbunds wie folgt definiert: Bei einer standardisierten Nutzungsdauer von 40 Jahren und einem Umsetzungsbeginn am 01.01.2016 startet die Projektdauer am 01.01.2016 und endet am 31.12.2055.
Hat der Wirkungsbeginn am 01.01.2020 stattgefunden, muss die Wirtschaftlichkeitsanalyse den Zeitraum bis zum 31.12.2059 beinhalten.


4. Veröffentlichung neuer Vorlagen

Die Vorlagen für Projektbeschreibungen, Monitoring-, Validierungs- und Verifizierungsbericht und Mitigation Activity Summary (MAS) sind online.
Seit Mai 2025 sollten und ab 01.08.2025 müssen die Vorlagen ab Version 7 für Projektbeschreibungen und Version 5 für Monitoringberichte verwendet werden.
Die letzte Fassung der Vorlagen für Gesuche finden Sie hier:

Weitere Informationen über die Gültigkeit der einzelnen Vorlagen finden Sie in diesen Tabellen:


Kontakt
Letzte Änderung 18.06.2025

Zum Seitenanfang

https://www.bafu.admin.ch/content/bafu/de/home/themen/klima/newsletter/kompensation/22-newsletter.html