Projekte und Programme zur Emissionsverminderung und Erhöhung der Senkenleistung

UV-1315-D
Jahr 2022
Seiten 70
Nummer UV-1315-D
Hrsg. Bundesamt für Umwelt BAFU
Reihe Umwelt-Vollzug

Ein Modul der Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde zur CO2-Verordnung. 8. aktualisierte Version. 

Hersteller und Importeure fossiler Treibstoffe sind gemäss CO2-Gesetz (SR 641.71) dazu verpflichtet, einen Teil der durch deren Inverkehrbringen verursachten CO2-Emissionen zu kompensieren. Dazu müssen sie insbesondere Bescheinigungen aus Projekten oder Programmen zur Emissionsverminderung einreichen, die die Anforderungen nach den Artikeln 5 und 5a der Verordnung vom 30. November 2012 über die Reduktion der CO2-Emissionen (SR 641.711) erfüllen. Die zugelassenen Projekte oder Programme müssen auf die in Artikel 1 der CO2-Verordnung aufgeführten Treibhausgase ausgerichtet sein.

(8. aktualisierte Ausgabe Juni 2022; Erstausgabe 2013)


Projekte und Programme zur Emissionsverminderung und Erhöhung der Senkenleistung (PDF, 1 MB, 01.06.2022)

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Keine gedruckte Fassung vorhanden.

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Letzte Änderung 01.06.2022

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