Wirtschaftliche Auswirkungen von Lärm

Verkehrslärm verursachte im Jahr 2020 in der Schweiz Kosten von rund 2'529 Millionen Franken. Diese setzen sich aus Gesundheitskosten und Wertverlusten von Liegenschaften zusammen. Der Strassenverkehr ist für gut 81% der Kosten verantwortlich.

Verkehrslärm verursacht in der Schweiz hohe volkswirtschaftliche Kosten, die nicht von den Verursachern getragen werden. Gemäss der Studie «Kosten und Nutzen des Verkehrs in der Schweiz» des Bundesamtes für Raumplanung, beliefen sich die externen Lärmkosten der Mobilität im Jahr 2020 auf rund 2'529 Millionen Franken.

Darin nicht berücksichtigt sind die Umsatzausfälle im Tourismus, die geringere Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz sowie die Lärmfluchtkosten.

 

Lärmbedingte Gesundheitskosten

Im 2020 verursachte der Verkehrslärm Gesundheitskosten von rund 1'389 Millionen Franken (55%). Diese körperlichen oder psychischen Krankheiten entstehen meist durch mittel bis langfristige auftretende Lärmbelastungen. Berücksichtigt sind dabei unter anderem folgende Kosten:

  • Behandlungskosten
  • Produktionsausfälle, Wiederbesetzungskosten
  • Immaterielle Kosten (Verminderung der Lebensqualität)

Wertverluste von Liegenschaften

Verkehrslärm beeinträchtigt die Konzentration, die Kommunikation sowie die Ruhe und Erholung und verursacht Schlafunterbrüche. Da es keinen beobachtbaren Preis für Ruhe gibt, werden die Kosten dieser Störungen über den Wertverlust von lärmbelasteten Wohnungen berechnet: Lärmbelastete Wohnungen erzielen auf dem Wohnungsmarkt einen geringeren Preis als vergleichbare Wohnungen an ruhiger Wohnlage. Diese Preisdifferenz wird als Schätzung für die Zahlungsbereitschaft der Bevölkerung für Ruhe verwendet. Im Jahr 2020 entfielen rund 1'140 Millionen Franken (45%) der berechneten Lärmkosten auf Wertverluste von Immobilien.
Die Quantifizierung der Zahlungsbereitschaft der Bevölkerung für Ruhe basiert hauptsächlich auf einer Methode, welche die Zürcher Kantonalbank (ZKB) in Zusammenarbeit mit dem BAFU entwickelt hat. Die Studie der ZKB zeigt, dass sich die Art des Verkehrslärms und das Eigentumsverhältnis unterschiedlich auf den Wert der Liegenschaften auswirkt:

  • Die Lärmeffekte im Eigentumssegment fallen deutlich höher aus als im Mietsegment.
  • Eisenbahnlärm führt bei Mietliegenschaften zu einem stärkeren Preisabschlag als Strassenverkehrslärm.

 

Auf der Basis dieser Studie ergibt jedes zusätzliche Dezibel Verkehrslärm über dem Schwellenwert von 40 dB nachts bzw. 50 dB tags einen Preisabschlag:

  Mietliegenschaften Stockwerkeigentum
Strassenverkehrslärm -0.19%  -0.59% 
Eisenbahnlärm -0.26%  -0.47% 
Fluglärm -0.11%  Nicht erhoben 

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Letzte Änderung 25.01.2024

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