Qualität für die Landschaft

Landschaftsqualitätsziele sind Teil der kantonalen Landschaftskonzeption. Diese ist Gegenstand der Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA). Auch Regionen und Gemeinden können die kantonale Landschaftskonzeption für ihre Entwicklungsplanungen nutzen.

Der Richtplan ist ein Koordinationsinstrument, mit dem die Kantone für die Landschaftsentwicklung wichtige strategische und räumliche Aussagen machen.

Landschaftswandel auf die Zukunft ausrichten

Landschaftliche Eigenheiten und prägende Natur- und Kulturwerte sind Qualitätsmerkmale einer Gegend. Landschaften mit hoher Qualität tun Bewohnerinnen und Besuchern speziell gut und leisten einen wertvollen Beitrag zur gesellschaftlichen Wohlfahrt.

Das vom Bundesrat aktualisierte Landschaftskonzept Schweiz (LKS) formuliert behördenverbindliche Landschaftsqualitätsziele. Diese sind zu einem Teil für alle Landschaften gültig, zum andern Teil gelten sie für spezifische Landschaften (städtische, periurbane, ländliche, hochalpine, landwirtschaftlich genutzte, tourismusgeprägte, herausragende). Das LKS verlangt, dass Aufwertungsmassnahmen für Landschaften von nationaler Bedeutung auf Schutz- und Entwicklungszielen basieren (Qualitätsziel 14).

Schutz und Entwicklung auf kantonaler, regionaler und kommunaler Ebene

Kantone, Regionen oder Gemeinden legen mit räumlich expliziten Landschaftsqualitätszielen die Richtung des Landschaftswandels fest und bestimmen, welche Landschaftswerte erhalten und geschützt werden sollen:

  • Landschaftserhaltungsziele oder -schutzziele legen den Fokus auf die bestehenden Qualitäten. Die Landschaft soll innerhalb des festgelegten Spielraums nachhaltig genutzt werden. Massnahmen setzen den Hebel bei der Erhaltung, Förderung und beim Schutz typischer, seltener und prägender Landschaftsmerkmale an.
  • Landschaftsentwicklungsziele nehmen Potenziale ins Visier, ohne dabei die Erhaltungsziele aus den Augen zu verlieren. Vorhandene Landschaftsqualitäten werden gefördert, Beeinträchtigungen beseitigt. Neues wird zur Stärkung von Vorhandenem eingesetzt. Die Massnahmen gestalten die Landschaft aktiv und etablieren nachhaltige, dem Landschaftscharakter entsprechende Nutzungen.

Zielformulierung auf solider Grundlage

Landschaftsqualitätsziele benötigen tragfähige fachliche Grundlagen. Dazu zählen insbesondere:

  • Perimeter und Landschaftsziele bestehender Inventarobjekte (Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler, Moorlandschaften, Biotopinventare etc.);
  • existierende Ziele (Entwicklungsleitbilder, Sektoralziele etc.);
  • verfügbare Instrumente zur Zielerreichung (Raumplanung, Sektoralpolitiken);
  • Charakterisierung der Landschaftstypen einer Region (z.B. anhand der Landschaftstypologie Schweiz, des Katalogs der charakteristischen Kulturlandschaften der Stiftung Landschaftsschutz oder anderer qualifizierter Typisierungen).

Landschaftsqualitätsziele müssen nicht nur fachlich gut hergeleitet werden, sondern auch bei landschaftsrelevanten Akteuren und der Bevölkerung möglichst breit abgestützt sein. Partizipation fördert die Landschaftskompetenzen der Beteiligten und stärkt die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen für den Erhalt und die nachhaltige Entwicklung der Landschaft.

Umsetzung sicherstellen in Raumplanung und Sektoralpolitiken

Damit die Landschaftsqualitätsziele wirksam werden können, müssen sie über die Raumplanung der Kantone und Gemeinden und die raumwirksamen Sektoralpolitiken (Verkehr, Energie, Landwirtschaft etc.) in die tägliche Arbeit einfliessen.

In der Agrarpolitik haben die Kantone beispielsweise mit Landschaftsqualitätsprojekten (LQP) für die landwirtschaftliche Nutzfläche und im gesamten Sömmerungsgebiet Landschaftsqualitätsziele erarbeitet. Auf deren Basis können Landwirtinnen und Landwirte für die Realisierung von Massnahmen Landschaftsqualitätsbeiträge beantragen (Direktzahlungen).

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Letzte Änderung 13.03.2023

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