Der Wald- und Holzsektor umfasst verschiedene Klimaschutzleistungen. Erstens wandeln die Bäume durch Photosynthese CO2 in Kohlenstoff um und speichern diesen in der Biomasse. Zweitens bleibt der Kohlenstoff nach der Holzernte für lange Zeit in Holzprodukten wie Möbeln, Brettern und Balken gebunden. Drittens kommt der Substitutionseffekt dazu, wenn Holz anstelle fossiler Rohstoffe oder energieintensiver Materialien verwendet wird. Im nationalen Treibhausgasinventar rapportiert das BAFU jährlich über die Sequestrierung im Wald und die Speicherung in Holzprodukten. Das BAFU setzt sich dafür ein, dass diese Wald- und Holzleistungen in Wert gesetzt werden.
Diese drei Klimaschutzleistungen werden in der Fachliteratur auch als die «drei S-Wirkungen» bezeichnet: Sequestrierung im Wald, Speicherung in Holzprodukten und Substitution. Damit diese drei Klimaschutzleistungen langfristig erbracht werden können, ist eine Anpassung des Waldes an den Klimawandel unbedingt notwendig.

Treibhausgasemissionen
Das Kyoto-Protokoll verpflichtet die Vertragsstaaten zur Reduktion, der für die Klimaerwärmung verantwortlichen Treibhausgasemissionen. Die Schweiz hat ihre Emissionen im Zeitraum 2008 bis 2012 gegenüber dem Niveau von 1990 um 8% gesenkt, bis 2020 soll die Schweiz ihre Emissionen gegenüber 1990 um 20% senken. Die endgültige Abrechnung über die Treibhausgasemissionen der Periode 2013-2020 wird im Treibhausgasinventar 2022 gemacht, welches im April 2022 beim Klimasekretariat der Vereinten Nationen eingereicht wird.
Die Sequestrierung im Wald und die Speicherung in Holzprodukten spielen eine Rolle für die Treibhausgasbilanz und für die Erfüllung des Kyoto-Protokolls. Wälder und Böden können grosse Mengen an CO2 sequestrieren. Waldbäume nehmen während des Wachstums viel CO2 auf. Sie speichern den Kohlenstoff in der Biomasse und den Sauerstoff geben sie zurück an die Atmosphäre. Beim Abbau oder bei der Verbrennung der Biomasse wird wieder CO2 gebildet und an die Atmosphäre abgegeben. Der Wald ist eine Senke, wenn er mehr CO2 aufnimmt als abgibt. Gibt der Wald mehr CO2 ab als es aufnimmt, so ist er eine Quelle. Eine nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes und Nutzung der erneuerbaren Ressource Holz ist entscheidend für den CO2-Haushalt.
Fossile Energieträger sind die Hauptursache für die Steigerung des Treibhauseffektes. Ihr Verbrauch setzt grosse Mengen CO2 frei. Deshalb sind in erster Linie ihre Emissionen durch eine sparsamere und effizientere Energienutzung zu reduzieren. Auch der vermehrte Einsatz erneuerbarer Energieträger trägt indirekt durch Substitution zur Zielerreichung bei.
Der Wald- und Holzsektor im Kyoto-Protokoll
Die Bestimmungen des Kyoto-Protokolls, welche die Anrechnung des Waldes regeln, sind in den Artikeln 3.3 und 3.4 festgehalten.
Aufforstungen und Rodungen
Gemäss dem Kyoto-Protokoll müssen Aufforstungen als Senken und Rodungen als Quellen zwingend angerechnet werden (Artikel 3.3).
Aufforstungen sind Senken. Ihre Leistung wird angerechnet, wenn sie seit 1990 ausgeführt wurden. Als Aufforstungen gelten Pflanzungen, Saaten oder eine anderweitige Förderung der Waldbegründung. Die Zunahme der Waldfläche in der Schweiz ist aber weitgehend auf die natürliche Vergandung von nicht genutzten Landwirtschaftsflächen zurückzuführen. Solche Flächen gelten gemäss Kyoto-Protokoll nicht als Aufforstungen, weil sie nicht direkt vom Menschen verursacht wurden.
Rodungen verursachen Quellen, weil die Biomasse eines Waldes definitiv entfernt wird. Auch sie müssen angerechnet werden, wenn sie seit 1990 ausgeführt wurden. Über die gerodeten Flächen muss genau Buch geführt werden. Entscheidend ist die CO2-Freisetzung während der Verpflichtungsperiode. Ins Gewicht fallen deshalb vor allem Rodungen, die in diesen Jahren durchgeführt werden.
Waldbewirtschaftung und Holzverwendung
Das Kyoto-Protokoll erlaubt die Anrechnung von land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten (Artikel 3.4).
Die Anrechnung der Waldbewirtschaftung war in der ersten Kyoto-Verpflichtungsperiode (2008-2012) freiwillig. In der zweiten Verpflichtungsperiode (2013-2020) müssen alle Vertragsparteien über die Aufnahme und die Freisetzung von CO2 durch Waldbewirtschaftung Rechenschaft abgelegen. Für Wälder welche seit 1990 in irgendeiner Form bewirtschaftet wurden, müssen Veränderungen des Vorrates in den Pflanzen, im Totholz, in der organischen Auflage und im Boden ausgewiesen werden. Seit 2013 müssen auch Veränderungen des Kohlenstoffvorrats in Holzprodukten aus einheimischen Holz berücksichtigt werden.
Für die Berechnung dieser CO2-Sequestrierung im Wald und Holz gelten besondere Bestimmungen. Insbesondere wurde für jedes Land ein Maximalbetrag festgelegt. Dieser beträgt für die Schweiz 1.8 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr. Holznutzung oder Schadenereignisse können dazu führen, dass dieser Maximalwert nicht erreicht wird. Aussergewöhnliche natürliche Störungen wie Stürme oder Waldbrand können im Extremfall aus der Anrechnung ausgeschlossen werden. In der zweiten Verpflichtungsperiode wird die CO2-Bilanz des Waldes und Holz-Sektors gegenüber einen vorher definierten Referenzwert (Forest Management Reference Level) abgerechnet.
Die Anrechnung der Senkenleistung im Treibhausgasinventar erfolgt 2022 nach Abschluss der zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls. Aktuelle Schätzungen für die Periode 2013-2020 ergeben für den Wald eine Senke von ca. -2.5 Mt CO2 pro Jahr und für Holzprodukten eine Senke von ca. -0.04 Mt CO2 pro Jahr. Aufgrund heutiger Schätzungen ist davon auszugehen, dass die anrechenbare Senkenleistung über die Periode 2013-2020 im Bereich von wenigen Hunderttausend Tonnen zu liegen kommt. Für die Beurteilung der Erreichung des Reduktionsziels für 2020 wird im Moment davon ausgegangen, dass kein wesentlicher Beitrag durch eine anrechenbare Senkenleistung der Forstwirtschaft erfolgt.
Darüber hinaus ist es den Ländern freigestellt weitere landwirtschaftliche Aktivitäten, durch welche CO2 aus der Luft gebunden werden kann, zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu nutzen. Die Schweiz hat sich entschieden sowohl in der ersten als auch in der zweiten Verpflichtungsperiode nur Veränderungen in der CO2-Bilanz (Senken oder Quellen) aus der Waldbewirtschaftung anzurechnen.
Langfristige Klimastrategie bis 2050: das Klimaabkommen von Paris
An der Klimakonferenz in Paris Ende 2015 wurde für die Zeit nach 2020 ein neues Klimaabkommen verabschiedet. Die Schweiz hat auf internationaler Ebene beschlossen bis 2050 nicht mehr Treibhausgase auszustossen, als über natürliche und technische Speicher aufgenommen werden können. Dies bedeutet Netto-Null Emissionen bis zum Jahr 2050. Zum Ausgleich der verbleibenden Emissionen sollen künftig neben den natürlichen CO2-Speichern, wie Wälder und Böden, auch Technologien zum Einsatz kommen, die der Atmosphäre Treibhausgase dauerhaft entziehen und diese speichern.
Die konkrete Umsetzung dieser Ziele wird in der nationalen Gesetzgebung mit dem CO2-Gesetz gemacht, ist aber momentan noch offen. Unter dem Pariser Klimaabkommen bleiben die Anrechnungsmodalitäten für den Wald- und Holzsektor ähnlich wie in der 2. Kyoto-Verpflichtungsperiode, wie u.a. die Anrechnung mit einem Referenzwert. Neu werden, neben dem Wald- und Holzsektor, auch alle andere Landnutzungen wie Weide, Ackerland etc. unter dem Pariser Klimaabkommen angerechnet.
Weiterführende Informationen
Links
Wald und Boden: Mit Bäumen das Klima schützen
Dokumente
Anrechnung des Wald- und Holzsektors gemäss Kyoto-Protokoll (PDF, 217 kB, 16.04.2020)2. Verpflichtungsperiode 2013–2020
Abschätzung des Altholzaufkommens und des CO2-Effektes aus seiner energetischen Verwertung (PDF, 702 kB, 17.02.2011)Geo Partner AG, 2010. Im Auftrag des BAFU.
Stand der Kenntnisse zu den Auswirkungen des Globalen Wandels auf Schweizer Wälder (PDF, 2 MB, 29.10.2009)ETH Zürich, 2009. Im Auftrag des BAFU.
CO2-Effekt und ökonomische Bewertung von Holznutzung und Senkenleistung im Kanton Graubünden für das Jahr 2007 (PDF, 935 kB, 15.10.2009)SLF & GEO Partner AG, 2009. Im Auftrag des BAFU.
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Letzte Änderung 10.09.2021