Aus der Sicht einer nachhaltigen Ressourcenpolitik ist es sinnvoll, wenn möglichst viele funktionstüchtige Bauteile demontiert werden und als Ersatzteile zum ursprünglichen Zweck wieder verwendet oder stofflich verwertet werden (Art. 30 Abs. 1 und 2 USG).
Beispiele von Bauteilen, die vor dem Schreddern oder Pressen der Altfahrzeuge demontiert werden:
- Räder und Reifen
- Katalysatoren und Partikelfilter
- Auswuchtgewichte (insbesondere aus Blei und Zink)
- Elektrische und elektronische Geräte aus Fahrzeugen (vgl. VREG)
Weitere Informationen zu den zutreffenden Abfallcodes und Codes der Entsorgungsverfahren:
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 01.10.2019