Definitionen werden mit fortlaufendem Text, Beispiele mit Aufzählungspunkten dargestellt.
Klassierung von Altfahrzeugen, Abfällen aus der Behandlung von Altfahrzeugen sowie aus dem Unterhalt von Fahrzeugen
Von Abgeberbetrieben oder Haushalten erzeugte Abfälle
13 05 | Inhalte von Öl-/Wasserabscheidern |
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13 05 02 [S] | Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern |
13 05 08 [S] | Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern |
16 01 |
Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger (einschliesslich mobiler Maschinen) und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung (mit Ausnahme derjenigen, die unter die Kapitel 13, 14, 16 06 oder 16 08 fallen) |
16 01 04 [ak] |
Altfahrzeuge Als Altfahrzeuge mit Code 16 01 04 gelten Fahrzeuge nach Art. 9 VTS mit elektrischem Antrieb oder Verbrennungsmotoren, deren sich der Inhaber entledigt oder deren Entsorgung im öffentlichen Interesse geboten ist (vgl. dazu den Abfallbegriff gemäss Art. 7 Abs. 6 USG). Als Entledigung gilt insbesondere die Übergabe von Altfahrzeugen zum Zweck der Demontage und zur Gewinnung von Ersatzteilen. Nicht unter den Begriff Altfahrzeuge mit Code 16 01 04 fallen:
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Weil auch bei ausgedienten und nicht betriebssicheren Fahrzeugen, deren sich der Inhaber nicht entledigt, die Gefahr besteht, dass durch den Austritt von wassergefährdenden Flüssigkeiten das Grundwasser verunreinigt wird, müssen beim Abstellen von Altfahrzeugen die Vorschriften über den Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten beachtet werden (Art. 3, Art. 6, Art. 22 Abs. 1 und 2 GSchG).
Entsorgungsverfahren für Altfahrzeuge, die Flüssigkeiten und andere gefährliche Bestandteile enthalten 16 01 04 [ak]
R152 |
Zusammenfügen, zwischenlagern und weiterleiten der Abfälle, um sie einem der in diesem Teil B aufgeführten Verfahren zu unterziehen (keine Aufbereitung, Gebinde werden entleert)
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R153 | Sortieren, zusammenfügen, aufbereiten, zwischenlagern und weiterleiten der Abfälle, um sie einem R-Verfahren zu unterziehen (der Abfall wird dabei verändert, es werden z.B. Teilmengen entfernt oder Eigenschaften des Abfalls verändert)
Siehe: Entsorgung von Altfahrzeugen |
Abfälle aus der Behandlung von Altfahrzeugen sowie aus dem Unterhalt von Fahrzeugen
12 03 |
Abfälle aus der Wasser- und Dampfentfettung (mit Ausnahme derjenigen, die unter Kapitel 11 fallen) |
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12 03 01 [S] |
Wässrige Waschflüssigkeiten
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13 01 |
Abfälle von Hydraulikölen |
13 01 10 [S] |
Nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis |
13 01 11 [S] |
Synthetische Hydrauliköle Falls nicht unterschieden werden kann, ob die Öle auf der Basis von Mineralölen oder synthetisch hergestellt wurden, kann Code 13 01 10 verwendet werden. |
13 02 |
Abfälle von Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen |
13 02 05 [S] |
Nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis |
13 02 06 [S] |
Synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle Falls nicht unterschieden werden kann, ob die Öle auf der Basis von Mineralölen oder synthetisch hergestellt wurden, kann Code 13 02 05 verwendet werden. |
13 02 08 [S] |
Andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle (einschliesslich Mineralölgemische)
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13 05 |
Inhalte von Öl-/Wasserabscheidern |
13 05 01 [S] |
Feste Abfälle aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern |
13 05 06 [S] |
Öle aus Öl-/Wasserabscheidern |
13 05 07 [S] |
Öliges Wasser aus Öl-/Wasserabscheidern |
13 07 |
Abfälle aus flüssigen Brennstoffen |
13 07 01 [S] |
Heizöl und Diesel |
13 07 02 [S] |
Benzin |
14 06 |
Abfälle aus organischen Lösungsmitteln, Kühlmitteln sowie Schaum- und Aerosoltreibgasen |
14 06 01 [S] |
Fluorchlorkohlenwasserstoffe, H-FCKW, H-FKW |
15 02 |
Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung |
15 02 02 [S] |
Aufsaug- und Filtermaterialien (einschliesslich Ölfilter anderswo nicht genannt), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
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16 01 |
Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger (einschliesslich mobiler Maschinen) und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung |
16 01 03 [ak] |
Altreifen Siehe: Klassierung von Altreifen |
16 01 06 [ak] |
Altfahrzeuge, die weder Flüssigkeiten noch andere gefährliche Bestandteile enthalten Darunter fallen Altfahrzeuge (einschliesslich Elektro- und Hybridfahrzeuge), die nach den Anforderungen dieser Vollzugshilfe trockengelegt und entfrachtet worden sind.
Siehe: Entsorgung von Altfahrzeugen |
16 01 07 [S] |
Ölfilter
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16 01 10 [S] |
Explosive Bauteile (z.B. aus Airbags) |
16 01 11 [S] |
Asbesthaltige Bremsbeläge
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16 01 13 [S] |
Bremsflüssigkeiten |
16 01 14 [S] |
Frostschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
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16 01 15 |
Frostschutzmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 14 fallen |
16 01 16 [nk] |
Flüssiggasbehälter
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16 01 18 [nk] |
Nichteisenmetalle
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16 01 21 [S] |
Gefährliche Bestandteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 07 bis 16 01 11 oder 16 01 13 bis 16 01 15 fallen
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16 02 |
Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten |
16 02 13 [ak] |
Gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 12 oder 20 01 21 fallen
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16 05 | Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien |
16 05 04 [S] |
Gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschliesslich Halonen) |
16 05 09 [nk] | Gebrauchte Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 06, 16 05 07 oder 16 05 08 fallen
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16 06 |
Bleibatterien und Akkumulatoren |
16 06 01 [S] |
Bleibatterien / Bleiakkumulatoren
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16 06 02 [S] |
Nickel-Cadmium-Batterien und Nickel-Cadmium-Akkumulatoren
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16 06 05 [S] |
Andere Batterien und Akkumulatoren
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16 06 97 [S] | Lithium-Batterien und Lithium-Akkumulatoren
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16 08 |
Gebrauchte Katalysatoren |
16 08 01 [nk] |
Gebrauchte Katalysatoren, die Gold, Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridium oder Platin enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 08 07 fallen
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16 08 07 [S] |
Gebrauchte Katalysatoren, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
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16 10 |
Wässrige flüssige Abfälle zur externen Behandlung |
16 10 01 [S] |
Wässrige flüssige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
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19 08 |
Abfälle aus der Abwasserreinigung anderswo nicht genannt |
19 08 13 [S] |
Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abfallwasser, die gefährliche Stoffe enthalten
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20 01 | Getrennt gesammelte Fraktionen (mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 01 fallen) |
20 01 30 [nk] | Reinigungsmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 29 fallen
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20 03 |
Andere Siedlungsabfälle |
20 03 06 [S] |
Schlämme aus Strassenschächten (Strassensammlerschlämme)
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Entsorgungsverfahren für Altfahrzeuge, die weder Flüssigkeiten noch andere gefährliche Bestandteile enthalten 16 01 06 [ak]
R152 | Zusammenfügen, zwischenlagern und weiterleiten der Abfälle, um sie einem der in diesem Teil B aufgeführten Verfahren zu unterziehen (keine Aufbereitung, Gebinde werden entleert)
Siehe: Entsorgung von Altfahrzeugen |
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R153 | Sortieren, zusammenfügen, aufbereiten, zwischenlagern und weiterleiten der Abfälle, um sie einem R-Verfahren zu unterziehen (der Abfall wird dabei verändert, es werden z.B. Teilmengen entfernt oder Eigenschaften des Abfalls verändert)
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Abfälle aus dem Schreddern von metallhaltigen Abfällen
Hinweise zur Klassierung von Abfällen aus der Behandlung von metallischen Abfällen (z.B. Schredderleichtfraktion, Siebtrommelfraktion, etc.) finden sich unter der Rubrik metallische Abfälle.
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 01.10.2021