Wald und Holz: Fachinformationen

Rund ein Drittel der Fläche der Schweiz ist bewaldet. Der Schweizer Wald erbringt zahlreiche Leistungen, von denen die Bevölkerung profitiert. Der Bund schafft die Rahmenbedingungen, dass die Waldfläche in seiner räumlichen Verteilung erhalten bleibt, der Wald als wichtiges Ökosystem geschützt wird und er sorgt dafür, dass der Wald seine Schutz-, Wohlfahrts- und Nutzfunktion (Waldfunktionen) erfüllen kann. 

Der Bund unterstützt die Waldwirtschaft, damit der Wald nachhaltig bewirtschaftet wird und an die zukünftigen Herausforderungen wie den Klimawandel angepasst werden kann. Weiter legt er die Grundlage für eine nachhaltige und ressourceneffiziente und innovative Holzproduktion, -verarbeitung und -verwendung.

Die Fachinformationen sind diese Themenbereiche aufgeteilt:

Zustand

Fast ein Drittel der Schweizer Landesfläche ist bewaldet. Im Mittelland bleibt die Waldfläche konstant, während sie in den Voralpen und im Alpenraum zugenommen hat.

Belastungen

Durch die vielen Leistungen, die der Wald erbringt, sind wir Menschen auch in Zukunft auf vitale und resiliente Wälder angewiesen. Mit dem Klimawandel und dessen Folgen steht der Wald wie auch die Menschen vor neuen Herausforderungen.

Funktionen und Leistungen

Der Wald erfüllt zahlreiche wichtige Funktionen und erbringt vielfältige Leistungen: Er bietet Schutz vor Naturgefahren, er liefert Holz und Trinkwasser, er ist Lebensraum für Pflanzen und Tiere und ist ein beliebter Ort für Erholungssuchende.

Waldbewirtschaftung

Der Schweizer Wald wird nachhaltig bewirtschaftet und muss zahlreiche Funktionen gleichwertig erfüllen.

Holzverwendung

Rund 10 Millionen Kubikmeter Holz nutzt die Schweiz in Form von Werk- und Baumaterialien, Holzgegenständen, Möbel, Papier- und Kartonprodukten oder Energie.

Strategie

Der Bund stimmt mit seiner Waldpolitik die ökologischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Ansprüche an den Wald optimal aufeinander ab. Zurzeit wird für die Zeit ab 2025 eine neue Strategie angestrebt, welche die Waldpolitik und die Ressourcenpolitik Holz zusammenführt.

Vollzug und Massnahmen

Das Waldgesetz kennt eine Vielzahl von Vollzugsmassnahmen und -instrumenten. Der Vollzug dieses Gesetzes obliegt hauptsächlich den Kantonen.

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Letzte Änderung 16.01.2024

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