Klassierung von Altfahrzeugen, Abfällen aus der Behandlung von Altfahrzeugen sowie aus dem Unterhalt von Fahrzeugen

Definitionen werden mit fortlaufendem Text, Beispiele mit Aufzählungspunkten dargestellt.

Von Abgeberbetrieben oder Haushalten erzeugte Abfälle

13 05 Inhalte von Öl-/Wasserabscheidern
13 05 02 [S] Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern
13 05 08 [S]           Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern

16 01

Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger (einschliesslich mobiler Maschinen) und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung (mit Ausnahme derjenigen, die unter die Kapitel 13, 14, 16 06 oder 16 08 fallen)

16 01 04 [ak]         

Altfahrzeuge

Als Altfahrzeuge mit Code 16 01 04 gelten Fahrzeuge nach Art. 9 VTS mit elektrischem Antrieb oder Verbrennungsmotoren, deren sich der Inhaber entledigt oder deren Entsorgung im öffentlichen Interesse geboten ist (vgl. dazu den Abfallbegriff gemäss Art. 7 Abs. 6 USG). Als Entledigung gilt insbesondere die Übergabe von Altfahrzeugen zum Zweck der Demontage und zur Gewinnung von Ersatzteilen.

Nicht unter den Begriff Altfahrzeuge mit Code 16 01 04 fallen:

  • zum Verkehr auf Schweizer Strassen zugelassene „Occasionen"
  • „Oldtimer". gemäss den Weisungen für Veteranenfahrzeuge des ASTRA vom 3. November 2008.

Weil auch bei ausgedienten und nicht betriebssicheren Fahrzeugen, deren sich der Inhaber nicht entledigt, die Gefahr besteht, dass durch den Austritt von wassergefährdenden Flüssigkeiten das Grundwasser verunreinigt wird, müssen beim Abstellen von Altfahrzeugen die Vorschriften über den Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten beachtet werden (Art. 3, Art. 6, Art. 22 Abs. 1 und 2 GSchG).

Entsorgungsverfahren für Altfahrzeuge, die Flüssigkeiten und andere gefährliche Bestandteile enthalten 16 01 04 [ak]

R152

Zusammenfügen, zwischenlagern und weiterleiten der Abfälle, um sie einem der in diesem Teil B aufgeführten Verfahren zu unterziehen (keine Aufbereitung, Gebinde werden entleert)

  • Keine Behandlung der Altfahrzeuge
  • Fahrzeuge werden nicht gestapelt, gepresst, gestaucht oder zusammengedrückt
  • Sammlung und Weiterleitung zur Trockenlegung und Entfrachtung (R153) 
R153 

Sortieren, zusammenfügen, aufbereiten, zwischenlagern und weiterleiten der Abfälle, um sie einem R-Verfahren zu unterziehen (der Abfall wird dabei verändert, es werden z.B. Teilmengen entfernt oder Eigenschaften des Abfalls verändert)

  • Trockenlegung und Entfrachtung von Altfahrzeugen nach den Anforderungen dieser Vollzugshilfe und anschliessende Weiterleitung (R153) (unter der Verwendung des Abfallcodes 16 01 06 [ak]

Siehe: Entsorgung von Altfahrzeugen 

Abfälle aus der Behandlung von Altfahrzeugen sowie aus dem Unterhalt von Fahrzeugen

12 03
                

Abfälle aus der Wasser- und Dampfentfettung (mit Ausnahme derjenigen, die unter Kapitel 11 fallen)

12 03 01 [S]

Wässrige Waschflüssigkeiten

  • Waschlösungen aus Kleinteilereinigern (Smartwashers)

13 01

Abfälle von Hydraulikölen

13 01 10 [S]

Nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis

13 01 11 [S]

Synthetische Hydrauliköle

Falls nicht unterschieden werden kann, ob die Öle auf der Basis von Mineralölen oder synthetisch hergestellt wurden, kann Code 13 01 10 verwendet werden.

13 02

Abfälle von Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen

13 02 05 [S]

Nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis

13 02 06 [S]

Synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

Falls nicht unterschieden werden kann, ob die Öle auf der Basis von Mineralölen oder synthetisch hergestellt wurden, kann Code 13 02 05 verwendet werden.

13 02 08 [S]

Andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle (einschliesslich Mineralölgemische)

  • Gemische von nichtchlorierten Hydraulik- und Getriebeölen

13 05

Inhalte von Öl-/Wasserabscheidern

13 05 01 [S]

Feste Abfälle aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern

13 05 06 [S]

Öle aus Öl-/Wasserabscheidern

13 05 07 [S]

Öliges Wasser aus Öl-/Wasserabscheidern

13 07

Abfälle aus flüssigen Brennstoffen

13 07 01  [S]

Heizöl und Diesel

13 07 02 [S]

Benzin

14 06

Abfälle aus organischen Lösungsmitteln, Kühlmitteln sowie Schaum- und Aerosoltreibgasen

14 06 01 [S]

Fluorchlorkohlenwasserstoffe, H-FCKW, H-FKW

15 02

Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung

15 02 02 [S]

Aufsaug- und Filtermaterialien (einschliesslich Ölfilter anderswo nicht genannt), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

  • feste fett- und ölverschmutzte Betriebsmittel wie Wischtücher, Ölbinder, Filtermaterial
  • Filtermatten aus Kleinteilereinigern (Smartwashers)

 

16 01

Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger (einschliesslich mobiler Maschinen) und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung

16 01 03 [ak]

Altreifen

Siehe: Klassierung von Altreifen

16 01 06 [ak]

Altfahrzeuge, die weder Flüssigkeiten noch andere gefährliche Bestandteile enthalten

Darunter fallen Altfahrzeuge (einschliesslich Elektro- und Hybridfahrzeuge), die nach den Anforderungen dieser Vollzugshilfe trockengelegt und entfrachtet worden sind.

  • Trockengelegte und entfrachtete Altfahrzeuge 

Siehe: Entsorgung von Altfahrzeugen

16 01 07 [S]

Ölfilter

  • nicht abgetropfte Ölfilter
  • separat gesammelte Ölfilter

16 01 10 [S]

Explosive Bauteile (z.B. aus Airbags)

16 01 11 [S]

Asbesthaltige Bremsbeläge

  • Asbesthaltige Reibbeläge (Bremsen, Kupplungen) sowie Dichtungen

16 01 13 [S]

Bremsflüssigkeiten

16 01 14 [S]

Frostschutz­mittel, die gefährliche Stoffe enthalten

  • Kühlerflüssigkeit

16 01 15

Frostschutzmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 14 fallen

16 01 16 [nk]

Flüssiggasbehälter

  • entleerte Flüssiggas- oder Erdgastanks

16 01 18 [nk]

Nichteisenmetalle

  • demontierte Motoren aus Aluminium, ohne Flüssigkeiten
  • Fahrgestelle aus Magnesiumlegierungen

16 01 21 [S]

Gefährliche Bestandteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 07 bis 16 01 11 oder 16 01 13 bis 16 01 15 fallen

  • Bestandteile mit auslaufenden Flüssigkeiten

16 02

Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten

16 02 13 [ak]

Gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 12 oder 20 01 21 fallen

  • ausgebaute elektronische Geräte (z.B. Radiogeräte, Steuergeräte)
16 05 Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien

16 05 04 [S] 

Gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschliesslich Halonen) 
16 05 09 [nk] 

Gebrauchte Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 06, 16 05 07 oder 16 05 08 fallen

  • AdBlue und andere Flüssigkeiten zur Abgasnachbehandlung bei Dieselmotoren zur Reduktion der ausgestossenen Stickoxide (NOx) 

16 06

Bleibatterien und Akkumulatoren

16 06 01 [S]

Bleibatterien / Bleiakkumulatoren

  • Antriebsbatterien aus Staplern
  • Starterbatterien
  • 12V Batterie aus Elektrofahrzeugen

16 06 02 [S]

Nickel-Cadmium-Batterien und Nickel-Cadmium-Akkumulatoren

  • Antriebsbatterien aus Staplern
  • Starterbatterien
  • 12V Batterie aus Elektrofahrzeugen

16 06 05 [S] 

Andere Batterien und Akkumulatoren

  • Nickel-Metallhydrid-Batterien und Nickel-Metallhydrid-Akkumulatoren
  • Antriebsbatterien aus Staplern
  • Starterbatterien
  • 12V Batterie aus Elektrofahrzeugen
16 06 97 [S] 

Lithium-Batterien und Lithium-Akkumulatoren

  • Antriebsbatterien aus Staplern
  • Starterbatterien
  • 12V Batterie aus Elektrofahrzeugen

16 08

Gebrauchte Katalysatoren

16 08 01 [nk]

Gebrauchte Katalysatoren, die Gold, Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridium oder Platin enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 08 07 fallen

  • Autokatalysatoren (ausgenommen Partikelfilter), mit Gehäuse
  • Metallmonolithe aus Autokatalysatoren
  • ganze oder zerkleinerte Keramikmonolithe aus Autokatalysatoren

16 08 07 [S]

Gebrauchte Katalysatoren, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

  • Partikelfilter

16 10

Wässrige flüssige Abfälle zur externen Behandlung

16 10 01 [S]

Wässrige flüssige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

  • Abwasser mit Kohlenwasserstoffen aus abflusslosen Schächten

19 08

Abfälle aus der Abwasserreinigung anderswo nicht genannt

19 08 13 [S]

Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abfallwasser, die gefährliche Stoffe enthalten

  • Schlämme aus Spaltanlagen
20 01 Getrennt gesammelte Fraktionen (mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 01 fallen)
20 01 30 [nk]

Reinigungsmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 29 fallen

  • Scheibenwaschflüssigkeit 

20 03

Andere Siedlungsabfälle

20 03 06 [S]

Schlämme aus Strassenschächten (Strassensammlerschlämme)

  • Schlämme aus Autowaschstrassen, sofern sie nicht ölhaltig sind

Entsorgungsverfahren für Altfahrzeuge, die weder Flüssigkeiten noch andere gefährliche Bestandteile enthalten 16 01 06 [ak]

R152

Zusammenfügen, zwischenlagern und weiterleiten der Abfälle, um sie einem der in diesem Teil B aufgeführten Verfahren zu unterziehen (keine Aufbereitung, Gebinde werden entleert)

  • Pressen, stauchen, zusammendrücken und stapeln von trockengelegten und entfrachteten Fahrzeugen (R152) und Weiterleiten zum Schreddern (R153)

Siehe: Entsorgung von Altfahrzeugen 

R153 Sortieren, zusammenfügen, aufbereiten, zwischenlagern und weiterleiten der Abfälle, um sie einem R-Verfahren zu unterziehen (der Abfall wird dabei verändert, es werden z.B. Teilmengen entfernt oder Eigenschaften des Abfalls verändert)
  • Schreddern (R153) von entfrachteten Altfahrzeugen und Weiterleiten der metallischen Fraktionen in ein Stahlwerk (R4) oder zur weiteren Aufbereitung (R153)

Abfälle aus dem Schreddern von metallhaltigen Abfällen

Hinweise zur Klassierung von Abfällen aus der Behandlung von metallischen Abfällen (z.B. Schredderleichtfraktion, Siebtrommelfraktion, etc.) finden sich unter der Rubrik metallische Abfälle.

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Letzte Änderung 01.10.2021

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