Klassierung von Holzabfällen und Abfällen aus der Behandlung von Holzabfällen

Definitionen werden mit fortlaufendem Text, Beispiele mit Aufzählungspunkten dargestellt.

Von Abgeberbetrieben oder Haushalten erzeugte Holzabfälle

03 01
                     
  

Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten und Möbeln
z.B. aus Schreinereien oder Möbelfabriken

03 01 04 [S]

 Problematische Holzabfälle

03 01 05 [nk]

Ausschliesslich mechanisch bearbeitetes Restholz

03 01 98 [ak]

Restholz, mit Ausnahme desjenigen, das unter 03 01 04 oder 03 01 05 fällt

  • Restholz aus der holzverarbeitenden Industrie und dem holzverarbeitenden Gewerbe, soweit das Holz bemalt, beschichtet, verleimt oder in ähnlicher Weise behandelt ist; davon ausgenommen ist Holz, das druckimprägniert ist oder Beschichtungen aus halogenorganischen Verbindungen enthält; 

15 01

Verpackungen (einschliesslich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle)

15 01 03 [ak]

Verpackungen aus Holz, mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 01 98 fallen

  • Nicht aus Massivholz bestehende Einwegpaletten und sämtliche Mehrwegpaletten (z.B. EURO-Paletten), sofern sie zur Entsorgung (stoffliche oder thermische Verwertung) vorgesehen sind
  • Kisten, Fässer 
15 01 98  Einwegpaletten aus Massivholz 

17

Bauabfälle und Bodenaushub

17 02

Holz, Glas und Kunststoff
z.B. aus Baustellen, Abbrüchen, Renovationen und Umbauten

17 02 97 [ak]

Altholz von Baustellen, Abbrüchen, Renovationen und Umbauten

  • Restholz von Baustellen
  • Holz, das als Innenausstattungen verwendet wurde (z.B. Balken, Böden, Täfer, Decken, Treppen, Türen, Einbauten)

17 02 98 [S]

Problematische Holzabfälle

  • Fassaden und Schalttafeln mit PCB-haltigem Anstrich
  • Holzabfälle, die mit Holzschutzmitteln nach einem Druckverfahren imprägniert wurden (z.B. Telefonstangen und Eisenbahnschwellen mit Teerölimprägnierung)
  • Holzabfälle, die Beschichtungen aus bleihaltigen Verbindungen aufweisen (z.B. Fenster mit Anstrichen aus Bleiweiss)
  • Mit Holzschutzmitteln intensiv behandelte Holzabfälle (z.B. Dachwerk mit Pentachlorphenol oder Fassadenbretter, Aussentüren, Zäune, Parkbänke, Holzbrücken mit arsenhaltigen Holzschutzmitteln)

20 01

Getrennt gesammelte Fraktionen (mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 01 fallen)
z.B. aus Haushalten und Gewerbe

20 01 37 [S]

Problematische Holzabfälle

  • Holzabfälle, die mit Holzschutzmitteln nach einem Druckverfahren imprägniert wurden (z.B. Eisenbahnschwellen)

20 01 38 [nk]

 Abfälle von naturbelassenem Holz

  • Baum- und Strauchschnitt
  • Zaunpfähle, Bohnenstangen und weitere Gegenstände aus Massivholz, die im Garten oder in der Landwirtschaft eingesetzt wurden

20 01 98 [ak]

Holzabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 37 und 20 01 38 fallen

20 03

Andere Siedlungsabfälle

20 03 07 [nk]

Sperrmüll

  • Möbel aus Holz (einschliesslich Möbel mit PVC-Kanten)

Entsorgungsverfahren

R152

Zusammenfügen, Zwischenlagern und Weiterleiten der Abfälle, um sie einem R-Verfahren zu unterziehen (keine Aufbereitung, Gebinde werden entleert)

  • Zusammenfügen und Zwischenlagern von Holzabfällen (ohne Sortierung) und Weiterleiten zur Aufbereitung (R153)

R153

Sortieren, Zusammenfügen, Aufbereiten, Zwischenlagern und Weiterleiten der Abfälle, um sie einem R-Verfahren zu unterziehen (der Abfall wird dabei verändert, es werden z.B. Teilmengen entfernt oder Eigenschaften des Abfalls verändert)

  • Sortieren von Holzabfällen und Weiterleiten zur stofflichen Verwertung (R3)
  • Schreddern von Holzabfällen und Weiterleiten zur thermischen Verwertung (R103)

R101

Verwertung in einer Kehrichtverbrennungsanlage (KVA)

R103

Verwertung in einer Industriefeuerung

R104

Verwertung in einem Zementwerk

Abfälle aus der Behandlung von Holzabfällen

10 01       

Abfälle aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen (mit Ausnahme derjenigen, die unter Kapitel 19 fallen)
10 01 01 [nk]

Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter 10 01 04 fällt

  • Bett- und Rostaschen aus der thermischen Nutzung von Holzbrennstoffen gemäss Anhang 5 Ziffer 31 Absatz 1 LRV (naturbelassenes Holz, Restholz und unbehandeltes Altholz) 

10 01 03 [nk]

Filterstäube aus Torffeuerung oder Feuerung mit naturbelassenem Holz oder Restholz

  • Filteraschen und -stäube aus der thermischen Nutzung von Holzbrennstoffen gemäss Anhang 5 Ziffer 31 Absatz 1 LRV (naturbelassenes Holz, Restholz und unbehandeltes Altholz) 

10 01 14 [S]

Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten

  • Bett- und Rostaschen aus der thermischen Behandlung von Holz, welches gemäss Anhang 5 Ziffer 31 Absatz 2 LRV nicht als Holzbrennstoff gilt (Altholz, problematische Holzabfälle), mit Schadstoffgehalten über den Grenzwerten nach Anh. 5 Ziff. 5.2 VVEA. Für die Klassierung ist der Grenzwert für TOC nicht zu berücksichtigen.

Siehe: Anhang 5 VVEA

10 01 15 [nk]

Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 14 fallen

10 01 16 [S]

Filterstäube aus Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten

  • Filteraschen und -stäube aus der thermischen Behandlung von Holz, welches gemäss Anhang 5 Ziffer 31 Absatz 2 LRV nicht als Holzbrennstoff gilt (Altholz, problematische Holzabfälle), mit Schadstoffgehalten über den Grenzwerten nach Anh. 5 Ziff. 5.2 VVEA. Für die Klassierung ist der Grenzwert für TOC nicht zu berücksichtigen.

Siehe: Anhang 5 VVEA

10 01 17 [nk]

Filterstäube aus Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 16 fallen

19 12

               

Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (z.B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren) anderswo nicht genannt

19 12 06 [S]

Problematische Holzabfälle

  • Zerkleinerte Holzabfälle deren Schadstoffgehalte einen
    der Richtwerte der für Altholzfeuerungen zugelassenen Holzabfälle überschreiten

Siehe: Kontrolle der Qualität von Holzabfällen 

19 12 07 [nk]

Abfälle von naturbelassenem Holz

  • Rinden, Hackschnitzel, Sägemehl, Schwarten, Spreissel, Scheiter, Reisig, bindemittelfreie Briketts

19 12 12 [nk] 

Sonstige Abfälle (einschliesslich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen

  • Siebüberlauf aus der Behandlung von biogenen Abfällen 

19 12 98 [ak]

Holzabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 06 oder 19 12 07 fallen (Altholz)

  • Zerkleinerte Holzabfälle, deren Schadstoffgehalte die Richtwerte für die stoffliche Verwertung oder für Altholzfeuerungen einhalten

SieheKontrolle der Qualität von Holzabfällen 

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Letzte Änderung 01.10.2019

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