Klassierung von Bauabfällen (ohne Holzabfälle und metallische Abfälle) sowie Abfälle aus der Behandlung von Bauabfällen

Definitionen werden mit fortlaufendem Text, Beispiele mit Aufzählungspunkten dargestellt.

Von Abgeberbetrieben oder Haushalten erzeugte Bauabfälle

01 05 Bohrschlämme und andere Bohrabfälle
01 05 04 [nk]   Schlämme und Abfälle aus Süsswasserbohrungen 
01 05 05 [S] 

Ölhaltige Bohrschlämme und -abfälle

  • Bohrschlämme mit mehr als 5000 mg/kg Kohlenwasserstoffe C10-C40 
01 05 06 [S]    Bohrschlämme und andere Bohrabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 

17 01                 

Mineralische Bauabfälle (Betonabbruch, Strassenaufbruch und Mischabbruch

17 01 01
[nk]                     

Betonabbruch

  • Betonabbruch nach der Richtlinie für die Verwertung mineralischer Bauabfälle
  • Unverschmutzter und schwach verschmutzter Betonabbruch sofern eine chemische Analyse vorliegt (siehe Vollzugshilfe Ermittlung von Schadstoffen und Angaben zur Entsorgung von Bauabfällen)

17 01 02
[nk]

Ziegel

  • Dachziegel

17 01 07
[nk]

Mischabbruch

  • Gemisch von ausschliesslich mineralischen Bauabfällen von Massivbauteilen wie Beton, Backstein-, Kalksandstein- und Natursteinmauerwerk

17 01 98
[nk]

Strassenaufbruch

  • Nicht gebundene Fundationsschichten
  • Stabilisierte Fundations- und Tragschichten

17 02

Holz, Glas und Kunststoffe

17 02 02

Glas

  • Glasbruch
  • Flachglas
17 02 03 Kunststoffe

17 02 04
[S]

Glas oder Kunststoffe, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

17 03

Mineralische Bauabfälle (Ausbauasphalt) und andere teerhaltige Abfälle

17 03 01
[ak]

Ausbauasphalt mit einem Gehalt von 250 bis 1000 mg PAK pro kg

17 03 02
[nk]
Ausbauasphalt mit einem Gehalt von bis zu 250 mg PAK pro kg

17 03 03
[S]

Ausbauasphalt mit einem Gehalt von mehr als 1'000 mg PAK pro kg sowie andere teerhaltige Abfälle und Kohlenteer

  • Dachpappen, Dichtungsbahnen, Kleber, Fugendichtungen, Anstriche/Beschichtungen mit einem Gehalt von mehr als 1000 mg/kg PAK

17 05

Abgetragener Ober- und Unterboden: Aushub- und Ausbruchmaterial; Gleisaushub

Siehe Anhang am Ende dieser Tabelle

17 06

Dämmmaterial und asbesthaltige Bauabfälle

17 06 01
[S]

Dämmmaterial, das Asbest enthält

  • Asbestpappe, Rohrisolationen, Asbestschnüre, Isolationsbänder und Dichtungsringe, Asbestkissen, Asbesttücher

17 06 03
[S]

Anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält

Dämmmaterial mit mehr als 1'000 mg/kg PAK

Dämmmaterial mit FCKW:

  • Sandwichplatten aus Polyurethan (PUR) und Phenolharzschaum
  • Dämmungen von stationären Kühlanlagen
  • Rohrdämmungen aus PUR
17 06 04
[nk]

Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 oder 17 06 03 fällt

  • Brennbares Dämmmaterial aus PUR, expandiertem (EPS) oder extrudierten Polystyrol (XPS)
  • Mineralisches Dämmmaterial (Steinwolle, Glaswolle, etc.)
17 06 05
[S]

Bauabfälle mit freien oder sich freisetzenden Asbestfasern

  • Spritzbeläge, Leichtbauplatten (abgehängte Deckenflächen, Verkleidungen für Brandschutztüren, Brandschutzwände, Heizkörpernischen)
  • Abgetragener Fliesenkleber

17 06 98
[nk]

Asbesthaltige Bauabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 06 05 fallen

  • Intakte Objekte aus Asbestzement (Platten, Dach- und Fassadenschiefer, Wellplatten, Blumenkisten, Tischtennisplatten)
  • Bodenbeläge oder Fensterkitt mit Asbest

17 08

Bauabfälle auf Gipsbasis

17 08 01
[S]

Bauabfälle auf Gipsbasis, die gefährliche Stoffe enthalten

17 08 02

Bauabfälle auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen

  • Gips mit organischen Anteilen wie Schilfrohr

17 09

Sonstige Bauabfälle (einschliesslich gemischte Bauabfälle)

17 09 01
[S]

Bauabfälle, die Quecksilber enthalten

  • Sportplatzbeläge (Baujahr vor 1986)

17 09 02
[S]

Bauabfälle, die PCB enthalten

Abfälle mit mehr als 10 mg/kg PCB:

  • Betonabfälle
  • Fugendichtungen
  • Abgetragene Anstriche und Beschichtungen

17 09 03
[S]

Gemischte Bauabfälle sowie sonstige Bauabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

  • Fugendichtungsmassen mit mehr als 1% kurzkettigen Chlorparaffinen
  • Abfälle von Kugelfanganlagen aus Holz, Gummi oder Kunststoff
  • Betonabbruch, Schlämme aus Absetzbecken von Baustellen und Schlacke aus Gebäuden (Schüttungen in Holzbalkendecken, Schlackewände, Schlackesteine etc.) mit Schadstoffgehalten über den Grenzwerten nach Anh. 5 Ziff. 5.2 VVEA (ohne Berücksichtigung des Grenzwertes für TOC)

17 09 04
[ak]

Gemischte Bauabfälle sowie sonstige verschmutzte Bauabfälle

  • Abfälle, die sowohl brennbare als auch mineralische Anteile oder Metalle enthalten, nicht jedoch gefährliche Stoffe wie PCB oder Asbest
  • Beläge aus Kies und Split mit Polyurethan als Bindemittel
  • Unsortierte Bauabfälle, Bausperrgut
  • Betonabbruch und Schlacke aus Gebäuden mit Schadstoffbelastungen über den Grenzwerten nach Anh. 3 Ziff. 2 und unter den Grenzwerten nach Anh. 5 Ziff. 5.2 VVEA (ohne Berücksichtigung des Grenzwertes für TOC)

    Siehe:
    Anhang 5 VVEA

17 09 98
[nk]     

Gemischte brennbare Bauabfälle (z.B. Holz, Papier, Karton und Kunststoffe)

  • Getrennt gesammelte gemischte brennbare Bauabfälle (z.B. Isolationsmaterial, Eimer, Folien, Paletten), ohne Sonderabfälle
  • Mit Kunststoffen verunreinigte Holzabfälle

Übersicht über die anwendbaren Richtwerte für Abfälle nach Kapitel 17 05:

Entsorgungsverfahren

D1

Ablagerung in oder auf dem Boden (d.h. Deponien)

  • Ablagerung in einer Inertstoff-, Reststoff- oder Reaktordeponie

D8

Biologische Behandlung, die nicht an anderer Stelle in dieser Liste aufgeführt ist und durch die Endverbindungen oder Gemische entstehen, die mit einem D-Verfahren entsorgt werden

  • Biologische Behandlung von verschmutztem Aushubmaterial und belastetem Bodenaushub vor der Deponierung (D1)

D9

Chemisch/physikalische Behandlung, die nicht an anderer Stelle in dieser Liste aufgeführt ist und durch die Endverbindungen oder Gemische entstehen, die mit einem D-Verfahren entsorgt werden (z.B. Verdampfen, Trocknen, Kalzinieren, usw.)

  • Behandlung von verschmutztem Aushubmaterial und belastetem Bodenaushub (z.B. Bodenwäsche, thermische Behandlung) und Weiterleitung der Rückstände zur Ablagerung in einer Deponie (D1)

R152

Zusammenfügen, zwischenlagern und weiterleiten der Abfälle, um sie einem R-Verfahren zu unterziehen (keine Aufbereitung, Gebinde werden entleert)

  • Zusammenfügen und Zwischenlagern von Aushubmaterial (ohne Sortierung) und Weiterleiten zur Aufbereitung (R153)

R153

Sortieren, zusammenfügen, aufbereiten, zwischenlagern und weiterleiten der Abfälle, um sie einem R-Verfahren zu unterziehen (der Abfall wird dabei verändert, es werden z.B. Teilmengen entfernt oder Eigenschaften des Abfalls verändert)

  • Aufbereiten von verunreinigtem Abbruchmaterial (z.B. Abtrennen von Metallen) und Weiterleiten der mineralischen Fraktion zur stofflichen Verwertung in ein Zementwerk (R5)
  • Aufbereiten von mineralischen und vermischten Bauabfällen (z.B. Abtrennen der mineralischen und metallischen Fraktion) und Weiterleiten der brennbaren Fraktion zur Verbrennung in eine KVA (R101)

R160

Behandlung mit einer mobilen Anlage (Verwertungsverfahren)

  • Aufbereitung von mineralischen und vermischten Bauabfällen mit einer mobilen Anlage und Weiterleiten der brennbaren Fraktion mit Code 19 12 10 [nk] in eine KVA (R101)
R101 Verwertung in einer Kehrichtverbrennungsanlage (KVA)
R104 Verwertung in einem Zementwerk

R5

Verwertung/Rückgewinnung anderer anorganischer Stoffe

  • Aufbereitung von verschmutztem Aushubmaterial und belastetem Bodenaushub (z.B. Bodenwäsche) zur Herstellung einer Kiesfraktion, die als Bauprodukt eingesetzt wird
  • Stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen (Heizwert < 11'000 kJ/kg) zur Herstellung von Zementklinker oder Grobkeramik
  • Aufbereitung von Ausbauasphalt zur Herstellung von Recycling-Asphalt

Abfälle aus der Behandlung von Bauabfällen

19 12                     

Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (z.B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren) anderswo nicht genannt

19 12 09 [nk]

Mineralien (z.B. Sand und Steine)

19 12 10 [nk]

Brennbare Abfälle (Brennstoff aus Abfällen)

19 12 11
[S]

Sonstige Abfälle (einschliesslich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, die gefährliche Stoffe enthalten

  • Mit Blei verunreinigte Kunststoffe aus der Aufbereitung von Abfällen aus Kugelfangkästen 

19 12 96 [ak]

Feinmaterial aus der Bauabfallsortierung

  • aus vermischten Bauabfällen
  • aus mineralischen Bauabfällen

19 13

Abfälle aus der Sanierung von Böden, Aushub und Grundwasser

19 13 01 [S]

Feste Abfälle aus der Sanierung von Böden oder von Aushub, die gefährliche Stoffe enthalten

  • Filterkuchen aus der Bodenwäsche, mit Schadstoffgehalten über den Grenzwerten für Abfälle, die nach Anhang 5, Ziffer 5.2 VVEA auf Deponien des Typs E zugelassen sind (ohne Berücksichtigung des Grenzwertes für TOC)

    Siehe:
    Anhang 5 VVEA
19 13 02 [nk] Feste Abfälle aus der Sanierung von Böden oder von Aushub mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 01 fallen

19 13 03 [S]

Schlämme aus der Sanierung von Böden oder von Aushub, die gefährliche Stoffe enthalten

  • Schlämme aus der Bodenwäsche oder aus Aufräumarbeiten bei Überschwemmungen mit Schadstoffgehalten über den Grenzwerten für Abfälle, die nach Anhang 5, Ziffer 5.2 VVEA auf Deponien des Typs E zugelassen sind (ohne Berücksichtigung des Grenzwertes für TOC)

    Siehe:
    Anhang 5 VVEA

19 13 04 [nk]

Schlämme aus der Sanierung von Böden oder Aushub mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 03 fallen

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Letzte Änderung 17.01.2023

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